Gebühren für Weiterleitung von Geldern

12. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
akito
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Gebühren für Weiterleitung von Geldern

Hallo zusammen, in einem Gerichtsstreit wurde ein Vergleich geschlossen, der Gegner sollte 10.000,- an mich direkt zahlen, mein Anwalt hat dem Gegner meine Kontonummer mitgeteilt. Der Gegner zahlte aber dann trotzdem an meinen Anwalt. Mein Anwalt hat mir dann das Geld überwiesen abzgl. 75,- (irgendwelche?) Gebühren, die Gebühr wurde mir trotz Nachfrage nicht erläutert. Kann mir jemand sagen, um welche Gebühr es sich da handelt und ob das so richtig ist. Lieben Dank

Was denn, so teuer?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1587 Beiträge, 976x hilfreich)

Das wird die Hebegebühr (Nr. 1009 VV RVG) sein. Ja , die darf der Anwalt einbehalten und die Höhe stimmt auch.
Da Zahlung an dich (und nicht an den Anwalt) verlangt wurde, ist sie vom Gegner zu erstatten.
Falls der das nicht einsieht, muss erneut geklagt werden.

-- Editiert von salkavalka am 12.09.2019 18:23

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
akito
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Info, na ja wer klagt schon für 75,-!?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1813x hilfreich)

Zitat (von akito):
Danke für die Info, na ja wer klagt schon für 75,-!?


Wer sich sicher ist, zu gewinnen und daß die Gegenseite auch zahlungsfähig ist. Dann zahlt die in der Regel übrigens lieber doch, anstatt wegen 75 EUR am Ende mit 400+ EUR Prozesskosten oben drauf dazustehen.

0x Hilfreiche Antwort

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