Darf ein Anwalt einen ihm fremder Sprache verfassten Text dem Gericht vorlegen?

7. Januar 2022 Thema abonnieren
 Von 
woni123
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 0x hilfreich)
Darf ein Anwalt einen ihm fremder Sprache verfassten Text dem Gericht vorlegen?

Hallo und frohes neues Jahr an alle!

Ich hätte gerne gewusst, wie im Titel steht, ob ein Anwalt einen Text in der Fremdsprache, dessen Inhalt er weder lesen noch entziffern kann, ohne Übersetzung vor dem Zivilgericht in der schriftlichen Klageerwiderung einer Zahlungsklage vorlegen darf.
Die Richterin kann den Inhalt noch weniger verstehen.

vielen Dank für die Aufklärung!

-- Editiert von Moderator topic am 07.01.2022 15:21

-- Thema wurde verschoben am 07.01.2022 15:21

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29 Antworten
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#1
 Von 
Ballivus
Status:
Lehrling
(1127 Beiträge, 303x hilfreich)

Ja darf er.
Bevor die Frage kommt warum: Weil es ihm nicht verboten ist.

Signatur:

Meine Beiträge besser schnell lesen, bevor sie wieder gelöscht werden.

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#2
 Von 
woni123
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Ballivus):
Ja darf er.
Bevor die Frage kommt warum: Weil es ihm nicht verboten ist.


Sehr klar und danke für die Antwort,
Wenn der Inhalt voller Verleumdung, ein Fall von Unterlassungserklärung, ist, was für ihn der üblen Nachrede gleich kommt, ist dennoch o,k?

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32873 Beiträge, 17265x hilfreich)

Natürlich - erstens kennt er den Inhalt ja gar nicht und zweitens dürfte die Einstufung als Verleumdung doch nur eine subjektive Behauptung der Gegenseite sein.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32154 Beiträge, 5654x hilfreich)

Ich meine, der Anwalt DARF.

Zitat (von woni123):
Die Richterin kann den Inhalt noch weniger verstehen.
Die Richterin hat Mittel und Wege, einer unverständlichen Klageerwiderung zu begegnen. Lass die Richterin ihren Werkzeugkasten benutzen.
Zitat (von woni123):
Wenn der Inhalt voller Verleumdung, ein Fall von Unterlassungserklärung, ist, was für ihn der üblen Nachrede gleich kommt, ist dennoch o,k?
Ja, es ist o.k., dass der Anwalt solch ein Schreiben vorlegt. Es ist auch o.k., wenn die Richterin die Fremdsprache nicht versteht.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12325.11.2022 10:42:04
Status:
Praktikant
(696 Beiträge, 109x hilfreich)

Was für einen Sinn wurde denn darin gesehen, ein nicht verstandenes Schriftstück ans Gericht zu geben?

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
woni123
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Die Richterin hat Mittel und Wege, einer unverständlichen Klageerwiderung zu begegnen. Lass die Richterin ihren Werkzeugkasten benutzen.


Die Richterin hört sehr aufmerksam zu und macht bei einer zu klaren widersprüchlichen Aussage kein Nachhacken.

Ich kämpfe seit drei Jahren gegen eine dreier Bande und lerne hier viel.
Danke für die Antworten.

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#7
 Von 
woni123
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von TidoZett):
Was für einen Sinn wurde denn darin gesehen, ein nicht verstandenes Schriftstück ans Gericht zu geben?


Vielen Dank für die Nachfrage,
Der Beklagte versucht meine Dienstleistungen zu bemängeln und nicht zu zahlen. Es ist eine ziemlich komplizierte Geschichte, die mit paar Zeilen nicht zu vermitteln ist: Ein Konkurrent hat mir einen Scheinkunde(Ehepaar) mir runtergeschoben. Der Kunde hat ständig mit dem Hintermann(Konkurrent) kontaktiert und Anweisungen erhalten.

Am Ende haben die einen Rufmordtext im Internet gepostet. Der Verfasser, der Konkurrent, verneint, Verfasser zu sein und das Paar hat bis die Verhandlung die Urheberschaft des Textes dementiert. Der Text ist ein Rufmordtext, der auf die totale Zerstörung der Existenz zielt.

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#8
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Es ist eine ziemlich komplizierte Geschichte
Es wird wohl in der Tat etwas komplizierter werden, nachdem was du da schreibst.

