Gerichtskosten Scheidung

12. Mai 2005 Thema abonnieren
 Von 
mystify
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 21x hilfreich)
Gerichtskosten Scheidung

Guten Tag!

Ich bin ein wenig verwirrt.

Heute habe ich einen Beschluß vom Gericht erhalt, worin mir PKH in Form von Ratenzahlung gegesagt wird. In dieser Auflistung fehlen meine Kosten für Versicherungen und Fahrten zur Arbeit. Kann ich dagegen noch was unternehmen?

Was aber viel wichtiger ist, dass in dem Bescheid Kosten von 1.400 Euro auf mich zukommen. Der Streitwert liegt bei 5.000 Euro. Mein Anwalt hatte mir mal gesagt, ich müßte mit cs.200-300 Euro Gerichtskosten rechnen. So sehr kann sich ein Anwalt doch nicht verschätzen und ich finde die Summe auch ziemlich hoch, da da ja jetzt auch noch die Anwaltskosten drauf kommen.

Ich bin ein wenig verwirrt...

Was denn, so teuer?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Was hat denn PKH mit "Kosten für Versicherungen und Fahrten zur Arbeit" zu tun?

Wie setzen sich die Gerichtskosten genau zusammen? Die reinen Gerichtskosten sollten bei 5000 EUR Gegenstandswert in der Tat nicht so hoch sein (bei meinem Freund waren es bei 25.000 EUR Streitwert etwas über 1.000 EUR).

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#2
 Von 
yeti
Status:
Praktikant
(657 Beiträge, 81x hilfreich)

... Versicherung und Kosten für die Fahrt zur Arbeit sind bei der Berechnung der Ratenhöhe zu berücksichtigen. Da sollte Ihr Anwalt sich zügig drum kümmern.

Die Auskunft des Anwalt ist nahezu korrekt; bei einem Streitwert von 5.000 betragen die Gerichtskosten ca. 360,- €.

Der Rest der og. 1.500,- € sind die Kosten Ihres Anwalts; diese wurden bereits bei der Festsetzung berücksichtigt.

Gruß

-----------------
"AND JUSTICE FOR MOST"

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#3
 Von 
RAAkbas
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 2x hilfreich)

Sei mir nicht böse, aber ich will dich mal auf folgendes hinweisen.

Zunächst einmal ist es richtig, dass nicht der Steuerzahler Deine Scheidung finanziert.

Du bekommst ja schon PKH, also musst Du ja nicht sofort alles bezahlen.

So langsam kotzt es mich ( Rechtsanwalt) an, wenn die Leute glauben, der Anwalt solle nichts oder kaum kosten.

Du arbeitest ja uch nicht umsonst, oder?
Du willst ja uch nicht Deinen Monatslohn in Raten.

Aber wenn ich ne Rechnung schreibe, dann bei fast 80 % der Mandanten heißt es, bitte Ratenzahlung oder auch sehr oft ich solle weniger verlnagen.

ich mach es nicht mehr.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
ragnar
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 1x hilfreich)

> Sei mir nicht böse, aber ich will dich mal auf
> folgendes hinweisen.
Seien Sie mir nicht böse, aber dann möchte ich SIE auch mal auf einiges Hinweisen.

> Zunächst einmal ist es richtig, dass nicht der
> Steuerzahler Deine Scheidung finanziert.
Wenn er PKH bekommt, zumindest zum Teil schon. Als Steuerzahler muss ich das akzeptieren. Schliesslich leben wir in einem sogenannten Sozialstaat.

> Du bekommst ja schon PKH, also musst Du
> ja nicht sofort alles bezahlen.
Wäre ja noch schöner. Bezahlen Sie den Friseur bevor er Ihnen die Haare geschnitten hat?

> So langsam kotzt es mich ( Rechtsanwalt)
> an, wenn die Leute glauben, der Anwalt
> solle nichts oder kaum kosten.
Sagt ja keiner. Aber ob 35,-Euro für die Bestätigung einer Unterschrift oder eine Anzahlung in Höhe von 1/3 der Gesamtkosten gerechtfertigt sind? Ich weiss ja nicht.

> Du arbeitest ja uch nicht umsonst, oder?
> Du willst ja uch nicht Deinen Monatslohn in Raten.
Richtig, Monatslohn! Die meisten Bundesbürger müssen erst über 20 Tage je 8 Stunden produktiv sein bevor sie hierfür ihr Geld bekommen. Ihre Sekretärin kommt ja auch nicht zu Ihnen nach dem sie einen Brief getippt hat und will für diesen erst einmal bezahlt werden bevor sie weitermacht.

