Drohung Mahnverfahren vom eigenen Anwalt

14. Oktober 2016 Thema abonnieren
 Von 
RoxyRosen
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Drohung Mahnverfahren vom eigenen Anwalt

ich hatte auf dem Geburtstag von einer Freundin Kontakt zu einer Rechtsanwalt Sekretärin. Ihr hatte ich mein Leid über eine Flugproblematik geklagt. Sie hatte dabei den Vorschlag gemacht ihr Chef könnte doch gegen einen kleinen Obolus mal ein Schreiben aufsetzten. Ich hätte einen Anwalt kostentechnisch nicht tragen können, daher fand ich die Idee sehr nett. Zwei/Drei schreiben gingen leider erfolglos an die Airline. Die Sekretärin bat mich 50€ in die Kaffeekasse einzuzahlen. Ein Teilbetrag wurde teilweise über 20€ mit einem Geschenk verrechnet. Danach standen wir noch in Kontakt, worauf hin ich angeboten hatte einen weiteren Betrag zu überweisen. Dies wurde zu diesem Zeitpunkt abgelehnt mit dem Hinweis ich könne es ihr bei Gelegenheit geben. Leider hatten wir uns zwischenzeitlich nur noch einmal gesehen und kamen an dem Tag nicht auf das Thema zu sprechen. Mit dem Anwalt selber hatte ich nie diesbezüglich Kontakt (keine Rechnung oder dergleichen)
Vor drei Wochen hatte ich plötzlich eine Rechnung vom Anwalt in meinem Postfach. Da ich nicht auf das nette Angebot eingegangen wäre, würde er mir die vollen Kosten in Rechnung stellen. Dabei hatte ich von Ihm nie diesbezüglich eine Nachricht bekommen. Ich konfrontierte daraufhin die Bekannte, die mir mitteilte, dass sie nicht mehr bei ihm arbeiten würde. Ich hätte wohl nie auf sein Angebot reagiert. Dies ist nicht richtig, da ich ja alles über Sie geregelt hatte. Dies war auch nicht die Absprache und nun stellt er mir eine Rechnung bzw. droht die Angelegenheit rechtshängig zu machen, falls ich nicht zahle.

Was denn, so teuer?

Was denn, so teuer?

Ein erfahrener Anwalt im Anwaltsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Anwaltsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16457 Beiträge, 9279x hilfreich)

Keine konkrete Fragen und zu schwammige Angelegenheit.
Da kann man kaum helfen.

Zitat:
Dies war auch nicht die Absprache

Was war denn genau die Absprache und wie könnte man Sie beweisen?
Was wird die Sekretärin zu der Sache aussagen, wenn es vor Gericht gehen würde?
War die Sekretärin denn befugt, Angebote zu machen wie "50€ in die Kaffeekasse"?

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1813x hilfreich)

Zitat:
War die Sekretärin denn befugt, Angebote zu machen wie "50€ in die Kaffeekasse"?


Dazu müßte man zweierlei beachten.
Erstens kommt es im Außenverhältnis nicht auf Befugnisse an; Handlungen seiner Erfüllungsgehilfen hat der Unternehmer (hier: der Anwalt) sich zurechnen zu lassen, sofern nicht offenkundig war, daß diese dazu nicht berechtigt waren ("Ihr Portier hat mir Ihr Unternehmen verkauft").
Zweitens würde dann, wenn die Sekretärin keine bindende Aussage über die Vergütung ihres AG treffen konnte/durfte/..., im Streitfall eben die Sekretärin dem Mandanten haften müssen (der traumhaft formulierte §164 II BGB ).

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16457 Beiträge, 9279x hilfreich)


Das war mir schon bewusst. Es besteht die Gefahr, dass am Ende die Sekretärin bluten muss. Da sich das ganze ja offenbar im Umfeld von Freunden und Bekannten abspielt, muss man in Hinterkopf behalten, dass dann evtl. Freundschaften in die Brüche gehen.
Und ob ein Angebot "für 50€ in der Kaffeekasse macht der Anwalt das" durch die Sekretärin nicht schon in die Kategorie "offenkundig unberechtigt" fällt, ist auch diskussionswürdig - zumal das Angebot auf einer Geburtstagsparty kam, also in möglicherweise gelöster Stimmung.

Der Fragesteller sollte mehr Details liefern.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Irgendwie muss die Sekretärin ja darauf kommen, dass der Anwalt den Auftrag besonders günstig annimmt.

Entweder hat Sie Ihren Chef gebeten, die Sache günstig zu bearbeiten und dieser hat dann der Sekretärin gesagt, sie solle 50,- Euro für die Kaffeekasse verlangen.

Oder aber die Sekretärin hat Ihrem Chef überhaupt nichts hinsichtlich eines Sonderpreises gesagt. Wobei sich dann die Frage stellt, wer auf die Idee mit den 50,- Euro gekommen ist.

In jedem Fall sollte die Sekretärin mal genau erklären, wie sie das Angebot an ihren Chef herangetragen hat und was in diesem Gespräch hinsichtlich der Vergütung besprochen wurde. Danach kann man weiter sehen.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.553 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.801 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen