Bei einer Angelegenheit wegen Unterhaltsberechnungen hat der mich vertretende Anwalt eine erste Rechnung von Februar bis Ende Mai geschrieben (von ihm! festgelegter Gegenstandswert 4949€, meiner Meinung nach zu hoch); die Sache war aber noch nicht zu Ende gebracht, da schrieb er mir - bei verringertem Gegenstands-wert von 944€ - für die Zeit von EndeMai bis jetzt eine neue Rechnung. Ist das korrekt?
Für ein in diesem Zusammenhang evtl. anstehendes Gerichts- verfahren berechnet er im Vorhinein für einen Gegenstandswert von 824€ einen Betrag - incl. Gerichtskostenvorschuss- von 302 €. Ist das so: Wert 824€, Kosten 302€ und evtl. noch mehr?
Ich habe das Gefühl, er will mich durch die Kosten schocken und das Verfahren durch Akzeptieren seiner Vergleichsansichten zum Abschluss bringen.
Über Anregungen und Meinungen würde ich mich freuen.
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"Sumi"
Gebührenrechnung
27. September 2004
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Frage vom 27. September 2004 | 17:20
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gebührenrechnung
Was denn, so teuer?
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#1
Antwort vom 29. September 2004 | 09:42
Von
Status: Schüler (203 Beiträge, 61x hilfreich)
Hallo,
ob die Rechnung der Höhe nach korrekt ist, kann ich von hier aus natürlich nicht beurteilen. Hier kommt es - leider - meist auf viele Details an. Pauschal kann ich Ihnen - ohne Gewähr - sagen, dass das Kostenrisiko (unter Berücksichtigung des RVG) bei einer Zivilklage 1. Instanz mit Streitwert 824 EUR bei 558,40 EUR liegen dürfte. Mehr kann ich dazu leider nicht beitragen.
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