Streitwert ca €14.000 (eher €18.000 inklusive Gebühren).
Anwalt wurde für seine außergerichtliche Tätigkeit bezahlt und kündigte im Juni 2021 die Klageeinreichung an.
Bisher wurde keine Klageschrift eingereicht und die Kanzlei antwortet auch nicht auf Anfragen zum Stand der Dinge.
Ich bat um die Möglichkeit des Gegenlesens vor Abschicken der Klageschrift (z.B. gab es bereits mehrere Adressfehler und Zahlendreher in 2 außergerichtlichen Forderungsschreiben, das sollte man vor Gericht dringend vermeiden).
Anwaltswechsel zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr möglich (Gründe erkläre ich hier nicht!).
Eingangsbestätigung Vorzimmer Kanzlei (3 Anwälte dort) zur erneuten Bitte um Klageeinreichung vom 6.11.2021 vorliegend.
Kein weiteres Lebenszeichen, auch keine Beratung.
Was kann man als Mandant tun? Letzte Frist für die Ansprüche endet 31.12.2021.
Fristversäumnis - Klageeinreichung
17. November 2021
Thema abonnieren
Frage vom 17. November 2021 | 09:57
Von
Status: Schüler (299 Beiträge, 10x hilfreich)
Fristversäumnis - Klageeinreichung
Was denn, so teuer?
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#1
Antwort vom 17. November 2021 | 18:38
Von
Status: Senior-Partner (6419 Beiträge, 2316x hilfreich)
Warten, sonst nichts, da ein Anwaltswechsel ja ausgeschlossen wird.
#2
Antwort vom 17. November 2021 | 20:48
Von
Status: Unbeschreiblich (119624 Beiträge, 39756x hilfreich)
ZitatWas kann man als Mandant tun? :
A) Eventuell ihn auch mal für seine gerichtliche Tätigkeit bezahlen?
B) Statt Bitten mal Weisungen / Forderungen?
C) Anwaltskammer einschalten
D) damit leben das am 01.01.2022 der Drops gelutscht ist
Und jetzt?
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