Nehmen wir an es gab einen Rechtsstreit der mit einer Einigung endete. Die Kosten sollten durch beide Parteien geteilt werden.
Die beklagte Person erhält einen Kostenfestsetzungsbeschluss in dem 500,00 EUR eigene Anwaltskosten verrechnet werden.
Dann erhält die beklagte Person jedoch von ihrem RA noch eine gesonderte Rechnung über 800 EUR ( Verfahrensgebühren, Eingigungsgebühr, Termingebühr usw. ) Diese 800 EUR soll die beklagte Person jetzt auch noch bezahlen. Was hat es damit auf sich. Es sollten doch alle Kosten geteilt werden. Kann mich jemand aufklären?
Der Anwalt beantragt nun auch Folgendes bei Gericht:
Antrag, die aus der Berechnung ersichtliche Vergütung gegen die Beklagte durch volltreckbaren Beschluss festzusetzen. Was genau hat es hiermit auf sich?
Ich komme nicht weiter.
Erläuterung zu Verfahrens -und Anwaltskoten
Was denn, so teuer?
Was denn, so teuer?



Schwer zu sagen, könnten SIe den Teil, der die Gebührenrechnung beinhaltet hier einsetzen? Ich vermute mal, dass Ihr Anwalt auch die vorgerichtlichen Kosten geltend macht?
ZitatNehmen wir an es gab einen Rechtsstreit der mit einer Einigung endete. Die Kosten sollten durch beide Parteien geteilt werden. :
Nee, das nehmen wir nicht an, weil es nicht dem Üblichen entspricht. Aber das wurde in dem anderen Beitrag bereits erklärt.
Warum also ein unnötiger zweiter Beitrag?
Berry
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Ich vermute allerdings auch, dass die Kostenteilung nur die gerichtlichen Anwaltskosten umfasst - und das was der Anwalt jetzt verlangt, die außergerichtlichen Anwaltskosten sind.
Also, der Kostenfestsetzungsbeschluss besagt, dass die Kosten durch beide Parteien geteilt werden. Das wurde auch so gemacht. Es steht immer drin 1/2 Hälfte Beklagte und 1/2 Klägerin. Das ist schon richtig.
Und der neuen Kostenfestsetzungsantrag beinhaltet Posten wie
Verfahrensgebühr, Termingebühr und Einigunsgebühr. Das sind doch alles Gerichtskosten, oder nicht?
ZitatDie Kosten sollten durch beide Parteien geteilt werden. :
Genauer Wortlaut?
ZitatVerfahrensgebühr, Termingebühr und Einigunsgebühr. Das sind doch alles Gerichtskosten, oder nicht? :
Nein das sind die Gebühren des Anwaltes.
Gebühren des Anwaltes für das Verfahren, oder?
Ich hab das Dokument nicht zur hand, aber im Kostenfestsetzungsbeschluss wurden die Kosten ja immer durch zwei geteilt. Das ist schon richtig, ABER bei meinen Kosten standen nur 500 EUR, der Anwalt will aber jetzt nochmal 800 EUR. Das verstehe ich nicht. Und den Anwalt kann ich nicht erreichen. Er lässt sich entschuldigen und ruft einfach nicht zurück.
ZitatGebühren des Anwaltes für das Verfahren, oder? :
Ich hab das Dokument nicht zur hand, aber im Kostenfestsetzungsbeschluss wurden die Kosten ja immer durch zwei geteilt. Das ist schon richtig, ABER bei meinen Kosten standen nur 500 EUR, der Anwalt will aber jetzt nochmal 800 EUR. Das verstehe ich nicht. Und den Anwalt kann ich nicht erreichen. Er lässt sich entschuldigen und ruft einfach nicht zurück.
Nützt nix, nehmen Sie das Dokument zur Hand und setzen Sie den genauen Wortlauthier ein.
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