Die Kosten des Rechtsstreits und die Vergleichskosten werden gegeneinander aufgehoben

5. September 2015 Thema abonnieren
 Von 
Kitty01
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Die Kosten des Rechtsstreits und die Vergleichskosten werden gegeneinander aufgehoben

Hallo,
es geht mal wieder um baumgartner und brandt. Das Gericht hat ein Beschluss entschieden der Folgendes besagt:
1.die beklagte (ich) zahlt der Klägerin 700€.
2.die Beklagte trägt die Gerichtskosten 
3.Die Kosten des Rechtsstreits und die Vergleichskosten werden gegeneinander aufgehoben.
Was bedeutet das genau und wie hoch sind nun meine Kosten ??
Danke für Eure Hilfe !!

-- Editiert von Moderator am 05.09.2015 16:09

-- Thema wurde verschoben am 05.09.2015 16:09

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32811 Beiträge, 17245x hilfreich)

https://de.wikipedia.org/wiki/Kostenaufhebung

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#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16455 Beiträge, 9279x hilfreich)

Zitat:
und wie hoch sind nun meine Kosten

Um dazu grob etwas sagen zu können, müsste man wissen, um welchen Betrag gestritten wurde.
(700€ ist ja das, auf was man sich geeinigt hat - vorher stand ja evtl. eine größere Summe im Raum.)
Außerdem: Hattest du einen Anwalt? Hatte die Gegenseite (Kläger) ein Anwalt?

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#3
 Von 
Kitty01
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Also es ging um 1098 Euro.
700 Euro ist Vergleichswert. Ja ich hatte ein Anwalt und die Gegenpartei auch.

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#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16455 Beiträge, 9279x hilfreich)


Reine Gerichtskosten: 71€

Die Kosten des Rechtsstreits und die Vergleichskosten werden gegeneinander aufgehoben
meint: Jeder Seite trägt seine eigenen Anwaltskosten selbst.
D.h. du musst die gegnerischen Anwaltskosten nicht erstatten, bekommst aber deine eigenen Anwaltskosten auch nicht vom Gegner erstattet.

Deine Anwalstkosten:
Ca. 615€, wenn der Anwalt schon vor der Klage (also vorgerichtlich) für dich tätig war.
Ca. 500€, wenn der Anwalt erst beauftragt wurde, als du verklagt wurdest

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#5
 Von 
Kitty01
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Also muss jeder nur seine Anwaltskosten zahlen, habe ob das richtig verstanden ??
Und was ist mit den 700 Euro ?? Die sind dann aufgehoben, oder kommen die noch dazu ??

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#6
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16455 Beiträge, 9279x hilfreich)

Zitat:
Und was ist mit den 700 Euro ?? Die sind dann aufgehoben, oder kommen die noch dazu ??

Die kommen noch dazu.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38325 Beiträge, 13978x hilfreich)

Hinzu kommt noch, dass wir nicht wissen, wieviel ursprünglich geltendgemacht wurde. Da der Vergleichsbetrag in der Regel geringer ist als das, was geltend gemacht wurde, kann sich da auch noch was verändern.

wirdwerden

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#8
 Von 
Kitty01
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ursprüngliche Betrag war 1098 Euro Vergleichsbetrag beläuft sich bei 700 Euro

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#9
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6997 Beiträge, 3920x hilfreich)

Zitat (von Kitty01):
Also muss jeder nur seine Anwaltskosten zahlen, habe ob das richtig verstanden ??


Sie müssen als Beklagte gemäß der im Ausgangsbeitrag geposteten Ziffer 2 auch die Gerichtskosten tragen.

Insgesamt wären es daher 700,00 € Vergleichsbetrag, Gerichtskosten und eigene Anwaltskosten.

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#10
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32811 Beiträge, 17245x hilfreich)

Widersprechen sich 2 und 3 nicht irgendwie? 3 bedeutet doch, daß die Gerichtskosten je zur Hälfte von beiden Parteien zu zahlen sind - das ist doch die Bedeutung von "gegeneinander aufgehoben" im Bezug auf die Gerichtskosten, oder irre ich mich?

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#11
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1587 Beiträge, 976x hilfreich)

Über den Punkt bin ich auch gestolpert.

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#12
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6997 Beiträge, 3920x hilfreich)

Wenn in dem Vergleich wirklich nur der Text steht, der durch die TS gepostet wurde, dann haben wir hier wirklich einen Widerspruch. Meine Vermutung geht dahin, dass entweder die TS hier abgekürzt hat und in Ziffer 3 etwas von außergerichtlichen Kosten des Rechtsstreits oder ähnliches steht oder aber evtl. hier ein Übertragungsfehler seitens des Gerichts vorliegt und das bisher nicht gerügt wurde.

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