Diese Aussage:
Zitat:
Der Text ist ein Rufmordtext, der auf die totale Zerstörung der Existenz zielt
dürfte da evtl doch etwas weit hergeholt sein, wenn man bedekt, dass der Text nicht in der hier geltenden Amtssprache verfasst wurde und noch nicht mal zu den wohl gängigen Fremdsprachen wie Englisch oder Französisch zu gehören scheint.

Ein Text, den der grösste Teil der deutschen Bevölkerung nicht verstehen kann, wie soll der denn so sehr Existenzbedrohend sein?



1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
woni123
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Ein Text, den der grösste Teil der deutschen Bevölkerung nicht verstehen kann, wie soll der denn so sehr Existenzbedrohend sein?


Vielen Dank für die Bedenken,
Es ist wirklich nicht einfach. Ich habe den koreanischen Text durch einen beeidigten Übersetzer übersetzen lassen. Einen Satz musste ich korrigieren lassen. Er hat den Text insgesamt so neutral und harmloser übersetzt, als es ist. Viele andere Beeidigten weigern sich, zu übersetzen, da sie nicht in den Konflikt mit eingezogen werden wollen. Der Text ist ausschließlich für meine Landsleute, die in Deutschland einwandern wollen, gerichtet.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

Zitat (von woni123):
Ich hätte gerne gewusst, wie im Titel steht, ob ein Anwalt einen Text in der Fremdsprache, dessen Inhalt er weder lesen noch entziffern kann, ohne Übersetzung vor dem Zivilgericht in der schriftlichen Klageerwiderung einer Zahlungsklage vorlegen darf.

Ja, das darf er.

Sollte die Richterin es als relevant erachten, wird sie einen Übersetzer beauftragen



Zitat (von woni123):
Einen Satz musste ich korrigieren lassen. Er hat den Text insgesamt so neutral und harmloser übersetzt, als es ist.

Oder Du interpretierst ihn einfach nur falsch ...

Wenn die Sprache eine derartige Bandbreite zulässt, wird man 2 Sachen ebweisen müssen:
1. der der Verwender die "böse" Version meinte
2. das viele / die überwiegende Mehrheit der angesprochenen Zielgruppr die "böse" Version verstehen wird


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38438 Beiträge, 14003x hilfreich)

Harry hat die Einstiegsüberlegung letztlich genannt. Nochmals etwas klarer formuliert: grundsätzlich darf alles bei Gericht eingereicht werden. Das ist doch eigentlich nicht die Frage. Die Frage ist, wie das Gericht mit einem solchen Text umzugehen hat. Da die Amtssprache deutsch ist, muss zunächst geprüft werden, wer dafür verantwortlich ist, dass Gericht und Gegenseite dieses Dokument versteht. M.E. die Partei, die das Dokument einreicht. So, der nächste Schritt ist, dass der anderen Seite Dokument + Übersetzung in Kenntnis gebracht werden. Wenn nichts bestritten wird, wird man zur Qualität der Übersetzung prozessual gar nicht kommen. Es stellt sich folglich dann nur die Frage, ob der Sachvortrag insoweit entscheidungserheblich ist und wie er zu bewerten ist.

Wenn die Gegenseite bestreitet, müsste sie m.E. eine eigene Übersetzung vorlegen. Unterscheidet die sich von der des Einreichers und das alles ist immer noch entscheidungserheblich, dann wird das Gericht auf Antrag ein Sachverständigengutachten einholen, hier durch einen vereidigten Dolmetscher.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
woni123
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Oder Du interpretierst ihn einfach nur falsch ...


Danke Harry,
Ich verstehe es ganz gut. Ich denke oft nach, ob ich nicht zu emotional auf diesen Fall(Text) reagiere.
Dem Verfasser habe ich 10 Monate lang im Jahr 2014 durch Chat, Email, Telefon geholfen, in DE weiter leben zu können.
Wilhelm Busch hat in einem Gedicht "Undank" meine Lage sehr schön beschrieben.
Es steckt viel dahinter zwischen dem Verfasser(Relocation-Anbieter) und mir.

Ich möchte ein Beispiel nennen, wie der Text anderen wirkt, ob ich nicht übertrieben zu meiner Emotion neige.
Eine Bekannte(ihr Ehemann auch), die mir eine totale Unterstützung versprach. Das war im Jahr 2018.
- Sie wollte ihr Wohnzimmer zu meiner Verfügung für die Besprechung mit Kunden stellen,
- Ich soll ihr Auto frei nutzen, um die Kunden vom und zum Flughafen zu bringen.
- Sie war und ist immer noch die Vize-Managerin in meinem Forum.
- Sie hat jeden Neumitglieder herzlichst begrüßt und viel Beiträge Selbsterfahrung gepostet.

