Hallo:
Kann man als Empfänger von Bürgergeld mehrere Beratungshilfescheine, z.B. 3 Scheine auf ein Mal, bekommen?
Oder ist das zu viel?
Es wären unterschiedliche Sachverhalte, aber das gleiche Amtsgericht, wo man die Scheine holen müsste,
Dank,
-- Editiert von Moderator topic am 26. Januar 2024 14:41
-- Thema wurde verschoben am 26. Januar 2024 14:41
Frage wegen mehrerer B Scheine
Was denn, so teuer?
Was denn, so teuer?



Es ist kein Mengenproblem, sondern eine Frage des Streitgegenstandes. Das wird der Rechtspfleger neben anderen Faktoren überprüfen.
wirdwerden
ZitatEs ist kein Mengenproblem, sondern eine Frage des Streitgegenstandes. Das wird der Rechtspfleger neben anderen Faktoren überprüfen. :
wirdwerden
Danke.
Es könnte Strafrecht sein, dann Schadenersatz oder Schmerzensgeld und eine weitere Sache wegen evtl. und unsicher wegen eines Vermieters.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
DU kannst dem Rechtspfleger beim Amtsgericht dein Problem/die Sachen erklären. Der entscheidet, ob er dir einen Beratungshilfeschein gibt.
Für Strafrecht gibt es keine Beratungshilfescheine.
Und einen passenden Anwalt musst du zwecks Beratung selbst suchen.
ZitatFür Strafrecht gibt es keine Beratungshilfescheine. :
Wirklich?
Wenn man selber angezeigt würde, dann bekommt keinen Schein für Anwalt?
Beratungshilfe gibt es im Strafrecht durchaus - Prozesskostenhilfe gibt es keine. Und ein Anwaltsbesuch endet dann typischerweise mit "Sie brauchen einen Anwalt", und den gibt es nur auf eigene Kosten.
ZitatBeratungshilfe gibt es im Strafrecht durchaus - Prozesskostenhilfe gibt es keine. Und ein Anwaltsbesuch endet dann typischerweise mit "Sie brauchen einen Anwalt", und den gibt es nur auf eigene Kosten. :
Dankeschön!
Werter muemmel: hoffentlich können Sie auch hierzu etwas schreiben sagen:
https://www.123recht.de/forum/strafrecht/Frage-nach-Bewertung-von-Aussagen-__f618369.html
Die Frau mit der ausgesprochenen "Drohung" per E-Mail hat auch einen Antrag auf unbefristeten Aufenthalt gestellt, nennt sich glaube ich Niederlassungserlaubnis oder ähnlich.
Danke
-- Editiert von User am 26. Januar 2024 00:07
ZitatBeratungshilfe gibt es im Strafrecht durchaus :
Nochmal zur Klarstellung:
Es gibt zwar Beratungshilfe im Strafrecht - aber das ist wirklich nur eine einmalige Beratung und keinerlei Tätigkeit, die über die Beratung hinausgeht (also keine Verteidigung). Die Beratung ist ziemlich nutzlos, denn ohne Akteneinsicht kann der Anwalt nicht sinnvoll beraten - und die Akteneinsicht ist schon nicht mehr vom Beratungshilfeschein abgedeckt.
Ich bin bei meiner gestrigen Antwort nicht von einem Strafrechtsfall ausgegangen. Da ist die Finanzierung eines Anwalts im Ermittlungsverfahren (sei man nun Beschuldigter oder aber Opfer) im Rahmen der Beratungshilfe sehr eingeschränkt. Der Anwalt kann keinerlei Tätigkeit im Außenverhältnis abrechnen; letztlich kann er den Mandaten über die Gesetzeslage aufklären, und das in Ermangelung von Aktenkenntnis auch nur sehr allgemein. Ist eigentlich überflüssig, wenn man denn auch lesen kann.
wirdwerden
ZitatFür Strafrecht gibt es keine Beratungshilfescheine. :
Völliger Unfug.
Auch im Strafrecht gibt es Beratungshilfe, allerdings ist das wirklich nur Beratung und nicht mehr.
Akteneinsicht muss man z.B. selber zahlen, aber die gibt gleich hier nebenan zum kleinen Preis:
https://www.123recht.de/rechtshop.asp?product=149
Ob der Anwalt dann im Rahmen der Beratung zuvor die Akte durchsehen mag ...
Es gibt auch Prozesskostenhilfe, hier aber auch nur sehr eingeschränkt, nämlich im Rahmen der Pflichtverteidigung.
Noch ein Hinweis:
Beratungshilfe ist eine staatliche und in großen Teilen auch von dem jeweiligen Anwalt getragene Hilfeleistung für Bedürftige, welche die Kosten nicht aufbringen können und denen keine andere zumutbare Möglichkeit zur Verfügung steht, um Rechtsberatung zu erhalten.
Bei jedem Fall der Beratungs- und Verfahrenskostenhilfe legt der Anwalt also drauf und das mitunter nicht zu knapp. Insofern wird er seine Ressourcen entsprechend sorgsam einsetzen müssen.
Danke für die höfliche Aufklärung. Da hatte meine Quelle wohl Halbrichtiges geschrieben.ZitatVölliger Unfug. :
Auch im Strafrecht gibt es Beratungshilfe, allerdings ist das wirklich nur Beratung und nicht mehr.
Evtl. hatte ich sogar den TE falsch verstanden. Ich nahm wegen seiner früheren Beiträge an, er wolle sich von diversen Fachanwälten beraten lassen, wie er gegen *** erfolgreich klagen könne.
Der Rechtspfleger beim Amtsgericht entscheidet dann nach Antrag über die Ausgabe von B-Scheinen.
ZitatDie Frau mit der ausgesprochenen "Drohung" per E-Mail hat auch einen Antrag auf unbefristeten Aufenthalt gestellt, nennt sich glaube ich Niederlassungserlaubnis oder ähnlich. :
Und was hilft das hier? Vermutlich hat die Frau einfach keinen Anspruch auf die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis als unbefr. Erlaubnis zum Aufenthalt in D.
Die Mitarbeiterin der ABH kennt die Frau, ihre Akte, ihre Ansprüche. (Hat evtl. einen deutlichen Punkt gesetzt)
Nein, das ist nicht so, und das andere ist längst korrigiert.ZitatWenn man selber angezeigt würde, dann bekommt keinen Schein für Anwalt? :
Man kann B-Scheine beantragen. Der zuständige Rechtspfleger beim Amtsgericht entscheidet dann über die Ausgabe.
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