Ich fühle mich hintergangen von meinem Anwalt

8. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
go519426-82
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ich fühle mich hintergangen von meinem Anwalt

Im April 2016 hatte ich einen Unfall und wurde daraufhin in einem Mindener Klinikum fehlbehandelt. Nach zehn Wochen dann die Rettung meines linken Armes per Not-Op in Bünde im KH und Einschalten des besagten Anwaltes. Der versprach mir alles zu unternehmen, um mir eine Entschädigung für den Schaden zu erhaltenen, den ich bis zum Ende meiner Tage ja nun habe.....eine Behinderung Dank Fehlbehandlung und daraus resultierende Arbeitsunfähigkeit. Das ist von einem Amtsarzt diagnostiziert.

Jetzt haben wir Juli 2019 und im November diesen Jahres läuft die Frist ab.....

Seit 2016 keinerlei Schriftstücke zur Kenntnisnahme, am Telefon lässt er sich verleugnen, Briefe und Emails werden ignoriert oder gelegentlich mit absolut unangemessenen Kommentaren versehen beantwortet, wie zB. ich möge mal schön ruhig bleiben und Geduld erlernen....die angekündigten Gutachter sind bis heute nicht erschienen, ich selbst habe einen Amtsarzt konsultiert,, damit überhaupt mal was passiert.

Zwei ganze Male in drei Jahren haben wir in dem Fall nun persönlich kommunizieren können, bei jedem dieser Treffen wieder nur Blabla und ablenken und ausweichen....Termine ständig verschieben, heute auch schon wieder, unsere Rechtschutzversicherung hat auch schon angefragt, warum der Mann ständig Honorar verlange, aber doch gar keine nachweisbaren Leistungen erfolgen.....was kann ich tun?

Nebenbei hat er zwei Angelegenheiten klären sollen, nichts ist passiert, den Schaden hätte ich trotzdem und obendrein noch zwei nicht unerhebliche Rechnungen seinerseits.....ich befürchte, die oben genannte Angelegenheit wird von Ihm genauso behandelt und ich habe nicht nur keine Entschädigung, die vorherrschende Beeinträchtigung, sondern am Ende eine Kostennote der letzten drei Jahre....das darf nicht passieren, HILFE !!!!

Was denn, so teuer?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119935 Beiträge, 39802x hilfreich)

Zitat (von go519426-82):
im November diesen Jahres läuft die Frist ab.....

Welche Frist, wie warum und von wem gesetzt?



PS: Der Anwalt sitzt nicht zufällig im Münsterland?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Rechtsanwalt Thomas Bohle
Status:
Schüler
(470 Beiträge, 419x hilfreich)

Hier sollte mit Rücksprache der Rechtsschutzversicherung dann das Mandant gekündigt und eine neuer Anwalt werden.

Aber Obacht: Das muss vorab mit der Rechtsschutz geklärt werden, da diese in der Regel nur einen Anwalt zahlt.

Wenn aber solche Probleme schon vom Versicherer selbst erkannt werden, ist regelmäßig auch der Anwaltswechsel gedeckt.

MfG

RA Thomas Bohle

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von go519426-82):
Seit 2016 keinerlei Schriftstücke zur Kenntnisnahme


Da hätte ich schon lange (in Rücksprache mit der RSV) den Anwalt gewechselt. Wichtig bei solchen Fällen ist auch, einen Spezialisten zu beauftragen. Schadensersatzfälle aus ärztl. Kunstfehler sind nichts für den Feld-Wald-Wiesen-Anwalt.

0x Hilfreiche Antwort

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