Hallo erstmal
Ich hatte mit einem Anwalt Telefonisch einen Termin vereinbart und zur klärung des Sachverhalts hat er mir den Termin für mich Kostenfrei zugesichert,telefonisch.Da ich ihm erklärt habe das meine momentane Finanzsituation keine Ausgaben zuließe.Nach einiger bekam ich aber eine Rechnung,die ich natürlich nicht beglich.Doch der Glauben an den Rechtsstaat meinerseits wurde begraben als es vor Gericht ging.So ich und nicht der Kläger soll beweisen.wie soll oder kann ich das? steht da nicht Aussage gegen Aussage ?
Wie soll ich verhalten vertrete mich selbst.
Erstberatung Kostenfrei zugesagt-dann Rechnung
Was denn, so teuer?
Was denn, so teuer?
Grundsätzlich darf ein RA nicht unter den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestgebühren abrechnen.
Für eine gegenteilige Vereinbarung wären Sie beweispflichtig, getreu dem Motto "jeder ist für das beweispflichtig, was für ihn günstig ist".
wie soll oder kann ich das?
Telefonische Abreden sind in der Regel nahezu unmöglich zu beweisen; Zeugen sind fast immer aus formalen Gründen unbrauchbar.
steht da nicht Aussage gegen Aussage ?
"Aussage gegen Aussage" gibt es nicht. Für den RA spricht, daß die von Ihnen aufgestellte Behauptung sehr ungewöhnlich und für den RA auch standeswidrig wäre. Außerdem gilt bei Verträgen in der Regel: "Ist nichts beweisbar, gilt das, was üblich ist", und das ist nun mal die Abrechnung nach RVG.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
8 Antworten
-
5 Antworten
-
8 Antworten
-
1 Antworten
-
12 Antworten
-
2 Antworten