Gerichtskosten und Streitwert (helft mir bitte!)

19. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
nytro
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)
Gerichtskosten und Streitwert (helft mir bitte!)

Hallo,

nachdem ich aufgrund meiner selbständigkeit mit meiner miete in verzug geraten war hatte der vermieter beim amtsgericht klage auf räumung erhoben.

nachdem ich aber kurz nach der anklage den betrag bezahlt hatte, wurde die sache als erledigt angesehen.

nun wurden mir aber die gerichtskosten auferlegt.

hierzu der letzte text:

Die streitwertfestsetzung beruht auf §§ 3ZPO, 41 Abs. 1 GKG .
Hierbei war neben der geltend gemachten Forderung voen EUR 1.334, 49 für den Räumungsantrag der Jahresbetrag der Nettomiete anzusetzen, hier also 12x 575, 63€ = 6.907, 56€.

auf der Forderseite wurde der Streitwert auf 8.242, 05€ festgesetzt.


was kommt da auf mich zu??? und warum werden aus zwei monaten nicht pünktlich!!!!!! bezahlter miete plötzlich 14?????

es kann doch nicht sein, das man den menschen, die hart arbeiten (ich arbeite 7 tage die woche, 356 tage im jahr seit 6 jahren) und am existenz minimum leben das leben so zur hölle macht!!????

verdammt, ich hatte mit dem vermieter vorher gesprochen und ihm gesagt was los ist und bekomm dann erstmal die rtäumungsklage und jetzt muss ich dafür auch noch über 8.000 € zahlen??? und das obwohl alles erledigt ist.

bitte helft mir, ich kann bald nicht mehr.


edit: habe eben den prozesskostenrechner genutzt und es kam ein betrag von 1519€ raus. das kann doch nicht wahr sein! davon könnte ich fast 2, 5 monate die miete zahlen.

warum wird das ganze so hoch angesetzt? was kann ich dagegen machen?? bin nicht rechtschutzversichert und ´n anwalt würde ja nur noch mehr kosten.

-----------------
""

-- Editiert am 19.01.2010 16:41




9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12320.01.2010 17:01:54
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 30x hilfreich)

--- editiert vom Admin

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Jennifer_A
Status:
Praktikant
(942 Beiträge, 276x hilfreich)

quote:
nun wurden mir aber die gerichtskosten auferlegt


Klar, weil du ja allen Anlaß zur Klage gegeben hast. Warum sollte der Kläger die Prozeßkosten zahlen müssen, nur weil du dir einfallen läßt, erst nach Klageeinreichung zu bezahlen?

quote:
für den Räumungsantrag der Jahresbetrag der Nettomiete anzusetzen


So will es das Gesetz.

quote:
jetzt muss ich dafür auch noch über 8.000 € zahlen


Nein; wie du vermutlich ja auch schon selbst gesehen hast, ist das der Streitwert, aus dem sich die Kosten errechnen, und nicht die Kosten selbst.

quote:
warum wird das ganze so hoch angesetzt?


Weil die Kosten im Gesetz festgelegt sind und die sind bei Streitwert 8000 EUR nun mal so hoch.

quote:
was kann ich dagegen machen?


Wenig bis nichts.

quote:
n anwalt würde ja nur noch mehr kosten


Der könnte auch nichts machen.

quote:
davon könnte ich fast 2, 5 monate die miete zahlen


Wenn du es nicht bis zur Klage hättest kommen lassen, hättest du ja auch nicht zahlen müssen.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
nytro
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

ich verstehe nur nicht, warum der streitwert soo massiv hoch angesetzt wird.

tja, wenn man selbständig ist, läuft es manchmal nicht so gut und dagegen kann man leider nicht unbedingt etwas machen. und kommt mir bitte nicht von wegen insolvenz, wie ich es schon einige male hier im forum gelesen habe. seit froh das es menschen gibt, die weiterhin um ihr überleben kämpfen und nicht einfach sagen, ok ich mach jetzt einen auf insolvenz, leg mich 7 jahre auf die faule haut und abracadabra meine schulden sind weg.sowas hilft der deutschen wirtschaft garantiert nicht.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Trapper John
Status:
Lehrling
(1033 Beiträge, 152x hilfreich)

quote:
dagegen kann man leider nicht unbedingt etwas machen.


Vor allem kann man sich nicht über seinen Vermieter refinanzieren; das hilft der deutschen Wirtschaft auch nicht.



-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Jennifer_A
Status:
Praktikant
(942 Beiträge, 276x hilfreich)

quote:
ich verstehe nur nicht, warum der streitwert soo massiv hoch angesetzt wird


Der Gesetzgeber muß für alle Fälle einen angemessenen Streitwert finden; er hat sich eben so festgelegt, wie es jetzt gerade ist.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Rosenquarz
Status:
Schüler
(280 Beiträge, 101x hilfreich)

Hier ging es um die Kündigung (Miete x 12) und die Forderung (+ x Euro). Zusammen ergibt das eben den Streitwert. Anhand einer Tabelle kann man ablesen, welche Gebühr wie hoch ist. Dazu kommen dann noch Auslagen, ggf. Umsatzsteuer und Gerichtskosten. Die fallen möglicherweise nicht wie üblich dreifach an, sondern in geringerer Höhe, weil der Rechtsstreit offenbar vorzeitig beendet wurde.

Du könntest vielleicht versuchen, die Kosten, die in Form des sog. "Kostenfestsetzungsbeschlusses" festgesetzt werden, ratenweise an den Anwalt zu zahlen. Würde nur zusehen, daß er Dir hierfür nicht noch weitere Gebühren abnimmt (was er durchaus könnte). Ratenzahlungsplan also besser selbst entwerfen und vorschlagen, evtl. probieren, Zahlungen zunächst nur auf die Hauptforderung erbringen zu dürfen (sonst werden sämtliche Raten zunächst auf die Zinsen, (Kosten) und dann auf die Hauptforderung (in dem Fall Verfahrenskosten) verrechnet.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2473x hilfreich)

quote:
seit froh das es menschen gibt, die weiterhin um ihr überleben kämpfen und nicht einfach sagen...


Nö du lebst auf Kosten deines Vermieters - ist ja egal wie der seine Rechnung zahlt.

Schaff entweder Rücklage für schlechte Zeiten oder miete was was du zahlen kannst. Hast du tatsächlich kein Geld am Monatsende dann beantrage Sozialhilfe.

Es ist unverschämt sich einen Schulder rauszusuchen den man nicht zahlt, nur weil man als "Selbständiger" wohl nicht geeingnet ist

Wegen einer Miete das erste mal wird der kaum gekündigt haben. Das war doch wohl eher der Hinweis das du dich drum kümmern musst.

K.

-----------------
"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Rosenquarz
Status:
Schüler
(280 Beiträge, 101x hilfreich)

War Thema hier nicht die Berechnung der Anwalts- und Gerichtskosten?!?

Warum es so weit kommen konnte, sollte hier doch sowas von schnuppe sein - ob man jetzt selbst Vermieter ist oder nicht.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2473x hilfreich)

Dann hätte er das "Gejammere" und die "Sozialkritik" an Anderen lassen sollen.

K.

-----------------
"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 302.945 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
122.718 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.