Ich habe ohne Rechtsanwalt ein Unternehmen vor dem Amtsgericht verklagt und die Klage dann durch ein Anerkennungsurteil gewonnen. Die Gegenseite hat den Streitwert plus geforderter Zinsen auch direkt danach an mich überwiesen.
Vom Gericht habe ich eine vollstreckbare Ausfertigung des Urteils bekommen, aber die brauche ich ja nun nicht, weil der Beklagte bezahlt hat.
Mein Kostenanteil beträgt 0 von 100. Meine verauslagten Gerichtskosten betrugen EUR 105 (EUR 32 für den Mahnbescheid plus EUR 73 restliche Gerichtskosten nach dem Widerspruch durch die Gegenseite).
Nun bekomme ich die Abrechnung des Gerichts und bekomme nur EUR 70 zurück. EUR 35 wurden abgezogen mit der Begründung „diese Zahlungen werden bei anderen Verfahrensbeteiligten verrechnet".
Was muss ich nun tun, um die restlichen EUR 35 auch noch zu bekommen?
-- Editiert von Moderator am 19.01.2019 16:07
-- Thema wurde verschoben am 19.01.2019 16:07
Gerichtskostenerstattung nach gewonnenem Urteil
19. Januar 2019
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Frage vom 19. Januar 2019 | 14:38
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 0x hilfreich)
Gerichtskostenerstattung nach gewonnenem Urteil
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#1
Antwort vom 19. Januar 2019 | 15:38
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3206x hilfreich)
Durch das Anerkenntnisurteil haben sich die GK verringert, deswegen wurde Ihnen der Rest von der Justizkasse erstattet, den Rest müssen Sie beim Gegner anfordern.
#2
Antwort vom 19. Januar 2019 | 16:36
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke für die Antwort. Das Dumme ist nur, dass ich direkt nach dem Urteil schon einen Antrag auf Kostenfestsetzung gestellt habe und dabei die vollen EUR 105 angesetzt hatte (darauf habe ich aber noch keine Antwort vom Gericht bekommen). Dieser Betrag würde sich ja nun auf 35 EUR reduzieren. Wird das Gericht diesen Betrag dann wohl selbst anpassen, oder sollte ich noch mal einen neuen korrigierten Kostenfestsetzungsantrag stellen?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 19. Januar 2019 | 18:57
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3206x hilfreich)
Normaler Weise passt das Gericht dies an.
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