Ich habe meinen Gegner erfolgreich verklagt, d.h. er schuldet mir nicht nur die ursprüngliche Forderung, sondern auch die Gerichts- und meine Anwaltskosten. Ich bin rechtsschutzversichert, er nicht. Allerdings ist er untergetaucht (vermutlich im Ausland), um sich seiner Zahlungspflicht zu entziehen. Mir ist klar, daß ich meine ursprüngliche Forderung abschreiben muß, wenn ich ihn nicht finde, und davon muß ich leider ausgehen. Aber was ist mit meinen Anwaltskosten und den Gerichtskosten, die ebenfalls uneinbringlich wären? Werden die von meiner Rechtsschutzversicherung übernommen, oder bleiben sie ebenfalls an mir hängen? Schon im voraus besten Dank für jede hilfreiche Antwort!
Gegner verliert vor Gericht, ist aber nicht auffindbar: Wer trägt Kosten?
13. Februar 2017
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Frage vom 13. Februar 2017 | 12:28
Von
Status: Beginner (106 Beiträge, 16x hilfreich)
Gegner verliert vor Gericht, ist aber nicht auffindbar: Wer trägt Kosten?
Was denn, so teuer?
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#1
Antwort vom 13. Februar 2017 | 12:34
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16165x hilfreich)
Wenn die Rechtsschutzversicherung den Fall übernommen hat, wird sie auch die Kosten bezahlen (abzgl. etwaigen Eigenanteils). Wie die Rechtsschutzversicherung das vom Gegner wiederholt, ist quasi deren Problem.
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