Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe folgende Konstellation:
Es geht um eine Scheidung.
Gegenstand des aufgesuchten Beratungsgesprächs war die Regelung des Unterhalts. Beim Gespräch riet der Anwalt nebenbei die Hälfte des Guthabens des gemeinsamen Bankkontos abzuheben. Da der Anwalt seiner Sache nicht gerecht nachgekommen ist (Er wurde nicht aktiv, man hat mehrere Wochen gar nichts mehr gehört etc.) wurde beschlossen den Anwalt zu wechseln. Nun erging eine Rechnung des Anwalts mit Bemessungsgrundlage des hälftigen Kontoguthabens. Die Rechnung beläuft sich auf fast 2.000,00 Euro.
Hier ist meine Frage nun ob das überhaupt gerechtfertigt ist so viel zu berechnen zumal es eben primär um die Regelung des künftigen Unterhalts bei Scheidung ging.
Vielen Dank.
-- Editiert von Moderator topic am 24.06.2022 14:31
-- Thema wurde verschoben am 24.06.2022 14:31
Ist die Rechnung des Anwalts gerechtfertigt?
22. Juni 2022
Thema abonnieren
Frage vom 22. Juni 2022 | 19:18
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Ist die Rechnung des Anwalts gerechtfertigt?
Was denn, so teuer?
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#1
Antwort vom 22. Juni 2022 | 19:52
Von
Status: Lehrling (1495 Beiträge, 937x hilfreich)
Ist so schwer zu sagen. Was genau wurde denn abgerechnet?
Nr. 2300 ?
#2
Antwort vom 23. Juni 2022 | 05:57
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Ja genau, Geschäftsgebühr Nr. 2300
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#3
Antwort vom 23. Juni 2022 | 14:27
Von
Status: Praktikant (585 Beiträge, 60x hilfreich)
ZitatJa genau, Geschäftsgebühr Nr. 2300 :
Und der Satz? Eine 1,3? Vermutlich war das hälftige Kontoguthaben sehr hoch, dann können die 2.000 schon hinkommen
#4
Antwort vom 23. Juni 2022 | 17:09
Von
Status: Lehrling (1495 Beiträge, 937x hilfreich)
Eine Gebühr Nr. 2300 darf nur genommen werden, wenn er dich (nach außen) vertreten sollte. Hat er lediglich geraten das Konto abzuräumen ist nur eine Beratungsgebühr enstanden. Gab es denn noch eine Rechnung über den Unterhalt?
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