Hallo, meine freundin soll wegen angeblicher falschaussage vor Gericht. Nun will die rechtsschutz nicht zahlen da es farlässig ist und das Amt hat auch die kostenübername verweigert wegen farlässigkeit. Was kann man noch machen, weil Geld hat sie nicht um einen Anwalt so zu bezahlen bzw die Gerichtskosten zu tragen, falls sie verlieren sollte. Evtl. habt ihr ja rat.
MfG
Benjamin
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Freundin vor Gericht rechtsschutz will nicht zahl
Was denn, so teuer?
Was denn, so teuer?
Die Falschaussage ist ein Delikt, das nur bei Vorsatz strafbar ist. Die Rechtsschutzversicherung wird dafür keine Kosten übernehmen, auch dann nicht, wenn es zu keiner Verurteilung kommt.
Mit einem Beratungshilfeschein bekommt man wenigstens eine anwaltliche Beratung bezahlt. Für eine Beiordnung fehlen wohl die Voraussetzungen. Ich sehe keine weitere Möglichkeit, an staatliches Geld für eine Verteidigung zu kommen.
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Wie soll sie das denn bezahlen, sie ist Azubi, die Eltern sind derzeit leider Hartz 4 empfänger. Das kann es doch nicht sein, es war ja kein vorsatz mit der falschaussage. Sie hat es so wiedergegeben wie sie es in erinnerung hatte, und wird nun dafür bestraft und das auchnoch doppelt.
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Ich versteh das Problem nicht ganz. Ihre Freundin kann doch ohne RA vor Gericht erscheinen.
Ich persönlich würde mich freuen, wenn jeder vor Gericht einen Anwalt bräuchte und dieser auch noch von Staat bezahlt würde. So läuft es aber leider nicht. Ich kann nicht grenzenlos Geld verdienen und Ihre Freundin muss sich halt selbst verteidigen oder eben einen Rechtsanwalt aus eigener Tasche bezahlen.
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quote:
Wie soll sie das denn bezahlen, sie ist Azubi,
Der Staat wartet mit den Gerichtskosten bis sie Gehalt hat.
quote:Offensichtlich will man die relevanten Details diesbezüglich in einer Verhandlung klären.
Da muss man sich ja schon sehr falsch erinnern, wenn daraus ein Verfahren wegen Falschaussage wird.
quote:
Was kann man noch machen, weil Geld hat sie nicht um einen Anwalt so zu bezahlen
Eventuell hat ihr Freund ja Geld?
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
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Wenn Ihre Freundin tatsächlich keine vorsätzliche Falschaussage getätigt hat, hat sie doch vor Gericht nichts zu befürchten. Insofern kann sie dort auch ohne Verteidiger aufschlagen.
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