Frage bzgl Kosten zu Einstweiliger Verfügung

30. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
Kevin555
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Frage bzgl Kosten zu Einstweiliger Verfügung

Ich möchte eine Einstweilige Anordnung/Verfügung gegen jemanden in der Familie einreichen der mich Stalkt.

Ich möchte nur das es der Person unterlassen ist mich zu kontaktieren oder die Nähe zu mir zu suchen.

Ich möchte kein Gerichtsverfahren, muss ich nun für dieses mindest-recht schon Kosten zahlen??

-- Editiert von Moderator am 31.05.2019 18:52

-- Thema wurde verschoben am 31.05.2019 18:52

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17247x hilfreich)

Ja.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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