Frühe Kostenrechnung/ Rechtsanwaltskosten

11. Februar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Leuchte
Status:
Beginner
(92 Beiträge, 17x hilfreich)
Frühe Kostenrechnung/ Rechtsanwaltskosten

Hallo liebe Forum Mitglieder,

ist es richtig, dass mein Rechtsanwalt mir bereits vor einem Gerichtstermin einen kompletten Kostenbescheid mit 14 Tagen Zahlungsziel zukommen lässt?
Ich empfinde dies als ziemlich verfrüht, da weder das erste noch das darauffolgende Nachtragsverfahren angelaufen noch abgeschlossen ist.

Danke für eure Unterstützung,

Was denn, so teuer?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Handelt es sich um einen Kostenvorschuss oder eine (abschließende) Rechnung?

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Leuchte
Status:
Beginner
(92 Beiträge, 17x hilfreich)

deklariert ist dies als Vorschußrechnung, wobei aber alle anstehenden Kosten des ersten Prozeßes eines Urkundenprozeßes und dem wahrscheinlich folgenden Nachverfahren aufgeführt werden.
Solch eine Rechnung verunsichert mich nun, da ich denke, daß mein Rechtsanwalt davon ausgeheht zu verlieren. Dies schließe ich aus der Rechnung.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

AFAIK dürfen als Vorschuß auch 100% gefordert werden.

Dies schließe ich aus der Rechnung.

Aus dem Inhalt oder nur aus der Tatsache, daß der RA überhaup eine schickt?

Vielleicht geht der RA auch davon aus, daß Sie gewinnen, aber keine Chance haben werden, das Geld von der zahlungsunfähigen Gegenseite einzutreiben, weswegen er sich besser direkt an Sie als Auftraggeber hält. :)

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Der RA hat ein Recht auf Kostenvorschuss.
Überzahlte Vorschüsse bekommen Sie erstattet.

Die Kosten der RA´s fallen auch an, wenn Sie gewinnen.
Nur besteht dann ein Anspruch auf Erstattung dieser Kosten von der Gegenpartei.

1x Hilfreiche Antwort

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