Gegenstandswert Kostenrechnung

1. Februar 2004 Thema abonnieren
 Von 
Sixi
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Gegenstandswert Kostenrechnung

Rechnung RAe Richtig?? Kurze Antwort wäre sehr sehr hilfsreich!!!

Sehr geehrte Mitglieder,

habe von meinem Rechtsanwalt Rechnung erhalten und würde gerne wissen, ob die Höhe richtig berechnet wurde:



Gegenstandswert: 10 000,00 €

Geschäftsgebühr §11, 118 l 1BRAGO 7,5/10 362,40 €
Besprechungsgebühr §11, 118 l 2 BRAGO 7,5/10 362,40 €
Fotokopien 45,51 €
Post-und Telekommunikation 20,45 €
16% Umsatzsteuer 126,52 €
Gerichtskasse 51,13 E

Gesamtbetrag: 968,41€

Ich habe mit meinem Rechtsanwalt vereinbart, das ich eine Vorauszahlung in höhe von 400 € überweise.
Auf dieser Rechnung steht Gegenstandswert 7 500 DM!!!

Ob die Höhe ( Gegenstandwert) richtig ist
Verwaltungsrechtssache wegen Aufenthaltsgenehmigung und Abschiebungsandrohung §80 Abs. 5 VwGo.

Kann ein Rechtsanwalt Gegenstandwert von 7 500 DM einfach auf 10 000 € erhöhen?

Besten Dank voraus

Taisto

Was denn, so teuer?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
RA DPMS
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 150x hilfreich)

Mit Ausländerecht kenne ich mich nicht aus. Aber RUNA vielleicht.

Post-und Telekommunikation 20,45 €??? Das dürfen maximal 20,00 € sein, wenn nicht besondere nachweise erfolgen, zumal Fotokopien auch in rechnung gestellt wurden. Gibt es dazu Nachweise? Wieso gerichtskasse 51,13 €, wenn die Gebühren nur für außergerichtliche Tätigkeiten entstanden sind?

Irgenwas scheint da faul zu sein...

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
rama123
Status:
Schüler
(166 Beiträge, 45x hilfreich)

RA sievers hat nur dann bzgl. der Auslagen recht, wenn das Mandat nach 2002 erteilt wurde, vor der Euto-Umstellung durfte der Anwalt etwas mehr Auslagen verlangen
ERGO: Der Euro ist nicht überall ein Teuro,
nein Spaß beiseite, auch ich sehe nicht die Begründung für Gerichtskasse

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
RA DPMS
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 150x hilfreich)

Stimmt 40 DM umgerechnet in unsere Währung ergibt das o.g. Ergebnis.

-- Editiert von RA Sevriens am 05.02.2004 10:01:17

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest123-12
Status:
Lehrling
(1016 Beiträge, 92x hilfreich)

Hallo RA Sevriens,

lassen Sie sich von rama123 nicht auf´s Glatteis führen. Dessen Antworten sind in sämtlichen Threads bisher ohnehin eher
denk- als auseinandersetzungswürdig.

Wenn Sie mal die Rechnung des Fragestellers genau begucken, handelt es sich um eine Rechnung, die in DM (also nach altem Gebührenrecht) erstellt wurde. Das sieht man auch an den Kopiekosten. 45,51 EUR für Kopien sind in Euro nicht möglich.

Außerdem muß die Mandatierung vor !!!! 2002 und nicht nach (wie von rama behauptet) erfolgt sein. Ich sagte es bereits: denkwürdig.

Und zur Frage selbst: Um überprüfen zu können, ob der Streitwert korrekt ist, müßte man mehr über die beiden Verfahren wissen. An einer Abschiebungsandrohung hängt im Ausländerrecht oft mehr dran, als "nur ein Verwaltungsakt".

Die "Gerichtskasse" (100,00 DM) könnte ich mir als Akteneinsichtskosten vorstellen (die sind bei Verwaltungsbehörden oftmals um ein Vielfaches höher, als z.B. bei der StA, die 15,00 DM oder heute eben 8,00 EUR nach GKG nimmt. Daran sind Verwaltungsbehörden aber nicht gebunden. Und da es um ein sehr umfangreiches Mandat zu gehen scheint, könnte es sich um mehrere Vorgänge und somit um mehrere Akten gehandelt haben (möglich sind auch mehrere Landkreise z.B., durch wechselnden Aufenthalt pp.).

Ergo, man kann hier mit den wenigen Info´s nicht viel sagen. Denkbar ist auch, daß die Vertretung zunächst für "nur eine Person" galt, wobei dann Kinder, Ehefrau nachgezogen sein können etc. Denkbar ist also vieles, aber nichts genaues weiß man eben nicht.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Sixi
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

halloo,
danke für die meldungen.
die rechnung über 40 euro ist für fotokopien. :-(
obwohl ich alles selber kopiert habe.nachweisen kann ich leider nichts. und es geht nur um 1 person.
erste rechnung habe ich in DM gekriegt, wo streitwert 7 500 DM war, nach 20 monaten habe ich nochmals eine korrigierte rechnung
gekriegt mit streitwert 10 000 euro.
so sind die rechtsanwälte in ludwigsburg.
taisto

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
J.B.
Status:
Schüler
(156 Beiträge, 100x hilfreich)

Hallo, hab ne Frage, was ist wenn das Mandat bereits in 2001 erteilt wurde, der Anwalt aber erst 2002 als Leistungszeit auf seine Rechnung schreibt? Ist das wichtig wann die Mandatierung erfolgte?
Viele Grüße

-----------------
"Viele Grüße Jacqueline"

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
rama123
Status:
Schüler
(166 Beiträge, 45x hilfreich)

@ runa:
erst einmal richtig lesen, dann denken und wirklich erst dann, wenn man (runa) wirklich sicher ist, alles auch geistig einigermassen auf die reihe gekriegt zu haben, langsam zur tastatur greifen ... und tschüüüüüüüss.

-- Editiert von rama123 am 22.02.2004 21:21:09

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
RA DPMS
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 150x hilfreich)

"Hallo dios,
ein kleines problem hätte ich, da eine gewisse qulität suggeriert wird. du wirst mit einem solchen nemen ärger bekommen, weitere probleme ergeben sich, wenn du ein handelsgewerbe i.s.d § 1 HGB betreibst, denn dann könnte es sich bei der gbr rechtlich um eine ohg handeln. spätestens wenn dann die eintragung ins handelsregister erfolgt, stösst du auf widerstand, was ärgerlich wäre, wenn dein name schon einen gewissen ruf hat. daher meine empfhelung: einen etwas weniger provokativen namen wählen; übertreibungen kommen beim kunden i.ü. nicht gut an "

@rama123: das ist ein Zitat aus einem Beitrag von ihnen. Soviel zum Thema denken.

Ich finde, Sie verhalten sich unverschämt und sollten sich hier besser sehr sehr fernhalten und nicht ständig rumstänkern. Sie sollten Ihre eigene Unzufriedenheit woanders ausleben. Gehen Sie häufiger vor Gericht und kritisieren Sie dort!

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