Als ich den Text entdeckte, Oktober 2018, zeigte ich ihn meiner oben genannten Bekannten.
Sie las ihn und hat so einen Schock wie einen Stromschlag, sagte ; "Waw... Das Teilhaben in diesem Geschäft ist nicht leicht!". und verschwand, fort an gibt sie nie mehr ein Lebenszeichen in meinem Forum ab. Ihr Ehemann taucht gleich mit runter.

Im Text stehen duzende Sachen, alle Fakten verdreht zu Falsche Verdächtigung, Verleumdung, Beleidigung.
Die sind geeignet, den Konkurrenten nicht ein bisschen zu schaden sondern total zu vernichten.

Zitat (von wirdwerden):
Wenn die Gegenseite bestreitet, müsste sie m.E. eine eigene Übersetzung vorlegen.


Danke wirdwerden,
In der mündlichen Zahlungsklage wollte meine Anwältin den Text ganz und gar auslassen und ich habe daran gehalten.
Wir haben uns nur auf den Anspruch der Zahlung konzentriert.
Das Neu-Migranten Ehepaar, Urheber des Textes und Scheinkunde, hat bislang die Urheberschaft des Textes verneint aber in der Klageerwiderung diesen Text als den Beweis der Schlechtleistungen ohne Übersetzung vorgelegt(Anwalt).
Ich habe den Text bei einer vereidigten Übersetzerin übersetzen lassen und behalte noch für mich.

Danach hat das Paar zusätzlich noch duzende Lügen(erfundene Szenarien oder Wortwechsel) vor Richterin vorgetragen,
Die vom Ehepaar im Gericht vorgetragenen Falsch-Aussagen kann ich beweisen mit Chatprotokoll.
Ich finde, das Paar ist sehr mutig wie selbst mörderisch. Aber die Justiz kann ich nicht so tief überzeugen.
Das Urteil wird in zwei Wochen erwartet und danach werde ich wegen Prozessbetrugs das Paar anzeigen müssen.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32154 Beiträge, 5654x hilfreich)

Zitat (von woni123):
Die Richterin hört sehr aufmerksam zu und macht bei einer zu klaren widersprüchlichen Aussage kein Nachhacken.
Wenn der ihr vorgelegte Text (den nur du verstehst und gelesen hast) aber für die Richterin nicht verständlich ist, muss nicht nachhacken. Sie könnte das Werkzeug *Übersetzer* anfordern.
Zitat (von woni123):
Ich habe den koreanischen Text durch einen beeidigten Übersetzer übersetzen lassen.
Das wäre mE Sache des Gerichts gewesen.
Zitat (von woni123):
Der Text ist ausschließlich für meine Landsleute, die in Deutschland einwandern wollen, gerichtet.
Bisher las ich, DU kämpfst gegen die Vernichtung deiner Existenz durch Rufmord.
Was nun an deine Landsleute in K. gerichtet ist, die nach D wollen, dürfte völlig unverständlich für deinen Kampf gegen deinen Rufmord sein.

Jeder vereidigte Übersetzer übersetzt jeden Sch**. Das ist das Los der Übersetzer. Die Zeiten, wo der Überbringer der schlechten Nachricht vermutlich dem Tode geweiht war, sind vorbei.
Zitat (von woni123):
werde ich wegen Prozessbetrugs das Paar anzeigen müssen.
Das dürfte dein gutes Recht sein.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#14
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38438 Beiträge, 14003x hilfreich)

Anami, nein, es ist nicht Sache des Gerichts, für eine Übersetzung zu sorgen. Die Gerichtssprache ist deutsch. Ich hatte doch darauf hingewiesen, unter welchen Voraussetzungen ein Gericht für eine Übersetzung sorgt.

woni, Du hast das System nicht verstanden. Ob in zwei Wochen ein Urteil ergeht, das weißt Du nicht. Es ergeht eine Entscheidung, das kann auch ein Beweisbeschluss sein. Und es ist in einem Zivilverfahren wirklich töricht, irgend etwas zurück zu halten. Denn da haben wir relativ strenge Regeln hinsichtlich des verspäteten Sachvortrages, und was berücksichtigungsfähig ist und was nicht. Hoffen wir, dass es kein Urteil zu Deinem Nachteil ist, was da jetzt rauskommt. Dann muss man weiter schauen.

