Frage zur BRAGO §118 (1) 2.

3. Mai 2004 Thema abonnieren
 Von 
Simon S.
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Frage zur BRAGO §118 (1) 2.

Hallo,

Ich hätte da eine Frage zur Besprechungsgebühr:

In §118 (1) 2. werden zunächst an die Besprechungsgebühr hohe Anforderungen gestellt: "Vom Gericht angeordnet oder vor einem Gericht oder einer Behörde." Im nächsten Satz ist dann von der Mitwirkung bei einem "Gesellschaftsvertrag" oder der Auseinandersetzung von Gesellschaften und Gemeinschaften die Rede.

Kann man einem Laien erklären was in diesem Zusammenhang "Gesellschaftsvertrag", "Gesellschaft" und "Gemeinschaften" bedeuten?

Grüße Simon

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtspfleger
Status:
Praktikant
(578 Beiträge, 216x hilfreich)

Hi,

Gesellschaft ist in diesem Zusammenhand die BGB Gesellschaft (§ 705 ff BGB ) oder jede handelsrechtliche Gesellschaft (OHG, KG, GmbH, AG....),
Eine solche gesellschaft schließt bei der Gründung einen gesellschaftsvertrag ab, die die Rechtsverhältnisse der gesellschafter untereinander regelt.

Gemeinschaft ist die in §741 BGB geregelte Gemeinschaft nach Bruchteilen.

Die Gebühr § 118 I S.2 entsteht übrigens am häufigsten nach der von dir nicht zitierten Alternative "Besprechungen ... die ...im Einverständnis mit dem Auftraggeber ... mit dem Gegner oder mit einem Dritten geführt werden".

Da sind die Anforderungen nicht so hoch, da die dem Anwalt erteilte Vollmacht dies oft schon umfasst.

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Simon S.
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

vielen Dank für diese prompte Antwort. Das hilft mir schon eine ganzes Stück weiter. Ich hatte nämlich als Nicht-Jurist den Satzbau dahingehend interpretiert, dass eben diese Gespräche vor einem Gericht oder einer Behörde stattfinden müssten. Habe ich jetzt richtig verstanden, dass man sinngemäß ergänzen könnte "..vor einem Gericht oder einer Behörde _oder_ mit dem Gegner oder mit Dritten geführt werden"?
In diesem Fall hätte ich nämlich im Originalsatz das "oder" zwischen Gericht und Behörde auch gleich durch ein Komma ersetzt...


Grüße Simon

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Rechtspfleger
Status:
Praktikant
(578 Beiträge, 216x hilfreich)

Ja!

Genauso!

Gruß
Rpfl.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Simon S.
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke!

Güße Simon

0x Hilfreiche Antwort

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