Hallo zusammen, in einem Gerichtsstreit wurde ein Vergleich geschlossen, der Gegner sollte 10.000,- an mich direkt zahlen, mein Anwalt hat dem Gegner meine Kontonummer mitgeteilt. Der Gegner zahlte aber dann trotzdem an meinen Anwalt. Mein Anwalt hat mir dann das Geld überwiesen abzgl. 75,- (irgendwelche?) Gebühren, die Gebühr wurde mir trotz Nachfrage nicht erläutert. Kann mir jemand sagen, um welche Gebühr es sich da handelt und ob das so richtig ist. Lieben Dank
Gebühren für Weiterleitung von Geldern
12. September 2019
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Frage vom 12. September 2019 | 13:33
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Gebühren für Weiterleitung von Geldern
Was denn, so teuer?
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#1
Antwort vom 12. September 2019 | 18:22
Von
Status: Lehrling (1587 Beiträge, 976x hilfreich)
Das wird die Hebegebühr (Nr. 1009 VV RVG) sein. Ja , die darf der Anwalt einbehalten und die Höhe stimmt auch.
Da Zahlung an dich (und nicht an den Anwalt) verlangt wurde, ist sie vom Gegner zu erstatten.
Falls der das nicht einsieht, muss erneut geklagt werden.
-- Editiert von salkavalka am 12.09.2019 18:23
#2
Antwort vom 13. September 2019 | 11:42
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke für die Info, na ja wer klagt schon für 75,-!?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 13. September 2019 | 14:21
Von
Status: Junior-Partner (5398 Beiträge, 1813x hilfreich)
ZitatDanke für die Info, na ja wer klagt schon für 75,-!? :
Wer sich sicher ist, zu gewinnen und daß die Gegenseite auch zahlungsfähig ist. Dann zahlt die in der Regel übrigens lieber doch, anstatt wegen 75 EUR am Ende mit 400+ EUR Prozesskosten oben drauf dazustehen.
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