> Aber wenn ich ne Rechnung schreibe, dann
> bei fast 80 % der Mandanten heißt es, bitte
> Ratenzahlung oder auch sehr oft ich solle
> weniger verlnagen.
Ich kenne zwar Ihre speziellen Konditionen nicht, dafür aber einige allgemeine Gebühren und meines Erachtens sollten in diesen Beträgen hoffentlich auch Ratenzahlungen von finanziell schlechter gestellten Mitbürgern berücksichtigt sein ansonsten empfände ich diese Gebühren teilweise mehr als dreist. Sie sollen ja von mir aus gut verdienen aber bedenken Sie, dass die meisten Klienten nicht soviel Geld für teilweise sogar die gleiche Leistung (körperlich, psychisch und physisch)erhalten.

> ich mach es nicht mehr.
Ihr gutes Recht wenn ihr Klienten das mitmachen.

;)

-- Editiert von ragnar am 25.05.2005 13:04:52

-- Editiert von ragnar am 25.05.2005 13:06:54

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest123-204
Status:
Praktikant
(656 Beiträge, 113x hilfreich)

Hallo

Wer kein Anwalt leisten kann, soll sein Angelegenheiten ohne kostenpflichtige Mitelen lösen, vielleicht ja muss er Kompromissen machen und nicht erwarten dass mit der Beauftragung von einer RA, das der nun denen machen muss.

MfG

-- Editiert von Audio am 26.05.2005 16:15:22

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
luDa
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 343x hilfreich)

.... nur schlecht, dass für eine scheidung anwaltszwang herrscht.

mal im ernst: das problem ist nicht, dass die anwälte in der brd zu teuer sind.

das problem ist einerseits die erwartungshaltung vieler bürger und andererseits der zwang dienste von anwälten und notaren in anspruch nehmen zu müssen.

am dreistesten ist immer noch die gesetzlich abzocke der bürger durch notare für frundstückskaufverträge die jeder notar binnen 20 minuten zusammenschustert in 20 minuten herunternuschelt und - je nach wert - durschnittlich aber 1000 eur dran verdient. obwohl die tatsächliche leistung lächerlich ist und im grunde genommen mit 100,- eur gut bedient wäre. oder aber 130 eur für die 5 minuten einer unterschriftsbeglaubigung kassiert.

der anwaltsbereich steht vergleichsweise schlecht da und einen vorschuss verlangen ist auch keinesfalls unangemessen, tuen die meisten handwerker auch.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
kkoppi
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,

die Anwälte müssen sich ja wohl nicht wundern, dass sich ihre Klienten über die Höhe der Rechnungen aufregen!
Wer ist denn immer dagegen, dass der Anwaltszwang bei Scheidungen abgeschafft wird? Die Anwälte! Scheidungen werden immer mehr und die Anwaltskonten immer praller. I
ch frage mich, wofür mein Anwalt 1200 € bekommt, wenn für meine Scheidung bereits eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung existiert, in der restlos alles fixiert ist! Übertragung Wohneigentum, Verzicht Versorgungsausgleich, keine Kinder, Erbverzicht, blablabla was gibt es noch?
Was bitteschön rechtfertigt für den Anwaltsauftritt bei einem Streitwert von 6600 € eine solche Gebühr??
Und wenn der Staat mir schon einen Anwaltszwang aufdrückt, kann ich nur jedem raten, PKH zu beantragen! Würde es unbürokratischer gehen, ich wär die erste, die das nutzen würde.

Gruß kkoppi

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Zum Thema Vorschuß:
ich bin sicher, jeder andere Dienstleister wäre "glücklich", wenn ihm sein Kunde nach 3 Instanzen und 5 Jahren eröffnet: "Wie, 15.000 EUR Kosten? Ich bin pleite!"

Andersherum gefragt, welcher Arbeitnehmer würde 1 Jahr "für lau" arbeiten und irgendwann in ferner Zukunft mal seinen Lohn bekommen wollen?
Jeder Bauarbeiter, der ein Hochhaus baut, würde sich bedanken, wenn sein Chef ihm sagt "Kohle gibt's erst, wenn das Haus fertig ist".

1x Hilfreiche Antwort

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