Hallo Forumsteilnehmer.
Letztes Jahr hat ein Anwalt mit unserem Vermieter korrespondiert, leider ergebnislos.
Aus mir nicht nachvollziehbaren Gründen habe ich die Kopien dieser Schreiben nicht mehr und habe deshalb den Anwalt angerufen, weil ich diese Schreiben für eine Klage dringend benötige.
Ich bot dem Anwalt an, mir diese Schreiben nochmals zu kopieren, worauf dieser mir mitteilte, dies würde dann 25 Euro kosten (ca. 10 Schreiben).
Ich gab dem Anwalt mein OK, habe aber die Kopien nie erhalten.
Meine Frage ist nun: Habe ich einen rechtlichen Anspruch auf die Aushändigung (gegen Bezahlung natürlich) der Kopien wenn ansonsten droht, dass ich wegen dieser Schreiben eventuell einen Prozess verliere?
Gruß
Thorsten
Darf Anwalt Korrespondenz zurück halten?
Was denn, so teuer?
Was denn, so teuer?
Vielleicht ist das einfach nur vergessen worden? Ruf doch nochmal an, um das zu klären...
Der Anwalt darf auf Vorkasse bestehen; man hat grundsätzlich einen Anspruch auf seine Unterlagen (auch ohne Prozess).
Es war vielleicht einfach ein "Kommunikationsproblem".
Gruß
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"AND JUSTICE FOR MOST"
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Hallo!
Schließe mich yeti bzgl. des Unterlagenanspruchs vollends an.
Sollte die ganze Angelegenheit mit dem RA jedoch kein Kommunikationsproblem sein, so sind die geforderten Kopiekosten von 25,- EUR wohl eindeutig überzogen; max. 0,50 EUR pro Kopie + Porto + Umsatzsteuer sind angemessen.
Beste Grüße
Mal die Pauschalen lt. RVG anschauen. ;-)
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