Fristen und Anwalt meldet sich nicht

24. Februar 2020 Thema abonnieren
 Von 
Lilex
Status:
Schüler
(272 Beiträge, 109x hilfreich)
Fristen und Anwalt meldet sich nicht

Hallöchen,

ich habe im November 2019 eine Anwältin beauftragt, mich bei der Erlangung einer EMR zu vertreten.

Im Vorfeld hatte ich bereits 2018 einen Antrag gestellt, der abgelehnt wurde. Ich habe dann einen formlosen Widerspruch an die RV geschickt und fast parallel (Post hatte sich überschnitten) wurde ich im Oktober 2019 zur Reha geschickt. Danach sollte neu entschieden werden. Da ich mit den Leistungen und dem Abschlussbericht nicht einverstanden war und auch unsicher war, ob nun die Ablehnung oder der andere Bescheid auf Entscheidung nach der Reha wirksam ist, ging ich zur Anwältin, um das alles prüfen zu lassen und um zu wissen, wie meine Chancen auf Bewilligung einer Rente stehen. Sie hat sofort die Akten eingefordert und mit mir einen Termin gemacht, um mit mir alles durchzugehen. Einen Gutachterbericht habe ich dann zu Hause geprüft (26 Seiten). Stand viel Falsches drin. Habe dann umgehend den Bericht mit meinen Anmerkungen wieder zur Anwältin geschickt. Außerdem bemerkten wir, dass ein weiterer Gutachterbericht fehlte. Sie meinte, dass es wohl auf eine Klage hinauslaufen wird.

Der letzte Stand Anfang Dezember 2019 war, dass die Anwältin bis Ende Dezember die Begründung zum Widerspruch schreiben muss.

Seit dem habe ich nichts mehr von ihr gehört. Als einzigen Grund dafür könnte ich nur sehen, dass sie das fehlende Gutachten noch angefordert hat und die RV sich bis jetzt nicht gerührt hat. Habe schon mehrmals versucht, sie zu kontaktieren, aber vergeblich. Ich kannte das immer so von Anwälten, dass sie einem jeglichen Schriftverkehr zukommen lassen. Aber außer ihrem Schreiben auf Akteneinsicht kam bei mir nichts an.

Nur mache ich mir Sorgen wegen der Frist. Klar dauert alles ewig. Gerade auch bei der RV. Aber was ist nun, wenn sie die Frist versäumt hat und ich dadurch nun endgültig im Aus bin? Bringt es was, ihr dann das Mandat zu entziehen und einen anderen Anwalt zu beauftragen? Ich denke, der RV wird das egal sein. Frist verpasst ist Frist verpasst.

LG Lilex

Was denn, so teuer?

Was denn, so teuer?

Ein erfahrener Anwalt im Anwaltsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Anwaltsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39828x hilfreich)

Zitat (von Lilex):
Aber was ist nun, wenn sie die Frist versäumt hat und ich dadurch nun endgültig im Aus bin?

Das wäre dann tatsächlich Pech.

Zwar könnte man die Anwältin auf Schadenersatz verklagen, aber der Erfolg ist eher ungewiss ...



Zitat (von Lilex):
Bringt es was, ihr dann das Mandat zu entziehen und einen anderen Anwalt zu beauftragen?

Nö, denn
Zitat (von Lilex):
Frist verpasst ist Frist verpasst.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38437 Beiträge, 14002x hilfreich)

Na ja, kommt darauf an, ob es eine Notfrist ist. Ich würde einen Termin vereinbaren, dann sieht man doch, wo man steht.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

in der Regel können solche Fristen auf Antrag auch verlängert werden. ich schätze mal, dass die Anwältin hier eine Verlängerung beantragt hat, da ein solcher Schriftsatz Recht umfangreich ist. Warum fragen Sie nicht einfach die Anwältin persönlich?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10694 Beiträge, 4208x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Warum fragen Sie nicht einfach die Anwältin persönlich?


Vermutlich deswegen ->
Zitat (von Lilex):
Habe schon mehrmals versucht, sie zu kontaktieren, aber vergeblich.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Das Büro ist nicht mehr existent? Da würde ich mal bei der Kammer nachfragen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13038 Beiträge, 4439x hilfreich)

@Lilex:

Zitat:
Aber was ist nun, wenn sie die Frist versäumt hat und ich dadurch nun endgültig im Aus bin?


Eine gesetzliche Frist zur Widerspruchsbegründung gibt es nicht. Insofern kann es sich nur um eine von der DRV gesetzte Frist handeln, die dann allerdings beliebig verlängerbar ist. Schlimmstenfalls wird halt ein Widerspruchsbescheid von der DRV erlassen, ohne dass eine Widerspruchsbegründung erfolgt ist. Hiergegen kann dann gleichwohl Klage erhoben werden und die Erfolgsaussichten sind nich besser oder schlechter, als mit Widerspruchsbegründung.

