Hallöchen,
ich habe im November 2019 eine Anwältin beauftragt, mich bei der Erlangung einer EMR zu vertreten.
Im Vorfeld hatte ich bereits 2018 einen Antrag gestellt, der abgelehnt wurde. Ich habe dann einen formlosen Widerspruch an die RV geschickt und fast parallel (Post hatte sich überschnitten) wurde ich im Oktober 2019 zur Reha geschickt. Danach sollte neu entschieden werden. Da ich mit den Leistungen und dem Abschlussbericht nicht einverstanden war und auch unsicher war, ob nun die Ablehnung oder der andere Bescheid auf Entscheidung nach der Reha wirksam ist, ging ich zur Anwältin, um das alles prüfen zu lassen und um zu wissen, wie meine Chancen auf Bewilligung einer Rente stehen. Sie hat sofort die Akten eingefordert und mit mir einen Termin gemacht, um mit mir alles durchzugehen. Einen Gutachterbericht habe ich dann zu Hause geprüft (26 Seiten). Stand viel Falsches drin. Habe dann umgehend den Bericht mit meinen Anmerkungen wieder zur Anwältin geschickt. Außerdem bemerkten wir, dass ein weiterer Gutachterbericht fehlte. Sie meinte, dass es wohl auf eine Klage hinauslaufen wird.
Der letzte Stand Anfang Dezember 2019 war, dass die Anwältin bis Ende Dezember die Begründung zum Widerspruch schreiben muss.
Seit dem habe ich nichts mehr von ihr gehört. Als einzigen Grund dafür könnte ich nur sehen, dass sie das fehlende Gutachten noch angefordert hat und die RV sich bis jetzt nicht gerührt hat. Habe schon mehrmals versucht, sie zu kontaktieren, aber vergeblich. Ich kannte das immer so von Anwälten, dass sie einem jeglichen Schriftverkehr zukommen lassen. Aber außer ihrem Schreiben auf Akteneinsicht kam bei mir nichts an.
Nur mache ich mir Sorgen wegen der Frist. Klar dauert alles ewig. Gerade auch bei der RV. Aber was ist nun, wenn sie die Frist versäumt hat und ich dadurch nun endgültig im Aus bin? Bringt es was, ihr dann das Mandat zu entziehen und einen anderen Anwalt zu beauftragen? Ich denke, der RV wird das egal sein. Frist verpasst ist Frist verpasst.
LG Lilex
Fristen und Anwalt meldet sich nicht
Was denn, so teuer?
Was denn, so teuer?
ZitatAber was ist nun, wenn sie die Frist versäumt hat und ich dadurch nun endgültig im Aus bin? :
Das wäre dann tatsächlich Pech.
Zwar könnte man die Anwältin auf Schadenersatz verklagen, aber der Erfolg ist eher ungewiss ...
ZitatBringt es was, ihr dann das Mandat zu entziehen und einen anderen Anwalt zu beauftragen? :
Nö, denn
ZitatFrist verpasst ist Frist verpasst. :
Na ja, kommt darauf an, ob es eine Notfrist ist. Ich würde einen Termin vereinbaren, dann sieht man doch, wo man steht.
wirdwerden
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in der Regel können solche Fristen auf Antrag auch verlängert werden. ich schätze mal, dass die Anwältin hier eine Verlängerung beantragt hat, da ein solcher Schriftsatz Recht umfangreich ist. Warum fragen Sie nicht einfach die Anwältin persönlich?
ZitatWarum fragen Sie nicht einfach die Anwältin persönlich? :
Vermutlich deswegen ->
ZitatHabe schon mehrmals versucht, sie zu kontaktieren, aber vergeblich. :
Das Büro ist nicht mehr existent? Da würde ich mal bei der Kammer nachfragen.
@Lilex:
Zitat:Aber was ist nun, wenn sie die Frist versäumt hat und ich dadurch nun endgültig im Aus bin?
Eine gesetzliche Frist zur Widerspruchsbegründung gibt es nicht. Insofern kann es sich nur um eine von der DRV gesetzte Frist handeln, die dann allerdings beliebig verlängerbar ist. Schlimmstenfalls wird halt ein Widerspruchsbescheid von der DRV erlassen, ohne dass eine Widerspruchsbegründung erfolgt ist. Hiergegen kann dann gleichwohl Klage erhoben werden und die Erfolgsaussichten sind nich besser oder schlechter, als mit Widerspruchsbegründung.
