Hallo erstmal
Ich hatte mit einem Anwalt Telefonisch einen Termin vereinbart und zur klärung des Sachverhalts hat er mir den Termin für mich Kostenfrei zugesichert,telefonisch.Da ich ihm erklärt habe das meine momentane Finanzsituation keine Ausgaben zuließe.Nach einiger bekam ich aber eine Rechnung,die ich natürlich nicht beglich.Doch der Glauben an den Rechtsstaat meinerseits wurde begraben als es vor Gericht ging.So ich und nicht der Kläger soll beweisen.wie soll oder kann ich das? steht da nicht Aussage gegen Aussage ?
Wie soll ich verhalten vertrete mich selbst.
Erstberatung Kostenfrei zugesagt-dann Rechnung
23. November 2004
Thema abonnieren
Frage vom 23. November 2004 | 16:34
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erstberatung Kostenfrei zugesagt-dann Rechnung
#1
Antwort vom 23. November 2004 | 23:29
Von
Status: Unparteiischer (9585 Beiträge, 1718x hilfreich)
Grundsätzlich darf ein RA nicht unter den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestgebühren abrechnen.
Für eine gegenteilige Vereinbarung wären Sie beweispflichtig, getreu dem Motto "jeder ist für das beweispflichtig, was für ihn günstig ist".
wie soll oder kann ich das?
Telefonische Abreden sind in der Regel nahezu unmöglich zu beweisen; Zeugen sind fast immer aus formalen Gründen unbrauchbar.
steht da nicht Aussage gegen Aussage ?
"Aussage gegen Aussage" gibt es nicht. Für den RA spricht, daß die von Ihnen aufgestellte Behauptung sehr ungewöhnlich und für den RA auch standeswidrig wäre. Außerdem gilt bei Verträgen in der Regel: "Ist nichts beweisbar, gilt das, was üblich ist", und das ist nun mal die Abrechnung nach RVG.
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
299.686
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Ähnliche Themen
-
8 Antworten
-
5 Antworten
-
8 Antworten
-
12 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten