Erstattungsfähigigkeit der Kosten Anwalt

6. Mai 2022 Thema abonnieren
 Von 
blizkampf
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)
Erstattungsfähigigkeit der Kosten Anwalt

Muss der Anwalt nach dem Urteil eine Rechnung vorlegen oder reicht ein Schreiben mit der Aufforderung zur Zahlung der Gerichtsgebühren bis zu einem bestimmten Datum?

-- Editiert von Moderator topic am 06.05.2022 09:42

-- Thema wurde verschoben am 06.05.2022 09:42

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Senior-Partner
(6463 Beiträge, 1381x hilfreich)

Ich nehme anhand der Frage an, dass sie gewonnen haben. Dann reicht ihr Anwalt seine Kosten bei Gericht ein und daraus ergibt sich der Bescheid der Gerichtskosten. Diese hat die Gegenseite - der Verlierer - zu zahlen

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
blizkampf
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Dann reicht ihr Anwalt seine Kosten bei Gericht ein und daraus ergibt sich der Bescheid der Gerichtskosten.

Die Gerichtskosten sind in meinem Urteil aufgeführt, so dass der Anwalt nicht vor Gericht gehen muss.
Die Frage ist, ob der Anwalt eine Rechnung schicken sollte oder ob ein Brief mit einem bestimmten Datum ausreicht?

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#3
 Von 
blizkampf
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Dann reicht ihr Anwalt seine Kosten bei Gericht ein und daraus ergibt sich der Bescheid der Gerichtskosten

es handelt sich nicht um eine deutsche Gerichtsentscheidung, die aber in Deutschland vollstreckt werden wird

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116360 Beiträge, 39257x hilfreich)

Zitat (von blizkampf):
Die Frage ist, ob der Anwalt eine Rechnung schicken sollte oder ob ein Brief mit einem bestimmten Datum ausreicht?

Der Anwalt muss keine Rechnung senden, das Schreiben mit der Aufforderung zur Zahlung der Gerichtsgebühren bis zu einem bestimmten Datum reicht aus.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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