Fehler der Anwältin ???

23. Mai 2002 Thema abonnieren
 Von 
abart47506
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Fehler der Anwältin ???

Hallo, in meinem Scheidungsprozess (angestrengt durch meine Ex) bekam ich vom Richter alle paar Monate neue Auflagen zur Unterhatszahlung und merkwürdigerweise per Eilbeschluss den endgültigen Unterhaltsbeschluss mitgeteilt. Darin waren unter anderem von ca 16.000 DM die Rede. Ich sprach meine Anwältin an und diese versicherte mir (in Beisein von einer Zeugin - diese bekam von der Anwältin das Verbot, beim nächsten Besuch nicht mehr anwesend sein zu dürfen), dass ich damit NICHTS zu tun hätte, es ginge hier nur um den monatlichen Unterhaltsbetrag. Ich fragte mehrere Male noch per Telefon an, ob ich nicht doch Einspruch einlegen müsse (Zeugen bedingt durch lautes Mithören). Immer war die Antwort ein klares NEIN. Nun werde ich per Pfändung dazu genötigt, ohne jemals die Chance zur Bezahlung bekommen zu haben, diese Summe doch zu bezahlen.
Frage nun: kann ich diese Anwältin in Regress nehmen und inwieweit ist sie für den Schaden verantwortlich?

Gruss

Achim Bartsch

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Scharnhorst
Status:
Praktikant
(827 Beiträge, 127x hilfreich)

Sehr geehrter Herr Bartsch,

das Problem beim Anwaltsregreß ist immer, das der Ursprungsprozeß hypothetisch weitergeführt werden muß.
In Ihrem Fall bedeutet das, das Ihnen nur dann ein Schaden entstanden ist, wenn Sie nachweisen könnten, das die fristgerechte Rechtsmitteleinlegung einen für Sie günstigeren Unterhaltstitel herbeigeführt hätte. Gibt es dafür Argumente?

Ansonsten stünde Ihnen allenfalls der Ersatz von Kosten und Zinsen der Vollstreckung zu.

Mit freundlichen Grüßen

Scharnhorst
Rechtsanwalt

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
abart47506
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Recht herzlichen Dank für Ihre schnelle Antwort, Herr Scharnhorst.
Muss ich von einem Rechtsanwalt prüfen lassen, ob die Argumente ausreichend sind, oder macht dies ein Rechtspfleger am Gericht?


Gruss

Achim Bartsch

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Rostu
Status:
Schüler
(255 Beiträge, 43x hilfreich)

Ich habe einige Anwaltsregreßfälle durch und kann nur von einer gerichtlichen Geltendmachung abraten. Die Rechtsprechung ist leider nicht mehr berechenbar und das Kostenrisiko rechtfertigt einen solchen Prozeß nicht. Rechtspfleger prüfen den Fall nicht; können und dürfen sie auch nicht. Wenn Sie einen Anwalt damit befassen, berechnet der seine Gebühren nach dem Ursprungsstreitwert, was ich an Ihrer Stelle vermeiden würde. Vielleicht haben Sie einen Anwalt im Bekanntenkreis (Anwälte gibts zwischenzeitlich wie Sand am Meer), den Sie "neben dem Protokoll" fragen können.
Beste Grüße

Joh. 19, 22

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
abart47506
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke ROSTU,
ich werde Ihren Rat annehmen und erstmal meinen Anwalt nebenbei befragen.
Gruss

Gruss

Achim Bartsch

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