Frage zu STREITWERT u. GERICHTSKOSTEN

13. März 2025 Thema abonnieren
 Von 
handycapwork
Status:
Schüler
(212 Beiträge, 10x hilfreich)
Frage zu STREITWERT u. GERICHTSKOSTEN

siehe "Welches Gericht anrufen...(Teil 2)"

(drkabo) "Wenn Sie 3 Bruttomonatsgehälter fordern, ist der Streitwert 3 Bruttomonatsgehälter."

Habe mich 50%ig auf eine 1/2 Dienststelle beworben. Die Entgelt-Gruppe ist E10 TvÖD-Bund. Meine Erfahrungsstufe 3. --> 2250,- bezogen auf halbe Stelle)

Wäre der Streitwert also 1,5 x B-M-Gehälter ?

Wie hoch wären die Gerichtskosten (nur 1. Instanz) ? bei Niederlage

PS: Klage auf ein nachgelagertes Vorstellungsgespräch ist nicht geplant und auch unrealistisch, weil voraussichtlich am 1.April die 2 identischen Stellen besetzt werden.



-- Editiert von Moderator topic am 13. März 2025 13:44

-- Thema wurde verschoben am 13. März 2025 13:44

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18685 Beiträge, 6825x hilfreich)

Den Streitwert setzt das Gericht fest.
- du kannst es wohl nicht lassen, oder? -

1x Hilfreiche Antwort


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