Frage zur Rechtsanwalts-Gebührenberechnung bzw. Gebührenhöhe in einer Nachlass-Sache

8. September 2020 Thema abonnieren
 Von 
Zebion
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Frage zur Rechtsanwalts-Gebührenberechnung bzw. Gebührenhöhe in einer Nachlass-Sache


Situation in Stichworten:
Vater verstorben, Mutter lebt noch, hochgradig dement. Eltern haben Berliner Testament gemacht, wonach das Vermögen nach dem Tod des Letztversterbenen – also meiner Mutter – gleichmäßig unter den Geschwistern aufgeteilt werden soll.
Ganz normale Familienverhältnisse, kein Streit untereinander etc.
Im Testament gibt es einen Zusatz, in dem ein Anwalt als Testamentsvollstrecker benannt ist. Da die Eltern sehr sparsam gelebt haben, ist ein größerer Geldbetrag bei Geldinstituten angelegt. Der Aufwand, diese Gelder durch die Anzahl der Geschwister später einmal aufzuteilen, ist also sehr überschaubar, das würden wir auch so hinbekommen.
Frage: 1. Sind wir im Erbfall als Geschwister verpflichtet, diesen benannten Anwalt zu beauftragen? Wir würden das auch ohne Anwalt gütlich regeln können.
2. Was kostet diese Dienstleistung? Ich habe Infos von 1-5 % des Gegenstandwertes, das erscheint mir sehr hoch.

Danke fürs Antworten :-)

Was denn, so teuer?

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