Ein Anwalt stellt seinem Mandanten für eine 20-minütige (!!!) Erstberatung nach § 2 RVG
eine Beratungsgebühr Nr. 2501 in Höhe von 190 Euro zzgl. Umsatzsteuer in Rechnung.
Auf diversen Portalen hatte sich der Mandant vorher die Beratungsgebühr selbst berechnet.
Hier lautet das Ergebnis beim Gegenstands-/Streitwert von 847,07 Euro bei diversen Online-Rechnern: 35,75 Euro zzgl. Umsatzsteuer.
Ist ja ein großer Unterschied.
Welche Berechnung ist denn nun richtig?
Danke für Eure Einschätzungen
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Gebührenrechnung für Erstberatung
Was denn, so teuer?
Was denn, so teuer?
Hallo!
Die Anlage (Vergütungsverzeichnis) zum RVG enthält seit 01.07.2006 keine Vergütungsziffer mehr für Erstberatungen .Hierzu dürfen Rechtsanwälte nach § 34 Abs. 1 RVG
abrechnen, also max. 190 EUR zzgl. MwSt.. Dies gilt auch bzw. insbesondere, wenn keine vorherige Vergütungsvereinbarung für die Beratung vereinbart wurde!
Die Vergütung darf also auch geringer sein, muss es aber nicht. Daher sollte sich der Mandant immer im Vorfeld über die Vergütung des Beratungsgespräches informieren und diese ggf. aushandeln. Onlinerechner geben hierzu nur Anhaltswerte, sind jedoch -aus o.g. Gründen- nicht verpflichtend.
Sorry!
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"Wer nichts weiß, muss alles glauben.
(Marie von Ebner-Eschenbach)"
-- Editiert in.sure.ace am 14.09.2012 08:51
-- Editiert in.sure.ace am 14.09.2012 09:04
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