Ich möchte eine Einstweilige Anordnung/Verfügung gegen jemanden in der Familie einreichen der mich Stalkt.
Ich möchte nur das es der Person unterlassen ist mich zu kontaktieren oder die Nähe zu mir zu suchen.
Ich möchte kein Gerichtsverfahren, muss ich nun für dieses mindest-recht schon Kosten zahlen??
-- Editiert von Moderator am 31.05.2019 18:52
-- Thema wurde verschoben am 31.05.2019 18:52
Frage bzgl Kosten zu Einstweiliger Verfügung
30. Mai 2019
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Frage vom 30. Mai 2019 | 17:05
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Frage bzgl Kosten zu Einstweiliger Verfügung
Was denn, so teuer?
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#1
Antwort vom 31. Mai 2019 | 18:52
Von
Status: Unbeschreiblich (32815 Beiträge, 17247x hilfreich)
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