Gerichtskosten trotz Sieg vor Gericht bezahlen?

16. Juli 2011 Thema abonnieren
 Von 
Sukama
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 32x hilfreich)
Gerichtskosten trotz Sieg vor Gericht bezahlen?

Hallo,

ich habe ein Verfahren (zivilrecht) gewonnen. Ich war Kläger. Nun soll ich die Gerichtskosten bezahlen, obwohl ich gewonnen habe.

Habe daraufhin meinen Anwalt angeschrieben, der meinte, dass dies so üblich sei. Da das Gericht die Rechnung an den schickt, der eher diese Rechnung begleichen kann.

Anschließend müsste ich dies dann von der Gegenpartei einfordern.

Allerdings bin ich bald Student und habe auch kein Geld dafür. Und sehe das auch nicht wirklich ein, da ich bereits genug bezahlt habe.

Was kann man da machen?

Danke im Voraus!




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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

quote:
Was kann man da machen?


Ratenzahlung vereinbaren. Scheinbar wurde hier der Kläger, also Sukama als Zweitschuldner in Anspruch genommen, weil der Beklagte nicht zahlungsfähig ist.

Es ist, wie überall im Leben: Wer bestellt, bezahlt...zumindest zunächst.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Wenn Sie Kläger sind sollten doch regelmäßig die Gerichtskosten schon von Ihnen vorgeleistet worden sein.



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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120281 Beiträge, 39865x hilfreich)

quote:
Allerdings bin ich bald Student und habe auch kein Geld dafür.

Irrelevant ...



quote:
Und sehe das auch nicht wirklich ein, da ich bereits genug bezahlt habe.

Noch irrelevanter ...



Der Staat will Geld, dies holt er sich regelmäßig von dem Zahlungsfähigsten. Dieser hat dann die nächsten 100 Jahre Zeit sich das Geld von dem Verurteilen wiederzuholen.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Dieter25
Status:
Lehrling
(1970 Beiträge, 995x hilfreich)

Der Kläger braucht den GKV nicht selbst zu berechnen, die Aufforderung zur Zahlung bekommt er vom Gericht. Der Vorschuß umfaßt sicher nicht alle Kosten, die erst nach Beendigung des Verfahrens bestimmbar sind. Als Antragsteller der Instanz haftet er nach § 12 GKG .

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1x Hilfreiche Antwort



#7
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

"Der Vorschuß umfaßt sicher nicht alle Kosten, die erst nach Beendigung des Verfahrens bestimmbar sind."

Der Gerichtskostenvorschuß umfasst regelmäßig die gesamten Gerichtskosten. Die erhöhen sich im Verfahren auch nicht sondern können sich allenfalls nur verringern (z.B. bei Anerkenntnis).

Ausnahme wäre, dass der Streitwert sich im laufenden Verfahren erhöht und keine erhöhten Gerichtskosten angefordert wurden.



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