Wieso musst Du Strafanzeige erstatten? Müssen muss das niemand. Und durch eine Strafverfolgung bekommst Du auch kein Geld. Da geht es primär um die Erfüllung des Strafanspruchs des Staates. Nicht um Nachkorrektur eines verbaselten Zivilverfahrens.

Es ist gut, dass beim Amtsgericht kein Anwaltszwang besteht. Aber in unübersichtliche Verfahren sollte man sich nicht ohne jede Grundkenntnisse reinwagen.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32154 Beiträge, 5654x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
es ist nicht Sache des Gerichts, für eine Übersetzung zu sorgen
Eben. Das soll die Richterin auch gar nicht tun.
Wenn überhaupt, dann die *Beklagte*. Die Richterin könnte die Beklagte...usw..

mE geht hier aber jeder Vorschlag ins Leere.
Der TE hat schon im 1.Strafverfahren die Einstellung *kassiert*. Wurde auf die zivilrechtliche Schiene verwiesen. Kämpft dort nicht für sich, sondern für irgendwelche Koreaner...
und meint, dann doch irgendwie diese *Dreierbande* dranzukriegen.

Mancher meint, etwas Unsinniges tun zu müssen...



-- Editiert von Anami am 08.01.2022 18:03

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#16
 Von 
woni123
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Bisher las ich, DU kämpfst gegen die Vernichtung deiner Existenz durch Rufmord.
Was nun an deine Landsleute in K. gerichtet ist, die nach D wollen, dürfte völlig unverständlich für deinen Kampf gegen deinen Rufmord sein.


Danke Anami für die Rückmeldung,
Der Verfasser des Rufmordtextes ist im Jahr 2015 angefangen, Einwanderungswilligen aus Korea zu beraten und zu der Aufenthaltserlaubnis zu führen(Relocationsdienst), wo er von Recht und Ordnung keine Ahnung hatte. Er hat sein Migrationsforum seitdem.(Er ist in seinem Hauptberuf ein Sänger im Theater. Dahinter steckt noch eine Menge Geschichte).

Ich habe 2018 mit der genannten Bekannten angefangen, den Relocationsdienst anzubieten und ein Migrationsforum eröffnet. Der Verfasser des Textes und ich haben einen selben Kundenkreis, allesamt die Koreaner, die in Deutschland einwandern wollen. Wir sind Konkurrenten.

Der Titel des Textes heißt "Betrugsfall bei einer Gründungsmigration", die drei haben mich als total Versager dargestellt, und so gepostet, dass alle Menschen lesen können. Dabei wurde mein Name nicht genannt aber jeder weiß, wer gemeint ist.
Weil jeder Auswanderungswillige bei mehreren Foren angemeldet ist, wird so eine Negativmeldung blitzschnell jedem bekannt und die Leute tauschen sich gegenseitig aus. Die Leute machen 100km Bogen um mich.

Zitat (von Anami):
Das wäre mE Sache des Gerichts gewesen.

Ich habe damit März 2020 eine Strafanzeige gestellt und das hat nichts gebracht, weil der Verfasser dementiert haben soll, den Text geschrieben und gepostet zu haben. Ein Anonymer soll den Text in seinem Forum gepostet haben. Eine Akteneinsicht in die Ermittlungsakte habe ich gerade durch eine Anwältin beantragt.

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#17
 Von 
woni123
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
woni, Du hast das System nicht verstanden. Ob in zwei Wochen ein Urteil ergeht, das weißt Du nicht.


Mitte Dez 2021 war eine erste mündliche Verhandlung. Eine weitere Verhandlung mit meiner Beteiligung ist nicht mehr. Nach der Information meiner Anwältin soll die Richterin ein Urteil Ende Januar sprechen. Die Anwältin bekomme die gesamte schriftliche Protokolle und schicke mir weiter. So ist mein dunkler Wissensstand.

Ich kenne über das Deutsche Leben überdurchschnittlich in jede Ecke, denke mir, aber das Ding im Gericht kann ich nichts ohne Anwalt schaffen. Das Ehepaar lügt Teufel komm raus aber mir gibt die Richterin keine Gelegenheit zur Stellungnahme. Im Gericht habe ich sehr gut benommen und kein einziges mal ins Wort gefallen. Der Mann erfindet Szene und die Frau bestätigt mit weiteren Lügen.

