Hallo,
ist irgendwo gesetzlich festgelegt, wer (Käufer oder Verkäufer) die Erwerbsnebenkosten trägt ?
Grunderwerbssteuer von 3,5 %
die Notarkosten von 1,5 %
Gerichtskosten für ein Notaranderkonto von 1 %
und gibt es noch weitere unabdingbare Kosten, die auf einen Käufer evt. erwarten ?
Ich danke jetzt schon für eine schnelle Unterstützung.
Gruss Jazztanz
Erwerbsnebenkosten bei Hauskauf- wer trägt die Kosten ?
Was denn, so teuer?
Was denn, so teuer?
im angebot steht: die nebenkosten von grunderwerbsteuer, Notarkosten und gerichtskosten trägt der Verkäufer.
Kann ich mich als Käufer auf diese schriftliche Aussage vom Verkäufer berufen (auch wenn es vielleicht ) ein Tipfehler sein könnte ???
Irgendwo habe ich auch gelesen, daß diese Erwerbsnebenkosten eine Verhandlungssache ist.
Ich würde mich über konkrete § oder Gesetzformulierungen sehr freuen.
Gruss jazztanz
Hi,
gesetzlich gesehen, haften beide Parteien für die Notar- und Gerichtskosten und die Grunderwerbssteuer.
Wer im Verhältnis der Parteien untereinander diese trägt, ist verhandlungssache.
Übliche Praxis ist es, dass diese Kosten der Erwerber trägt.
Gruß
Rpfl.
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