Frage wegen mehrerer B Scheine

25. Januar 2024 Thema abonnieren
 Von 
HaschM
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)
Frage wegen mehrerer B Scheine

Hallo:
Kann man als Empfänger von Bürgergeld mehrere Beratungshilfescheine, z.B. 3 Scheine auf ein Mal, bekommen?
Oder ist das zu viel?
Es wären unterschiedliche Sachverhalte, aber das gleiche Amtsgericht, wo man die Scheine holen müsste,
Dank,

-- Editiert von Moderator topic am 26. Januar 2024 14:41

-- Thema wurde verschoben am 26. Januar 2024 14:41

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40887 Beiträge, 14427x hilfreich)

Es ist kein Mengenproblem, sondern eine Frage des Streitgegenstandes. Das wird der Rechtspfleger neben anderen Faktoren überprüfen.

wirdwerden

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#2
 Von 
HaschM
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Es ist kein Mengenproblem, sondern eine Frage des Streitgegenstandes. Das wird der Rechtspfleger neben anderen Faktoren überprüfen.

wirdwerden


Danke.
Es könnte Strafrecht sein, dann Schadenersatz oder Schmerzensgeld und eine weitere Sache wegen evtl. und unsicher wegen eines Vermieters.

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37283 Beiträge, 6249x hilfreich)

DU kannst dem Rechtspfleger beim Amtsgericht dein Problem/die Sachen erklären. Der entscheidet, ob er dir einen Beratungshilfeschein gibt.
Für Strafrecht gibt es keine Beratungshilfescheine.

Und einen passenden Anwalt musst du zwecks Beratung selbst suchen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
HaschM
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Für Strafrecht gibt es keine Beratungshilfescheine.

Wirklich?
Wenn man selber angezeigt würde, dann bekommt keinen Schein für Anwalt?

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33944 Beiträge, 17629x hilfreich)

Beratungshilfe gibt es im Strafrecht durchaus - Prozesskostenhilfe gibt es keine. Und ein Anwaltsbesuch endet dann typischerweise mit "Sie brauchen einen Anwalt", und den gibt es nur auf eigene Kosten.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#6
 Von 
HaschM
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Beratungshilfe gibt es im Strafrecht durchaus - Prozesskostenhilfe gibt es keine. Und ein Anwaltsbesuch endet dann typischerweise mit "Sie brauchen einen Anwalt", und den gibt es nur auf eigene Kosten.


Dankeschön!

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#7
 Von 
HaschM
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(18195 Beiträge, 9891x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Beratungshilfe gibt es im Strafrecht durchaus

Nochmal zur Klarstellung:
Es gibt zwar Beratungshilfe im Strafrecht - aber das ist wirklich nur eine einmalige Beratung und keinerlei Tätigkeit, die über die Beratung hinausgeht (also keine Verteidigung). Die Beratung ist ziemlich nutzlos, denn ohne Akteneinsicht kann der Anwalt nicht sinnvoll beraten - und die Akteneinsicht ist schon nicht mehr vom Beratungshilfeschein abgedeckt.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40887 Beiträge, 14427x hilfreich)

Ich bin bei meiner gestrigen Antwort nicht von einem Strafrechtsfall ausgegangen. Da ist die Finanzierung eines Anwalts im Ermittlungsverfahren (sei man nun Beschuldigter oder aber Opfer) im Rahmen der Beratungshilfe sehr eingeschränkt. Der Anwalt kann keinerlei Tätigkeit im Außenverhältnis abrechnen; letztlich kann er den Mandaten über die Gesetzeslage aufklären, und das in Ermangelung von Aktenkenntnis auch nur sehr allgemein. Ist eigentlich überflüssig, wenn man denn auch lesen kann.

wirdwerden

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#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41028x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Für Strafrecht gibt es keine Beratungshilfescheine.

Völliger Unfug.


Auch im Strafrecht gibt es Beratungshilfe, allerdings ist das wirklich nur Beratung und nicht mehr.
Akteneinsicht muss man z.B. selber zahlen, aber die gibt gleich hier nebenan zum kleinen Preis:
https://www.123recht.de/rechtshop.asp?product=149
Ob der Anwalt dann im Rahmen der Beratung zuvor die Akte durchsehen mag ...


Es gibt auch Prozesskostenhilfe, hier aber auch nur sehr eingeschränkt, nämlich im Rahmen der Pflichtverteidigung.



Noch ein Hinweis:
Beratungshilfe ist eine staatliche und in großen Teilen auch von dem jeweiligen Anwalt getragene Hilfeleistung für Bedürftige, welche die Kosten nicht aufbringen können und denen keine andere zumutbare Möglichkeit zur Verfügung steht, um Rechtsberatung zu erhalten.

Bei jedem Fall der Beratungs- und Verfahrenskostenhilfe legt der Anwalt also drauf und das mitunter nicht zu knapp. Insofern wird er seine Ressourcen entsprechend sorgsam einsetzen müssen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37283 Beiträge, 6249x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Völliger Unfug.
Auch im Strafrecht gibt es Beratungshilfe, allerdings ist das wirklich nur Beratung und nicht mehr.
Danke für die höfliche Aufklärung. Da hatte meine Quelle wohl Halbrichtiges geschrieben.

Evtl. hatte ich sogar den TE falsch verstanden. Ich nahm wegen seiner früheren Beiträge an, er wolle sich von diversen Fachanwälten beraten lassen, wie er gegen *** erfolgreich klagen könne.

Der Rechtspfleger beim Amtsgericht entscheidet dann nach Antrag über die Ausgabe von B-Scheinen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37283 Beiträge, 6249x hilfreich)

Zitat (von HaschM):
Die Frau mit der ausgesprochenen "Drohung" per E-Mail hat auch einen Antrag auf unbefristeten Aufenthalt gestellt, nennt sich glaube ich Niederlassungserlaubnis oder ähnlich.

Und was hilft das hier? Vermutlich hat die Frau einfach keinen Anspruch auf die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis als unbefr. Erlaubnis zum Aufenthalt in D.
Die Mitarbeiterin der ABH kennt die Frau, ihre Akte, ihre Ansprüche. (Hat evtl. einen deutlichen Punkt gesetzt)

Zitat (von HaschM):
Wenn man selber angezeigt würde, dann bekommt keinen Schein für Anwalt?
Nein, das ist nicht so, und das andere ist längst korrigiert.

Man kann B-Scheine beantragen. Der zuständige Rechtspfleger beim Amtsgericht entscheidet dann über die Ausgabe.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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