Inkasso - Anwalt

20. November 2003 Thema abonnieren
 Von 
Marillchen
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 4x hilfreich)
Inkasso - Anwalt

Hallo zusammen :)

Meine Schwester hat vor ein paar Wochen einen Brief von einem Inkassobüro bekommen.
Es ging um 35 Euro, plus 70 euro inkassogebühr. das kam mir schonmal komisch vor.
sie konnte jedenfalls nicht alles auf einmal zahlen, und die Sache ging direkt an den Anwalt weiter.
Heute war sie bei mir, und hat bei diesem Anwalt angerufen, und nach einer Ratenzahlung gefragt.
Sie war sehr nett und sachlich. Die Dame die sie am Hörer hatte, sagte ihr, das sei nicht möglich, und sie wollen gefälligst(!) das geld sehen. sie könnte höchstens eine stundung von 3 Tagen machen, aber dann wollen sie ihr Geld sehen.
Ich konnte ihr es leider nicht geben, da ich selber als studentin eher knapp bei kasse bin.
auf jeden fall hat meine schwester jetzt riesige angst. sie hat zwar schon mal einen mahnbescheid bekommen (von anwälten der telekom) konnte mit diesen dann aber noch problemlos eine ratenzahlung vereinbaren.
Wenn jetzt der Mahnbescheid wegen der beschriebenen Sache kommt, sollte sie dann auf jeden fall nochmal versuchen eine Ratenzahlung zu erbitten? oder gibt es andere möglichkeiten
danke für eure antworten

viele grüsse, sabine :)

Was denn, so teuer?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
RA DPMS
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 150x hilfreich)

An der Höhe der Inkassogebühren git es meist etwas zu feilschen.

In Ihrem Fall scheinen die Gebühren zu hoch angesetzt zu sein, aber ohne Einzelheiten, kann ich Ihnen keine gute Antwort geben...

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#2
 Von 
guest123-12
Status:
Lehrling
(1016 Beiträge, 92x hilfreich)

Hallo,

wenn der MB kommt, diesen genauestens ansehen. Der mit dem Antrag auf MB beauftragte Anwalt wird ebenfalls seine Gebühren geltend machen. Sollten mit dem MB auch noch die Kosten des Inkassobüros geltend gemacht werden, Widerspruch in Höhe der Inkassokosten einlegen.

Alles in allem dürfte der Mahnbescheid nur über Hauptforderung 35,00 EUR, Zinsen, 12,50 Gerichtskosten und für den MB 20,00 EUR + 3,00 Auslagenpauschale + ev. MwSt für den Anwalt lauten. Bei der MwSt aufpassen, um welchen Antragsteller und welche Forderung es sich handelt und ob dieser zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.

Auf keinen Fall den MB akzeptieren, wenn dort die Inkassokosten mit aufgeführt sind. Aber dann auch nur gegen diese Kosten Widerspruch erheben, alles andere wird sonst nur teurer, wenn die HF berechtigt ist.





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"Mit freundlichen Grüßen
Runa
(Büroservice für Juristen und Ärzte)"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
RA DPMS
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 150x hilfreich)

Hallo Runa,

hast Du auch eine Entscheidung zu den Inkassokosten parat?

Ich finde da nichts aus dem Stegreif, obwohl Inkassogebühren immer ein leidiges Thema sind.

So wie ich dich verstehe, gehst du davon aus, dass Inkassogebühren überhaupt nicht erstattungsfähig sind, oder?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest123-12
Status:
Lehrling
(1016 Beiträge, 92x hilfreich)

Hallo,

nein, leider keine konkrete Entscheidung.

Aber auf jeden Fall greift hier die Schadenminderungspflicht des Gläubigers. Der möchte in der Regel Verzugszinsen, Mahnkosten und Anwaltskosten für die gerichtliche Geltendmachung. Soweit auch ok.

Aber Inkassobüros sind nur "Nichts", da sie nichts dürfen. Sie dürfen weder klagen noch einen MB als Vertreter beantragen, noch dürfen sie Gerichtsvollzieher beauftragen.

Unabhängig davon, daß ich ohnehin aufgrund der Vorgehensweise derartige Institutionen durchweg für unseriös halten, weiß ich, daß auf unserem Amtsgericht Schuldner, die Inkassobüros beauftragen, grundsätzlich einen an die "F.... :) " kriegen.

Selbst schuld.

Ich habe auch schon eine Unterlassungserklärung gesehen, die ein Inkassobüro unterzeichnen mußte (und auch hat), weil sie ihre überzogenen Gebühren mit "in Anlehnung an die BRAGO" betitelt haben.

Die sind m.W. nicht einmal berechtigt, sich derartigen Vergleichen zu bedienen.



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"Mit freundlichen Grüßen
Runa
(Büroservice für Juristen und Ärzte)"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
RA DPMS
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 150x hilfreich)

Danke für die praktischen Tips...

Mir ist jetzt auch noch etwas zu einem anderen Thread eingefallen. Dort ging es um Besprechungs- und Beweisgebühren.

Ich suche das Posting und werde dort meine Einfälle niederschreiben..

Mit freundlichen Grüßen

RA D.P.M. Sevriens
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"Welche Regierung die beste sei? Diejenige, die uns lehrt, uns selbst zu regieren." (Goethe)

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