Zitat:Als einzigen Grund dafür könnte ich nur sehen, dass sie das fehlende Gutachten noch angefordert hat und die RV sich bis jetzt nicht gerührt hat.[/quote
Gut möglich, dass genau das der Grund ist. Allerdings hättest Du auch von diesem Anforderungsschreiben eine Abschrift erhalten sollen.
Zitat:Habe schon mehrmals versucht, sie zu kontaktieren, aber vergeblich.
Und das Sekretariat ist auch nicht erreichbar? Telefonisch? E-Mail? Schriftlich? Persönlich? Wenn die Kanzlei insgesamt nicht mehr erreichbar ist, solltest Du in der Tat mal bei der Kammer nachfragen. Ansonsten Termin vereinbaren und persönlich klären, was da Sache ist, bzw. im Sekretariat erstmal nachfragen, was wann gemacht wurde und ggf. warum Du keine Abschrift bekommen hast. Es soll ja tatsächlich auch mal vorkommen, dass Post einfach verloren geht.
Gruß,
Axel
I'm, Ernstfall hält einen neuen Antrag stellen - das wirklich Ärgerliche ist dann, daß ein neuer Antragstermin vorliegt und die Rente im Allgemeinen erst ab Antragsdatum läuft (abgesehen von den Fällen, wo die Erwerbsminderung ganz offensichtlich schon früher vorlag).
Bitte entschuldigt meine späte Antwort. War gesundheitlich ziemlich angeschlagen (kein Corona).
Nachdem nun noch weitere Mails unbeantwortet blieben, habe ich tatsächlich das Sekretariat erreicht. Dort hieß es, nachdem ich fast 10 Minuten warten musste, da die Dame wohl die Akten durchsuchen musste:
"Anwältin ist nicht da, aber meine Akte liegt ganz oben mit höchster Priorität. Anwältin hätte aber noch keine Zusage zur Kostenübernahme. Es wäre aber was von der RV gekommen und Anwältin meldet sich in den nächsten Tagen bei mir."
Komisch nur, dass mir die Anwältin im Dezember ´19 persönlich mitteilte, dass die Versicherung die Kostenübernahme bestätigt hat.
Anwältin hat sich natürlich wieder nicht gemeldet. Ich wieder angerufen und tatsächlich die Anwältin am Hörer gehabt. Kam aber nur eine ähnliche Aussage wie oben schon genannt. Und sie versicherte mir, dass ich spätestens in 1 Woche Bescheid von ihr bekomme. Nun sind schon wieder 2 Wochen vergangen und ich habe nichts von ihr gehört. Ok, Corona macht jetzt alles komplizierter. Aber kann man dann nicht wenigstens seine Klienten informieren?
Ich habe jetzt erst mal bei meiner Versicherung angefragt, ob denn eine Kostenübernahme vorliegt.
Würde auch bei der DRV mal nachfragen, weiß aber nicht, ob das für mich nicht nach hinten losgehen kann. So von wegen: Na da hat die ne Anwältin und muss selber recherchieren. Da haben wir leichtes Spiel mit einer Ablehnung.
ZitatI'm, Ernstfall hält einen neuen Antrag stellen - das wirklich Ärgerliche ist dann, daß ein neuer Antragstermin vorliegt und die Rente im Allgemeinen erst ab Antragsdatum läuft (abgesehen von den Fällen, wo die Erwerbsminderung ganz offensichtlich schon früher vorlag). :
Naja, das ist dann meine letzte Option. Rente ab Antragsdatum wäre nicht wirklich ein Problem. Erstens bin ich noch in einem AV (nur halt seit Monaten im Krankengeld) und zweitens würde ich dann evtl. die höhere Rente bekommen.
LG
Zumindest kann man davon ausgehen, dass es Schriftverkehr zwischen RAin und RV gibt.ZitatEs wäre aber was von der RV gekommen und Anwältin meldet sich in den nächsten Tagen bei mir. :
Das beruhigt doch schon mal.Zitatdass mir die Anwältin im Dezember ´19 persönlich mitteilte, dass die Versicherung die Kostenübernahme bestätigt hat. :
Nun willst du es noch von der Vers. selbst bestätigt bekommen?
Was genau beunruhigt dich so, dass du x-mal in der Kanzlei anrufst? WAS willst du wissen?
Es brennt doch nichts an...
Manchmal dauert es Jahre, bis die EMR durch ist--- man ist inzwischen evtl. in Regelaltersrente.
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