Guten Tag
Wegen Vermögensausgleich habe ich mit meiner Anwältin eine Stufenklage eingereicht.
Auskunfststufe Streitwert: 500,-€ also 105,-€ Gerichtsgebühren + Anwaltsvorschuß.- Mit Teilurteil Recht bekommen.
Leistungsstufe Streitwert: ca.24.000,-€ also 933,-€ Gerichtsgebühren + Anwaltsvorschuß.
Ich wechsele nun den Anwalt vor dem Termin zur Güteverhandlung(früher erster Termin). Wie kann die erste Anwältin abrechnen?
Danke
Gebühren bei Stufenklage
9. Januar 2012
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Frage vom 9. Januar 2012 | 12:24
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gebühren bei Stufenklage
Was denn, so teuer?
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