Hallo,
war beschuldigt der Beleidigung und habe einen RA aufgesucht der bei der RAK drinstand. Hab ihm am 01.12.06 alles erzählt ca. 15 minuten und dann eine Honorarvereinbarung unterschrieben (dummerweise)die folgendes Regelt: Vertrtung im Ermittlungsverfahren: 850 €, bei Eisntellung des Verfahrens infolge der Mitwikung des RA das doppelte.
am 8.12. forderte der RA akteneinicht an. am 15.12. wurde das verfahren steitens STA aufrund 154 Ziffer 1 eingestellt, was mit am 03. 01. durcxh den RA per brief mitgeteilt wurde.
Meine frage: Wieviel muss ich zahlen? Das Verfahren wurde ja nicht wegen mitwirkung des RA abgeschlossen und eine Vertretung im ermittlungsverfahren fand auch nicht statt. Sollte der dennoch die 850 wollen, kann man da handeln, ich meine etwas soller bekoommen klar, aber gemacht hat er ncihts ausser die aa eingefordert und mit die einstgellung mitgeteilt. Und dafür wären 850 netto etwas viel. oder?
Danke für euere Hilfe.
André
Honorarvereinbarung mit RA bitte lesen
5. Januar 2007
Thema abonnieren
Frage vom 5. Januar 2007 | 13:46
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 0x hilfreich)
Honorarvereinbarung mit RA bitte lesen
Was denn, so teuer?
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#1
Antwort vom 6. Januar 2007 | 01:57
Von
Status: Unparteiischer (9585 Beiträge, 1711x hilfreich)
Und dafür wären 850 netto etwas viel. oder?
Der Auffassung schienen Sie bei Abschluß der Vereinbarung aber nicht zu sein.
Im übrigen waren die 850 doch gerade für den Fall vereinbart, daß die Einstellung *ohne* Einwirkung des RA erfolgen würde.
Pacta sunt servanda.
#2
Antwort vom 11. Januar 2007 | 17:17
Von
Status: Student (2846 Beiträge, 906x hilfreich)
--- editiert vom Admin
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