Hallo,
ein eBay-Verkäufer stellt Strafanzeige, weil er angeblich seine Waren nicht retour erhalten hat.
Der Käufer wird freigesprochen, weil er per DHL-Paket-Sendeverfolgung nachweisen kann,
dass die Waren dem Verkäufer zugestellt wurde.
Beim Käufer sind durch das Verfahren RA-Kosten in Höhe von 1200,00 EURO entstanden.
Fragen:
1. Wer trägt die Kosten?
2. Wie kann der Käufer den Verkäufer dazu bewegen, die Kosten zu erstatten?
Danke für Antworten.
VG
-- Editiert von Moderator topic am 16. Februar 2026 13:56
-- Thema wurde verschoben am 16. Februar 2026 13:56
Freispruch BETRUG EBAY Wer zahlt?
Zitat :1. Wer trägt die Kosten?
Die gerichtlichen Kosten trägt die Staatskasse, soweit der Anwalt nach den gesetzlichen Gebühren abgerechnet hat.
Auf den außergerichtlichen Kosten bleibt der Käufer sitzen, außer ... - siehe 2.
Zitat :2. Wie kann der Käufer den Verkäufer dazu bewegen, die Kosten zu erstatten?
Indem er den Beweis herbeischafft, dass der Verkäufer schon bei Anzeigeerstattung wusste, dass die Anzeige unberechtigt war (also absichtlich eine unberechtigte Anzeige erstattet wurde).
Grundsätzlich: In einem freine Land darf jeder jeden anzeigen, ohne Angst haben zu müssen, dem Angezeigten die Anwaltskosten erstatten zu müssen. Man darf nur nicht absichtlich jemand falsch anzeigen.
In dem Urteil müsste normalerweise eine Kostenentscheidung stehen, ob die Landeskasse die notwendigen Auslagen des Angeklagten (sprich die Anwaltskosten) trägt oder nicht.
Das sollte Dir aber eigentlich auch Dein Anwalt erklären können. Der war ja scheinbar in dem Strafverfahren involviert.
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Es fragt sich, ob der TE tatsächlich einen Freispruch meint oder eher eine Verfahrenseinstellung - das ist ein ziemlicher Unterschied...
Zitat :tatsächlich einen Freispruch
Danke für die Antworten
Freispruch->Ich gehe davon aus...
Ich werde nächste Woche den Anwalt darauf ansprechen.
Zitat :Freispruch->Ich gehe davon aus...
Dann kann hier auch keiner auch nur andeutungsweise die Glaskugel befragen.
Gab es überhaut ein Gerichtsverfahren?
Das wäre für einen Freispruch die Grundvoraussetzung, dass solltest Du als Angeklagter aber durchaus mitbekommen haben, da kommt vorab schon reichlich Post zu...
Ansonsten bleibt:
1. Außergerichtliche Einigung
2. Verfahren von der Staatsanwaltschaft eingestellt
3. Verfahren vom Gericht eingestellt
4. Verfahren nicht eingestellt, sondern Urteil gefällt was dann auf "Freispruch" lautete....
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Freispruch->Ich gehe davon aus... Ich eher nicht - ein Argument wie "Verkäufer kann beweisen, dass Paket zugestellt wurde" bringt man schließlich schon im Vorverfahren vor. Folge: Keine Anklage, also auch kein Freispruch, sondern eben die Verfahrenseinstellung. Und anders als bei einem Freispruch erfolgt da keine Erstattung von Anwaltskosten.
Und jetzt?
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