Zitat:
Als einzigen Grund dafür könnte ich nur sehen, dass sie das fehlende Gutachten noch angefordert hat und die RV sich bis jetzt nicht gerührt hat.[/quote

Gut möglich, dass genau das der Grund ist. Allerdings hättest Du auch von diesem Anforderungsschreiben eine Abschrift erhalten sollen.

Zitat:
Habe schon mehrmals versucht, sie zu kontaktieren, aber vergeblich.


Und das Sekretariat ist auch nicht erreichbar? Telefonisch? E-Mail? Schriftlich? Persönlich? Wenn die Kanzlei insgesamt nicht mehr erreichbar ist, solltest Du in der Tat mal bei der Kammer nachfragen. Ansonsten Termin vereinbaren und persönlich klären, was da Sache ist, bzw. im Sekretariat erstmal nachfragen, was wann gemacht wurde und ggf. warum Du keine Abschrift bekommen hast. Es soll ja tatsächlich auch mal vorkommen, dass Post einfach verloren geht.

Gruß,

Axel

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3091x hilfreich)

I'm, Ernstfall hält einen neuen Antrag stellen - das wirklich Ärgerliche ist dann, daß ein neuer Antragstermin vorliegt und die Rente im Allgemeinen erst ab Antragsdatum läuft (abgesehen von den Fällen, wo die Erwerbsminderung ganz offensichtlich schon früher vorlag).

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Lilex
Status:
Schüler
(272 Beiträge, 109x hilfreich)

Bitte entschuldigt meine späte Antwort. War gesundheitlich ziemlich angeschlagen (kein Corona).

Nachdem nun noch weitere Mails unbeantwortet blieben, habe ich tatsächlich das Sekretariat erreicht. Dort hieß es, nachdem ich fast 10 Minuten warten musste, da die Dame wohl die Akten durchsuchen musste:

"Anwältin ist nicht da, aber meine Akte liegt ganz oben mit höchster Priorität. Anwältin hätte aber noch keine Zusage zur Kostenübernahme. Es wäre aber was von der RV gekommen und Anwältin meldet sich in den nächsten Tagen bei mir."

Komisch nur, dass mir die Anwältin im Dezember ´19 persönlich mitteilte, dass die Versicherung die Kostenübernahme bestätigt hat.

Anwältin hat sich natürlich wieder nicht gemeldet. Ich wieder angerufen und tatsächlich die Anwältin am Hörer gehabt. Kam aber nur eine ähnliche Aussage wie oben schon genannt. Und sie versicherte mir, dass ich spätestens in 1 Woche Bescheid von ihr bekomme. Nun sind schon wieder 2 Wochen vergangen und ich habe nichts von ihr gehört. Ok, Corona macht jetzt alles komplizierter. Aber kann man dann nicht wenigstens seine Klienten informieren?

Ich habe jetzt erst mal bei meiner Versicherung angefragt, ob denn eine Kostenübernahme vorliegt.

Würde auch bei der DRV mal nachfragen, weiß aber nicht, ob das für mich nicht nach hinten losgehen kann. So von wegen: Na da hat die ne Anwältin und muss selber recherchieren. Da haben wir leichtes Spiel mit einer Ablehnung.

Zitat (von fb367463-2):
I'm, Ernstfall hält einen neuen Antrag stellen - das wirklich Ärgerliche ist dann, daß ein neuer Antragstermin vorliegt und die Rente im Allgemeinen erst ab Antragsdatum läuft (abgesehen von den Fällen, wo die Erwerbsminderung ganz offensichtlich schon früher vorlag).


Naja, das ist dann meine letzte Option. Rente ab Antragsdatum wäre nicht wirklich ein Problem. Erstens bin ich noch in einem AV (nur halt seit Monaten im Krankengeld) und zweitens würde ich dann evtl. die höhere Rente bekommen.

LG

Signatur:

"Wir sind hier nicht bei "Wünsch Dir Was" sondern bei "So ist es"!"

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32153 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von Lilex):
Es wäre aber was von der RV gekommen und Anwältin meldet sich in den nächsten Tagen bei mir.
Zumindest kann man davon ausgehen, dass es Schriftverkehr zwischen RAin und RV gibt.
Zitat (von Lilex):
dass mir die Anwältin im Dezember ´19 persönlich mitteilte, dass die Versicherung die Kostenübernahme bestätigt hat.
Das beruhigt doch schon mal.
Nun willst du es noch von der Vers. selbst bestätigt bekommen?

Was genau beunruhigt dich so, dass du x-mal in der Kanzlei anrufst? WAS willst du wissen?
Es brennt doch nichts an...
Manchmal dauert es Jahre, bis die EMR durch ist--- man ist inzwischen evtl. in Regelaltersrente.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.855 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.249 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen