Hallo,
ich habe ein Verfahren (zivilrecht) gewonnen. Ich war Kläger. Nun soll ich die Gerichtskosten bezahlen, obwohl ich gewonnen habe.
Habe daraufhin meinen Anwalt angeschrieben, der meinte, dass dies so üblich sei. Da das Gericht die Rechnung an den schickt, der eher diese Rechnung begleichen kann.
Anschließend müsste ich dies dann von der Gegenpartei einfordern.
Allerdings bin ich bald Student und habe auch kein Geld dafür. Und sehe das auch nicht wirklich ein, da ich bereits genug bezahlt habe.
Was kann man da machen?
Danke im Voraus!
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Gerichtskosten trotz Sieg vor Gericht bezahlen?
Was denn, so teuer?
Was denn, so teuer?
quote:
Was kann man da machen?
Ratenzahlung vereinbaren. Scheinbar wurde hier der Kläger, also Sukama als Zweitschuldner in Anspruch genommen, weil der Beklagte nicht zahlungsfähig ist.
Es ist, wie überall im Leben: Wer bestellt, bezahlt...zumindest zunächst.
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Wenn Sie Kläger sind sollten doch regelmäßig die Gerichtskosten schon von Ihnen vorgeleistet worden sein.
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quote:
Allerdings bin ich bald Student und habe auch kein Geld dafür.
Irrelevant ...
quote:
Und sehe das auch nicht wirklich ein, da ich bereits genug bezahlt habe.
Noch irrelevanter ...
Der Staat will Geld, dies holt er sich regelmäßig von dem Zahlungsfähigsten. Dieser hat dann die nächsten 100 Jahre Zeit sich das Geld von dem Verurteilen wiederzuholen.
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
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Der Kläger braucht den GKV nicht selbst zu berechnen, die Aufforderung zur Zahlung bekommt er vom Gericht. Der Vorschuß umfaßt sicher nicht alle Kosten, die erst nach Beendigung des Verfahrens bestimmbar sind. Als Antragsteller der Instanz haftet er nach § 12 GKG
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"Der Vorschuß umfaßt sicher nicht alle Kosten, die erst nach Beendigung des Verfahrens bestimmbar sind."
Der Gerichtskostenvorschuß umfasst regelmäßig die gesamten Gerichtskosten. Die erhöhen sich im Verfahren auch nicht sondern können sich allenfalls nur verringern (z.B. bei Anerkenntnis).
Ausnahme wäre, dass der Streitwert sich im laufenden Verfahren erhöht und keine erhöhten Gerichtskosten angefordert wurden.
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