Der Streitwert kann doch nicht meine Vermutung sein, oder?

6. August 2003 Thema abonnieren
 Von 
Schinderhannes
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Der Streitwert kann doch nicht meine Vermutung sein, oder?

Ich benötigte erstmal einen Anwalt in einer Streitsache bezüglich der Frage, welche Beträge für Abfindung und eigene Anteile einer GmbH ich nach dem Ausscheiden aus einer Firma erhalten kann.

Ich nannte die Vermutung, dass die Höe 75.000 EUR betragen könne, beauftrage den Anwalt aber, mögliche Werte herauszufinden. Hierzu nahm mein Anwalt Einsicht in die Unterlagen der Firma, wollte einen Stuerberater fragen (was er dann doch nie tat trotz Nachfrage) und stellte sich im Nachhinein doch als nicht kompetent heraus.

Jetzt will der Anwalt aufgrund der 75.000 EUR abrechnen, obwohl er keinen Streitwert ermittelt hat, Rechtslagen aus Verträgen gar nicht erkannt hat u.s.w.

Ich gehe zu einem Anwalt, sage "Ich bekomme mindestens 10 Millionen von meinem ehemaligem Parner" und bin dann ein armer Mann?

Der Streitwert kann doch nicht meine Vermutung sein, oder?
Wie wird der Streitwert ermittelt?

Vielen Dank.

Was denn, so teuer?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Shinkai
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

der Streitwert ist grundsätzlich der Wert, um den gestritten wird. Vor allem im Gesellschaftsrecht ist das im Vorhinein nicht einfach zu beantworten. Daher sind oftmals umfassende Gutachten einzuholen bzw. zu beauftragen. Wenn es etwa um die Anteile geht, die ein Gesellschafter erhält, müssen diese prozentual zu dem Gesellschaftsvermögen bemessen werden.

Wenn Ihr Anwalt auf Grund des Streitwertes von 75.000 Euro abrechnet, würde ich mir von ihm erläutern lassen, wie er auf diese Summe kommt. Denn unter anderem zur Ermittlung des Streitgegenstandes haben Sie ihn ja gerade beauftragt.

Best Regards
Kai

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

In einem solchen Fall würde ich mich an die zuständige Anwaltskammer wenden und um Schlichtung ersuchen.

Gruß, Bob

1x Hilfreiche Antwort

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