Darf Anwalt mit Mandatskündigung Gerichtstermin absagen?

23. Mai 2007 Thema abonnieren
 Von 
Filmsammler
Status:
Schüler
(292 Beiträge, 91x hilfreich)
Darf Anwalt mit Mandatskündigung Gerichtstermin absagen?

A ist lange Mandant bei Anwalt B.
Dieser vertritt ihn in mehreren Angelegenheiten.
Nach dem Zusammenbruch seiner Firma bezieht A Hartz IV.
Der Abnwalt vertritt ihn noch in einer Erbsache und einem Streit mit der Versicherung.
Über die Versicherungssache liegt A mit dem Anwalt im Streit, da A meint, hier wurde eine klare Schlechtleistung abgegeben (keine Kostenaufklärung, kein Hinweis auf Beratungshilfe, Komplett irre Schriftsätze des Anwaltes).
In der Erbrechtsache, wo es für A um fast 50 TD€ geht, wäre nächsten Monat der Gerichtstermin.
A geht nun ein Schreiben des B zu, dass er die mandantschaft wegen seines Forderungsbegehrens aus der Versicherungssache kündigt und auch alle anderen Vertretungen.
Gleichzeitig habe B den Gerichtstermin aus der erbschaftssache abgesagt.
Frage : darf B das ? Er hat zwar eine Vollmacht, aber er darf diese doch nicht nutzen, um A einen Schaden zu zu fügen.
Es wäre verständlich gewesen, wenn man sich streitet und der Anwalt nur das Mandat kündigt, B hätte sich dann sofort für den Termin einen neuen Anwalt nehmen können. Nun muß er alles neu aufrollen, was ja wieder fast ein Jahr dauert.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Für eine Absage eines Gerichtstermins ist B gar nicht zuständig. Gerichtstermine können nur durch das Gericht selbst aufgehoben werden. Ich vermute, dass B dem Gericht mitgeteilt hat, dass er das Mandat niederlegt und um Aufhebung des Termins gebeten. Oder?

Ich empfehle einen neuen RA suchen und mit diesem das Verfahren weiter betreiben. Das Gerichtsverfahren muss auch nicht neu aufgerollt werden.

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#2
 Von 
Filmsammler
Status:
Schüler
(292 Beiträge, 91x hilfreich)

genau wie Du sagtest, war es. Mandat niedergelegt und dann um Aufhebung des Termines gebeten. Diese Aufhebung des Termines war natürlich nicht abgesprochen, daher meine Frage ob er das darf (Amtsgericht).Wenn das Gericht dieses bestätigt, heißt das ja, neuer Termin mit wartezeit.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Wenn das Gericht dieses bestätigt, heißt das ja, neuer Termin mit wartezeit.

Was wäre Ihnen denn lieber gewesen?

a) Der RA vertritt einen Mandanten der ihm Geld schuldet - sicherlich dann mit besonders 'viel Einsatz'?

b) Der Gerichtstermin wird nicht abgesagt und Sie müssen innerhalb kurzer Zeit einen neuen RA finden, der sich auch noch in Rekordzeit einarbeitet, damit er 'besonders sorgfältig' über den Fall Bescheid weiß?

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