Habe eine Klage gegen die ARGE erhoben.
In der Klageschrift des Anwaltes heisst es:
...wird beantragt... :
"die im Vorverfahren dem Kläger entstandenen notwendigen Kosten und Auslagen für erstattungsfähig zu erklären...."
:...."Die Kosten des Verfahrens der Beklagten aufzuerlegen, einschliesslich der dem Kläger entstandenen notwendigen aussergerichtlichen Kosten."
Welche Kosten sind hiermit gemeint?Fahrtkosten zum Anwalt + Gericht?
Gerichtskosten? Fahrtkosten zum Anwalt und Gericht?
8. März 2008
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Frage vom 8. März 2008 | 14:56
Von
Status: Beginner (115 Beiträge, 27x hilfreich)
Gerichtskosten? Fahrtkosten zum Anwalt und Gericht?
Was denn, so teuer?
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#1
Antwort vom 8. März 2008 | 17:37
Von
Status: Junior-Partner (5924 Beiträge, 1367x hilfreich)
Nicht nur Fahrtkosten, sondern es können auch einbezogen werden, soweit vorhanden: Anwaltskosten ansich, Gerichtskosten, Zeugenauslagen, Kosten für Gutachten etc.
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