Erstberatung Kostenfrei zugesagt-dann Rechnung

23. November 2004 Thema abonnieren
 Von 
juster
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erstberatung Kostenfrei zugesagt-dann Rechnung

Hallo erstmal

Ich hatte mit einem Anwalt Telefonisch einen Termin vereinbart und zur klärung des Sachverhalts hat er mir den Termin für mich Kostenfrei zugesichert,telefonisch.Da ich ihm erklärt habe das meine momentane Finanzsituation keine Ausgaben zuließe.Nach einiger bekam ich aber eine Rechnung,die ich natürlich nicht beglich.Doch der Glauben an den Rechtsstaat meinerseits wurde begraben als es vor Gericht ging.So ich und nicht der Kläger soll beweisen.wie soll oder kann ich das? steht da nicht Aussage gegen Aussage ?
Wie soll ich verhalten vertrete mich selbst.

Was denn, so teuer?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Grundsätzlich darf ein RA nicht unter den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestgebühren abrechnen.
Für eine gegenteilige Vereinbarung wären Sie beweispflichtig, getreu dem Motto "jeder ist für das beweispflichtig, was für ihn günstig ist".

wie soll oder kann ich das?

Telefonische Abreden sind in der Regel nahezu unmöglich zu beweisen; Zeugen sind fast immer aus formalen Gründen unbrauchbar.

steht da nicht Aussage gegen Aussage ?

"Aussage gegen Aussage" gibt es nicht. Für den RA spricht, daß die von Ihnen aufgestellte Behauptung sehr ungewöhnlich und für den RA auch standeswidrig wäre. Außerdem gilt bei Verträgen in der Regel: "Ist nichts beweisbar, gilt das, was üblich ist", und das ist nun mal die Abrechnung nach RVG.

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