Hi,
es geht um einen Kostenfestsetzungsantrag bzw. Beschluss eines bereits abgeschlossenen Prozesses, das Urteil erfolgte durch Anerkenntnis.
Die Gegenseite (Inkasso-Büro) hat per Kostenfestsetzungsantrag ihre Auslagen geltend gemacht, diese lagen bei ca. 250 Euro, der Streitwert lag bei ca. 600 Euro. Manche Positionen kamen mir nach kurzer Recherche etwas hoch vor, aber ich habe nicht reklamiert, da ich nicht wirklich Ahnung davon habe und auch kein Interesse an einer längeren Auseinandersetzung deswegen hatte.
Jetzt ist der Kostenfestsatzungsbeschluss, so wie von der Gegenseite beantragt, ergangen und der Rechtspfleger gibt noch als Hinweis: "Neben den im Antrag ausdrücklich bezeichneten Kosten können aktenersichtlich zusätzlich verauslagte und verrechnete Gerichtskosten in Höhe von 53,00 Euro berücksichtigt werden."
Diesen Hinweis verstehe ich allerdings nicht so ganz, meines Wissens muss ich doch als Verlierer des Prozesses doch sowieso die Gerichtskosten zahlen (dafür bekomme ich ja sicher noch einen extra Bescheid?), Warum werden dem Inkasso-Büro dann zusätzliche Gebühren zugesprochen, welche ja noch nicht mal beantragt wurden?
Wäre schön, wenn mir als jemand den Hinweis bzw. die Bemerkung des Rechtspflegers erklären könnte. Danke.
-- Editiert von go587001-27 am 26.07.2021 11:23
-- Editiert von go587001-27 am 26.07.2021 11:23
Frage zur Kostenfestsetzung
26. Juli 2021
Thema abonnieren
Frage vom 26. Juli 2021 | 11:22
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Frage zur Kostenfestsetzung
Was denn, so teuer?
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#1
Antwort vom 26. Juli 2021 | 12:31
Von
Status: Lehrling (1127 Beiträge, 303x hilfreich)
Üblicherweise steht im Kostenfestsetzungsantrag so etwas wie "es wird beantragt alle bereits gezahlten Gerichtskosten hinzuzusetzen" o.Ä.
Dann können die bereits gezahlten Gerichtskosten, wie hier wohl die 53,00 EUR hinzugesetzt werden.
Zitat(dafür bekomme ich ja sicher noch einen extra Bescheid?) :
Nein, es dürfte hier alles umfasst sein (außergerichtliche + gerichtliche Kosten).
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