Informationspflichten des Anwalts

5. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
mamasimone
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 2x hilfreich)
Informationspflichten des Anwalts

Hallo,
angenommen, ich rufe einen Anwalt an. Muss er mir bevor er irgendwelche AuskŸnfte gibt sagen, dass und welche Kosten mir aus diesen Informationen entstehen?
Danke

Was denn, so teuer?

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Daß eine Beratungsleistung Geld kostet, sollte jeder selbst wissen.
Oder muß auch ein Taxifahrer vorab sagen, daß die Fahrt etwas kosten wird?

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#2
 Von 
mamasimone
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 2x hilfreich)

Ja aber muss der Anwalt vorher sagen, dass jetzt eine kostenpflichtige Beratung folgt, wenn man vorher ueber andere Themen gesprochen hat?
(meinetwegen uebers Wetter ;) )

Wenn ich den Taxifahrer frage, ob er frei ist, kostet dass ja auch noch nichts.

-- Editiert von mamasimone am 07.01.2007 18:08:33

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#3
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Wenn Sie den Anwalt in seiner Kanzlei aufsuchen, wird kein vernünftiger Mensch annehmen, daß Sie dort *nicht* nach Beratung suchten und nur übers Wetter plaudern wollten.
Anders mag es aussehen, wenn Sie Ihrem Anwalt im Supermarkt über den Weg laufen.

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#5
 Von 
mamasimone
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke @pan2 :)
Nehmen wir weiter an, man hat schon einen Beratungshilfeschein vom Amtsgericht.
Wenn nun nach diesem Telefonat ploetzlich eine Rechnung eintrifft, muss der Anwalt dann den Schein akzeptieren?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

das sind aber höchst unsachliche Antworten

Warum? Ich habe mich bisher noch gar nicht darüber ausgelassen, wieso eigentlich ausgerechnet bei Anwälten die Leute immer meinen, alles sei für lau und dann ganz entrüstet sind, wenn der fachliche Rat plötzlich etwas kostet.

Im übrigen hat mamasimone das Beispiel gebracht, daß sie mit ihrem RA erst mal 'übers Wetter' gesprochen habe. Was soll man darauf vernünftigerweise antworten Ihrer Meinung nach? Daß der Anwalt sagen muß 'Stop! Ab jetzt löst jedes weitere Wort eine kostenpflichtige Beratung aus!'? :augenroll:

Wer weiss den schon welche Leistungen in einer anwaltlichen Erstberatung enthalten sind und was diese kosten?

Ich weiß auch nicht, welche Leistungen in einer bestimmten ärztlichen Behandlung enthalten sind und was diese kosten. Was mache ich da? Ich *frage* vorher. :augenroll:

Das gleiche übrigens, bevor ich in ein Restaurant gehe und dort an jedem Tisch was von den Tellern futtere.

nicht klar ist hingegen in welcher Höhe diese Kosten anfallen

Erstberatung ist auf 190 EUR netto gedeckelt. Danach kann man *fragen*. Alles darüber hinaus hängt am Streitwert, kann also ohne Kenntnis der Sachlage gar nicht angegeben werden.

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#7
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 839x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#9
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Und was ist mit den privat Versicherten?

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#10
 Von 
mamasimone
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 2x hilfreich)

>Da§ der Anwalt sagen mu§ 'Stop! Ab jetzt lšst jedes weitere Wort eine kostenpflichtige Beratung aus!'?

Nein, aber er koennte z.B. sagen: "diese Informationen kann ich ihnen nur im Rahmen einer kostenpflichtigen Beratung geben."

Kostendeckelung betrifft nur Verbraucher, gewerblich gilt das nicht. Deswegen kann man die Hoehe der evt. Kosten ueberhaupt nicht abschaetzen.

Und wie war das dann mit dem Beratungsschein, muss er den dann annehmen?

Danke

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#11
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 906x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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