Zitat (von Anami):
Mancher meint, etwas Unsinniges tun zu müssen...

Durch Strafanzeige hoffe ich eine Unterlassungserklärung von denen, um weitere Verleumdung zu stoppen. Die Frau hat vor drei Jahren in ihrem Blog geschrieben, dass sie gut und lange merken und jedem erzählen wird. Das hat das Paar in der Verhandlung bewiesen. Hast du eine andere Idee?

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#18
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6435 Beiträge, 2317x hilfreich)

Zitat:
Das Ehepaar lügt Teufel komm raus aber mir gibt die Richterin keine Gelegenheit zur Stellungnahme.

Demnach hat das Ehepaar keinen Anwalt und verteidigt sich selbst.
Dier Richterin musste keine Gelegenheit zur mündlichen Stellungsnahme geben, denn grundsätzlich ist das Verfahren schriftlich.
Wenn man einen Anwalt hat, ist es auch dessen Sache sich in der Verhandlung zu äußern wenn er Stellungnahmen für erforderlich ansieht, denn meistens ist das ja schon im Schriftsatz erfolgt.
Man kann sich aber an seinen Anwalt wenden, wenn man dem Gericht selbst etwas sagen möchte. Dann wird er dies auch ermöglichen. Oft ist sowas dem Anwalt aber nicht recht, da er befürchtet es können unüberlegte Erklärungen abgegeben werden, die seiner Partei eher schaden.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Kämpft dort nicht für sich, sondern für irgendwelche Koreaner...

Wie kommt man auf den Unfug?
Das mit dem lesen und verstehen klappt mal wieder nicht?



Zitat (von woni123):
Durch Strafanzeige hoffe ich eine Unterlassungserklärung von denen, um weitere Verleumdung zu stoppen.

Eine Strafanzeige beschäftigt sich mit dem Strafanspruch des Staates.
Da wird es also keine Unterlassungserklärung geben, die muss man selber erwirken, auf eigene Kosten und eigenes Risiko. ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32154 Beiträge, 5654x hilfreich)

Zitat (von woni123):
Der Text ist ausschließlich für meine Landsleute, die in Deutschland einwandern wollen, gerichtet.
Wie verstehst du das?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

Zitat (von woni123):
Der Beklagte versucht meine Dienstleistungen zu bemängeln und nicht zu zahlen.

Es scheint neuerdings irgendwie aus der Mode gekommen zu sein, das man zumindest die Beiträge des Fragers vor dem antworten liest ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
woni123
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
Demnach hat das Ehepaar keinen Anwalt und verteidigt sich selbst.

Das Paar lebt seit drei Jahren in DE und kann die Deutsche Sprache in Nuevo vielleicht B1 und daher haben sie eine vom Gericht bestellte Dolmetscherin. Der Mann spricht jeden Satz in Koreanisch und während die Dolmetscherin übersetzt, hat er Zeit, nächsten Satz zu konstruieren. Die Frau tut auch so.

Die Gegenseite hat einen Anwalt. Ohne seine Beratung wäre zu der mündlichen Verhandlung unmöglich gekommen. Der Anwalt ist nicht zufällig der Anwalt, der für das Paar die Aufenthaltserlaubnis sehr schnell geschafft hat. (mehr möchte ich hier nicht vertiefen)

Ich habe zwei mal versucht, deren Falschaussage richtig zu stellen. Aber ich bekam keine Gelegenheit und meine Anwältin meint dabei, dass unser Vortrag reicht. Die beiden Anwälte haben jeweils ein paar einfache Fragen an die Gegenpartei gestellt.

Zitat (von Harry van Sell):
Da wird es also keine Unterlassungserklärung geben, die muss man selber erwirken, auf eigene Kosten und eigenes Risiko.

Ich weiß. Die drei bestreiten alles. Wenn sie bei der Ermittlung irgend ein für mich nützliches Geständnis machen, werde ich einen Anwalt nehmen, hoffentlich.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6435 Beiträge, 2317x hilfreich)

Zitat:
Ich habe zwei mal versucht, deren Falschaussage richtig zu stellen. Aber ich bekam keine Gelegenheit und meine Anwältin meint dabei, dass unser Vortrag reicht. Die beiden Anwälte haben jeweils ein paar einfache Fragen an die Gegenpartei gestellt.

