vor etwa einer woche hatte ich eine gerichtsverhandlung. der richter meinte, ich müsse die gerichtskosten zahlen. bis jetzt habe ich noch keine rechnung bekommen. mit welchem betrag muss ich so ungefähr rechnen???
Gerichtskosten nach Verurteilung zu Arbeitsstunden
Was denn, so teuer?
Was denn, so teuer?



Ich nehme an, es geht um Zivilrecht?
Das hängt vom Ausgang des Prozesses (Urteil? Anerkenntnis? beiderseitige Erledigung?) und von der Höhe des Streitwertes ab. Für den Fall, daß Sie wider Erwarten Kläger sind, kommt ergänzend noch die Klagerücknahme als prozeßbeendende Erklärung in Betracht.
Würden Zeugen vernommen? Wurde ein Sachverständigengutachten eingeholt?
Sie müssen Ihre Infos ergänzen!
-- Editiert von thosim am 26.03.2006 16:33:55
-- Editiert von thosim am 26.03.2006 16:36:05
das urteil- bewährung und 80 arbeitsstunden
keine zeugen
es ging um 480 euro
kein gutachter
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Nun denn, also Strafrecht:
EUR 120,00 nach Nr. 3110 Anlage 1 zum GKG bei Verurteilung bis zu 6 Monaten oder zu Geldstrafe bis zu 180 TS. Bei höherwertigerer Verurteilung wird es teurer.
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