siehe "Welches Gericht anrufen...(Teil 2)"
(drkabo) "Wenn Sie 3 Bruttomonatsgehälter fordern, ist der Streitwert 3 Bruttomonatsgehälter."
Habe mich 50%ig auf eine 1/2 Dienststelle beworben. Die Entgelt-Gruppe ist E10 TvÖD-Bund. Meine Erfahrungsstufe 3. --> 2250,- bezogen auf halbe Stelle)
Wäre der Streitwert also 1,5 x B-M-Gehälter ?
Wie hoch wären die Gerichtskosten (nur 1. Instanz) ? bei Niederlage
PS: Klage auf ein nachgelagertes Vorstellungsgespräch ist nicht geplant und auch unrealistisch, weil voraussichtlich am 1.April die 2 identischen Stellen besetzt werden.
-- Editiert von Moderator topic am 13. März 2025 13:44
-- Thema wurde verschoben am 13. März 2025 13:44
Frage zu STREITWERT u. GERICHTSKOSTEN
13. März 2025
Thema abonnieren
Frage vom 13. März 2025 | 13:35
Von
Status: Schüler (241 Beiträge, 10x hilfreich)
Frage zu STREITWERT u. GERICHTSKOSTEN
#1
Antwort vom 13. März 2025 | 13:44
Von
Status: Heiliger (20198 Beiträge, 7314x hilfreich)
Den Streitwert setzt das Gericht fest.
- du kannst es wohl nicht lassen, oder? -
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
Und jetzt?
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