Höhe der Rechtsanwaltskosten

21. Mai 2025 Thema abonnieren
 Von 
123Elke
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Höhe der Rechtsanwaltskosten

Kann mir jemand bitte sagen, wie hoch die Rechtsanwaltskosten bei einem Streitwert von 75.000€ sind.

Eine Gerichtsverhandlung hat es auch schon gegeben.

Im Internet habe ich folgendes gefunden, komme aber damit nicht ganz zurecht:
Prozesskostenrechner nach RVG & GKG / juris

Verfahrensgebühr 1.907,10 was ist das
Anrechnung -953,55 was ist das
Terminierungsgebühr 1760,40 was ist das
Auslagen 20
Mehrwertsteuer 519,45

Summe: 3.253,40 sind das die eigenen Anwaltskosten?


Über aussagekräftige Antworten danke ich.



-- Editiert von Moderator topic am 21. Mai 2025 12:28

-- Thema wurde verschoben am 21. Mai 2025 12:28




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9824 Beiträge, 2071x hilfreich)

Zitat (von 123Elke):
Eine Gerichtsverhandlung hat es auch schon gegeben.


Dann würde ich den Kostenfeststellungsbescheid abwarten bzw. bei anwaltlicher Vertretung diesen schnellstmöglich über den Anwalt einfordern

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(19132 Beiträge, 10307x hilfreich)

Zitat (von 123Elke):
Verfahrensgebühr 1.907,10 was ist das

Das ist die Gebühr, die der Anwalt dafür bekommt, dass er sich in den Fall einarbeitet und das Verfahren vorantreibt (Kommunikation mit Gericht, Auftraggeber, Gegenseite usw.) - quasi der "Grundlohn".

Zitat (von 123Elke):
Anrechnung -953,55 was ist das

Offenbar war der gleiche Anwalt auch schon mit der Sache befasst, bevor es vor Gericht ging.
Ein Anwalt kann normalerweise einen Fall getrennt abrechnen:
1. die vorgerichtliche Tätigkeit (alles was vor Einreichung der Klage war)
2. die gerichtliche Tätigkeit (die Vorbereitung der Klage und das Gerichtsverfahren)
Wenn man den gleichen Anwalt für vorgerichtliche Tätigkeit und gerichtliche Tätigkeit hat, dann muss sich der Anwalt für die gerichtliche Tätigkeit ja nicht neu einarbeiten. D.h. von der Verfahrensgebühr für die gerichtliche Tätigkeit wird etwas abgezogen, weil die Einarbeitung schon durch der Verfahrensgebühr für die vorgerichtliche Tätigkeit bezahlt ist.
Das bedeutet umgekehrt: Wenn der Anwalt erst dann beauftragt wurde, als die Sache vor Gericht ging (also keine vorgerichtliche Tätigkeit stattfand), dann gibt es auch keine Anrechnung.

Zitat (von 123Elke):
Terminierungsgebühr 1760,40 was ist das

Die Gebühr dafür, dass der Anwalt an der Gerichtsverhandlung persönlich teilnimmt. (eigentlich heißt es "Terminsgebühr")

Zitat (von 123Elke):
Summe: 3.253,40 sind das die eigenen Anwaltskosten?

Das sind jedenfalls die Gebühren für einen(!) Anwalt.
Normalerweise hat ja jede Seite (Kläger und Beklagter) einen Anwalt und der Verlierer zahlt beide.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

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