Erwerbsnebenkosten bei Hauskauf- wer trägt die Kosten ?

17. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
jazztanz
Status:
Beginner
(135 Beiträge, 7x hilfreich)
Erwerbsnebenkosten bei Hauskauf- wer trägt die Kosten ?

Hallo,

ist irgendwo gesetzlich festgelegt, wer (Käufer oder Verkäufer) die Erwerbsnebenkosten trägt ?

Grunderwerbssteuer von 3,5 %
die Notarkosten von 1,5 %
Gerichtskosten für ein Notaranderkonto von 1 %
und gibt es noch weitere unabdingbare Kosten, die auf einen Käufer evt. erwarten ?

Ich danke jetzt schon für eine schnelle Unterstützung.

Gruss Jazztanz

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
jazztanz
Status:
Beginner
(135 Beiträge, 7x hilfreich)

im angebot steht: die nebenkosten von grunderwerbsteuer, Notarkosten und gerichtskosten trägt der Verkäufer.
Kann ich mich als Käufer auf diese schriftliche Aussage vom Verkäufer berufen (auch wenn es vielleicht ) ein Tipfehler sein könnte ???

Irgendwo habe ich auch gelesen, daß diese Erwerbsnebenkosten eine Verhandlungssache ist.

Ich würde mich über konkrete § oder Gesetzformulierungen sehr freuen.

Gruss jazztanz

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#2
 Von 
Rechtspfleger
Status:
Praktikant
(578 Beiträge, 216x hilfreich)

Hi,

gesetzlich gesehen, haften beide Parteien für die Notar- und Gerichtskosten und die Grunderwerbssteuer.

Wer im Verhältnis der Parteien untereinander diese trägt, ist verhandlungssache.

Übliche Praxis ist es, dass diese Kosten der Erwerber trägt.

Gruß
Rpfl.

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