Um warum waren sie anderer Meinung ?
Seinem eigenen Anwalt sollte man vertrauen.
Viele Erklärung sind für die gerichtliche Entscheidung völlig unrelevant.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
woni123
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
Um warum waren sie anderer Meinung ?

Die Gegenseite behauptet unhaltbares, wenn man nachfragen würde. Ich habe einige male den Kopf geschüttelt.
Ich vertraue meine Anwältin sehr und halte sie für sehr kompetent und erfahren. Da habe ich Glück gehabt.
Sie antwortet sehr schnell auf mein Emailfrage und wir telefonieren auch mal locker eine halbe Stunde und sie erklärt mir sehr gründlich.
Sie kennt meinen Fall ganz genau, obwohl sie neben meinen zig andere Fälle laufen hat. Mein Fall läuft schon fast ein Jahr.
Ich höre auf meine Anwältin. Sie hat eine Lehrerin-Qualität.

Zitat (von Spezi-2):
Viele Erklärung sind für die gerichtliche Entscheidung völlig unrelevant.

Das sagt meine Anwältin auch.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

Zitat (von woni123):
Wenn sie bei der Ermittlung irgend ein für mich nützliches Geständnis machen,

Ich würde damit nicht rechnen, wenn die einigermaßen schlau sind, werden sie einfach nichts sagen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von woni123):
Ich hätte gerne gewusst, wie im Titel steht, ob ein Anwalt einen Text in der Fremdsprache, dessen Inhalt er weder lesen noch entziffern kann, ohne Übersetzung vor dem Zivilgericht in der schriftlichen Klageerwiderung einer Zahlungsklage vorlegen darf.


Ja, das darf er.

Sollte die Richterin es als relevant erachten, wird sie einen Übersetzer beauftragen

Im Zivilprozess beauftragt die Richterin gar nix. Da ist es allein Sache der Prozessparteien, die Beweismittel vorzulegen, die die Prozessparteien in das Verfahren eingringen müssen.

Insofern muss die Partei, die das Dokument einbringen will, es übersetzen lassen. Sonst wird das Gericht das Beweismittel nicht berücksichtigen. Das darf es dann nämlich.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

1x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38438 Beiträge, 14003x hilfreich)

@ eh, wenn dann die Übersetzung bestritten wird, und zwar substantiiert, dann kann das Gericht in einem normalen Beweiserhebungsverfahren eine Begutachtung durch einen vom Gericht bestellten Gutachter möglich. Aber, so weit kommen wir hier doch gar nicht. Die Fragestellerin schreibt ja, dass sie, was die Übersetzung angeht, gewisse Infos zurückgehalten habe. Ist im Prinzip nicht zu verstehen, aber jetzt dürfte es eh zu spät sein.

Und, es wurde immer noch nicht verstanden, dass Strafrecht und Zivilrecht zwei völlig unabhängige Stränge sind. Was soll denn nach Rechtskraft des Zivilurteils noch ein Strafverfahren zurecht ruckeln? Geht doch gar nicht.

Abgesehen davon, es scheint ja dieselbe Strafanzeige schon mal gestellt worden sein, wieso dann jetzt die Wiederholung?

Die Fragestellerin ist anwaltlich vertreten. Sie hat ausgiebig telefonischen Kontakt zur Anwältin. Spricht mit ihr über 30 Minuten, hat außerdem intensiven E-Mailkontakt. Über was wird denn da gesprochen? Wenn schon die Grundkenntnisse hier erfragt werden müssen? Irgendwie alles nicht sehr nachvollziehbar.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Abgesehen davon, es scheint ja dieselbe Strafanzeige schon mal gestellt worden sein, wieso dann jetzt die Wiederholung?

Nein, die jetzige ginge dann um Prozessbetrug, die andere war "Verleumdung".



Zitat (von wirdwerden):
Was soll denn nach Rechtskraft des Zivilurteils noch ein Strafverfahren zurecht ruckeln? Geht doch gar nicht.

Doch, bei einer erfolgreichen Verurteilung wegen Prozessbetrug ginge es in eine neue Runde.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38438 Beiträge, 14003x hilfreich)

Da Parteien aber durchaus bestreiten können, auch wider besseres wissen, wird das sehr schwierig. Man darf als Partei auch lügen. Und hier hätte man etwas widerlegen können, hat zivilrechtlich prozesstaktisch möglicherweise falsch gehandelt. Und das korrigiert kein Strafverfahren.

wirdwerden

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