Erweitertes Anliegen zum Titel, für die Klageschrift

21. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
solomio
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)
Erweitertes Anliegen zum Titel, für die Klageschrift

Ich habe meinem Anwalt den Titel gegeben, mein Anliegen die Klage.
1. Darf ich ein erweitertes Anliegen hinzufügen, erbitten, Anspruch erheben auf eine original Klageschrift, also beweiskräftige und/ oder gültige Klage, handsigniert?
2. Kann der Anwalt eine Abschrift, diese als solche abgestempelt, legitim beweiskräftig gültig machen, durch originale Standardsignatur auf jedem Blatt, rechts oben in der Ecke? (Dies ist in PORTUGAL nach Gesetz gebräuchlich). Eine beglaubigte Abschrift hat keine Gültigkeit, weil sich nach Gesetz die Beglaubigung ausschließlich auf die Unterschrift bezieht, nicht jedoch auf den Inhalt der Klageschrift.

Begründung
Ich möchte persönlich eine legitime gültige Klage bei dem Gericht abgeben.


-- Editiert von solomio am 21.04.2019 07:46

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38428 Beiträge, 14000x hilfreich)

Was ist denn das jetzt schon wieder? Es existiert ein Titel, also ein Urteil? Oder wie oder was?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Rechtsanwalt Thomas Bohle
Status:
Schüler
(470 Beiträge, 419x hilfreich)

@solomio
Ein "Titel" ist ein rechtskräftiges Schriftstück, mit dem auch vollstreckt werden kann. Wenn Sie so etwas haben, brauchen Sie oder Ihr Anwalt keine Klage mehr erheben. Offenbar verwechseln Sie da ein paar Dinge.

Bei einer "beglaubigten Abschrift" reicht es, wenn einmal die Unterschrift vom Anwalt beglaubigt wird. Mehr ist nach der in Deutschland geltenden ZPO nicht erforderlich; irrelevant ist, wie es in Portugal gehandhabt wird, wenn Sie hier in Deutschland nach deutschem Recht klagen.

"Verlangen" und "Erbitten" können Sie alles - aber der Anwalt muss nicht erfüllen und wird es auch nicht.

Wenn Sie einen Anwalt haben, wieso wollen Sie dann selbst eine Klage beim Gericht abgeben? Wäre es eine Klage vor dem Landgericht, wäre das sowieso nicht zulässig; bei einer Klage von dem Amtsgericht sollten Sie dann das Mandat beim Anwalt kündigen, bevor dieser es machen wird. :grins:

Ob es allerdings sinnvoll ist, als Laie ein gerichtliches Verfahren selbst durchführen zu wollen, wenn man schon Rechtsbegriffe fehlerhaft verwendet, wage ich einmal zu bezweifeln. Wenn Sie Zahnschmerzen haben, gehen Sie ja wohl auch nicht in den Baumarkt und kaufen sich eine Bohrmaschine, oder?

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Rechtsanwalt Thomas Bohle
Status:
Schüler
(470 Beiträge, 419x hilfreich)

@Altes Haus

Ich sehe da nur:

SEITE NICHT VERFÜGBAR
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Vermutlich wieder irgendein "Bonbon", welches nicht ins Konzept gepasst hat, aber gelichwohl Danke für den Hinweisversuch.

MfG

RA Thomas Bohle

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Rechtsanwalt Thomas Bohle
Status:
Schüler
(470 Beiträge, 419x hilfreich)

update; ich habe es jetzt gefunden. Au Backe. :) :)

0x Hilfreiche Antwort


#7
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von Rechtsanwalt Thomas Bohle):
update; ich habe es jetzt gefunden. Au Backe. :) :)


Sry war ein Fehler beim kopieren ... aber schön, dass Ihnen dieses Sahnehäubchen nicht entgagen ist ;)

0x Hilfreiche Antwort

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