Informationspflicht des Anwalts, Kosten bei Mandatsentzug

3. November 2015 Thema abonnieren
 Von 
sabsi24
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Informationspflicht des Anwalts, Kosten bei Mandatsentzug

Hallo, ich bin vor einem halben Jahr von einem Pkw angefahren worden. Um Mine Ansprüche durchzusetzen, habe ich einen Anwalt beauftragt. Mittlerweile ist das Vertrauen stark in Mitleidenschaft gezogen worden und ich habe die Befürchtung, dass meine Ansprüche nicht umfassend geltend gemacht werden. Um dem Anwalt stärker "auf die Finger zu schauen" habe ich nun darum gebeten, dass das Schreiben an die gegnerische Versicherung, in dem die Ansprüche beziffert werden sollen, vorab an mich gesendet wird, so dass ich es ggf. noch ergänzen kann.
Der Anwalt ist davon natürlich nicht begeistert und lehnt dies mit Verweis auf die erteilte Vollmacht und den unnötigen Aufwand ab. Habe ich einen Anspruch auf diese Vorabinformation? Wie kann ich es durchsetzen?
Sollte das Vertrauen nachhaltig gestört bleiben (der Anwalt hat mir bereits nahegelegt mich ggf. an einen anderen Anwalt zu wenden), welche Kosten kommen dann auf mich zu? Bislang hat mein Anwalt diversen Schriftverkehr erledigt, Gerichte sind noch nicht eingeschaltet worden. Der Streitwert liegt bei da. 5.000,-€. Ein neuer Anwalt kann also quasi übernehmen, die gegnerische Versicherung wird aber natürlich nicht zwei Anwälte komplett bezahlen.
Danke.

Was denn, so teuer?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtsanwalt Thomas Bohle
Status:
Schüler
(470 Beiträge, 418x hilfreich)

Wenn Sie dem Kollegen nun stärker auf die Finger schauen wollen, ist das natürlich eine tolle Grundlage für die weitere Zusammenarbeit (unabhängig von der Frage, wie das "Schauen" denn aussehen soll, da der Anwalt wohl wissen dürfte, was rechtlich machbar ist).

Einen Anspruch auf Vorabentwurf haben Sie nicht, wohl aber auf Durchschriften des wesentlichen Schriftwechsels.


Die Kosten beim Anwaltswechsel wird der gegnerische Versicherer sicherlich nicht übernehmen; die Höhe der dann von Ihnen zu tragenen Kosten können Sie über jeden Prozesskostenrechner ermitteln, da verschiedene Faktoren zu berücksichtigen sind.


MfG

Rechtsanwalt
Thomas Bohle

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16465 Beiträge, 9282x hilfreich)

Zitat:
Der Streitwert liegt bei da. 5.000,-€

Dann würde ich mich auf 492,54€ Mehrkosten durch den Anwaltswechsel einstellen.
(1,3 Geschäftsgebühr + Auslagenpauschale + MwSt = 492,54€)

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

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