Hallo zusammen,
mal angenommen ich beauftrage einen Anwalt und schließe mit ihm eine Honorarvereinbarung, dass er die Rechnungen mit einem 0,65 Faktor anstatt dem standardmäßigen 1,3 Faktor abrechnet falls bei meinem Schuldner kein Geld zu bekommen wäre und ich zahlen müsse. Nun kommt es tatsächlich dazu dass der Schuldner die eidesstattliche Versicherung abgibt und da kein Geld seitens des Schuldners in Aussicht steht entziehe ich dem Anwalt das Mandat, woraufhin er mir die Abschlussrechnung schickt. Gekündigt würde meinerseits mit folgendem Wortlaut: "Ich bitte darum, zukünftige Bemühungen in Sachen XY einzustellen und die Honorarvereinbarung hiermit und mit sofortiger Wirkung als gekündigt anzusehen".
Ist mit dieser Kündigung der zukünftigen Vertretung in Sachen XY auch die abschließende Abrechnung in dieser Sache betroffen? Kann mir der Rechtsanwalt in dieser Abschlussrechnung entgegen der Honorarvereinbarung den vollen Faktor von 1,3 berechnen?
Danke!
Honorarvereinbarung gekündigt
16. April 2008
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Frage vom 16. April 2008 | 13:58
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Honorarvereinbarung gekündigt
Was denn, so teuer?
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#1
Antwort vom 16. April 2008 | 16:30
Von
Status: Schlichter (7006 Beiträge, 3925x hilfreich)
Ich frage mich, wo bei dieser Schilderung überhautpt eine 1,3 Gebührt anfallen könnte, die zudem noch verhandelbar ist. Wenn der RA dich im Prozess vertreten hat, werden die Verfahrens- und Terminsgebühr mit 1,3 bzw. 1,2 fällig, da kann man aber nichts runterhandeln - eigentlich. Für die Zwangsvollstreckung fällt nur eine 0,3 Gebühr als Verfahrens- oder auch Terminsgebühr an.
War der RA auch noch vorgerichtliche tätig und hat deinen Schuldner angemahnt?
Und jetzt?
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