Hallo,
Die Eheleute A und B werden anwaltlich bei einem Adoptionsprozess vertreten.
Bereits nächste Woche ist nur Anwalt geladen und eine Woche später die Eheleute mit Ihren Anwalt.
Der Anwalt hat eine Vorschussrechnung geschickt
Gegenstandswert 3000 €
1,6 Verfahrengebühr §13 RVG
, Nr. 3100 VV RVG 321,60 €
1,2 Terminsgebühr §13 RVG
, Nr. 3104 VV RVG 241,20 €
1,2 Terminsgebühr §13 RVG
, Nr. 3104 VV RVG 241,20 €
1/1 Geschäftsreise Benutzung des eigenen KFZ 17,52 €
Nr. 7003 VV RVG für Termin nächste Woche
1/1 Geschäftsreise Benutzung des eigenen KFZ 17,52 €
Nr. 7003 VV RVG für Termin 2 Wochen Später
1/1 Geschäftsreise Tage- und Abwesenheitsgeld für
bis zu vier Stunden Nr. 7005 Nr. 1 VV RVG 25,00 €
1/1 Geschäftsreise Tage- und Abwesenheitsgeld für
bis zu vier Stunden Nr. 7005 Nr. 1 VV RVG 25,00 €
Pauschale für Post und Telekommunikation Nr.
7002 VV RVG 20,00 €
Gesamtsumme 909,40 € + MwSt.
Nun ist meine Fragen dazu.
1. Ist es rechtens das der Anwalt 2 Terminsgebühren abrechnet obwohl es ein um die gleiche Sache geht? (Ich meine ich habe da mal was gelesen?
2. Der Anwalt hat die Eheleute A und B auch schon außergerichtlich für die gleiche Sache vertreten und bereits die Rechnung gestellt und auch schon erhalten. Ist es nicht so wenn es die gleiche Sache ist, dass er dann nicht die Geschäftsgebühr des aussergerichtlichen Verfahrens zum Teil auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens anrechnen muss?
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-- Editiert redurio am 14.01.2015 14:39
Kann die Rechnung vom Anwalt stimmen?
14. Januar 2015
Thema abonnieren
Frage vom 14. Januar 2015 | 14:23
Von
Status: Frischling (16 Beiträge, 8x hilfreich)
Kann die Rechnung vom Anwalt stimmen?
Was denn, so teuer?
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#1
Antwort vom 14. Januar 2015 | 17:42
Von
Status: Bachelor (3142 Beiträge, 3484x hilfreich)
1.
"Die Terminsgebühr entsteht nur einmal und umfasst die Wahrnehmung aller Termine."
Quelle:https://rak-muenchen.de/gebuehrenrecht/faq1/
2.
http://rak-muenchen.de/fileadmin/downloads/05-Verguetungsrecht/01-Verguetungsrecht/Beispiel%20Berechnung%20Geschaeftsgebuehr.pdf
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#2
Antwort vom 14. Januar 2015 | 17:46
Von
Status: Frischling (16 Beiträge, 8x hilfreich)
Danke für die Antwort...
Zu 1. ist es völlig gleichgültig ob das jetzt im Bereich Familienrecht ist oder werden da Unterschiede gemacht??
Zu 2. verstehe ich richtig das die Geschäftsgebühr teilweise angerechnet gehört?
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Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 14. Januar 2015 | 17:51
Von
Status: Bachelor (3142 Beiträge, 3484x hilfreich)
Ja
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#4
Antwort vom 14. Januar 2015 | 17:56
Von
Status: Frischling (16 Beiträge, 8x hilfreich)
Dankeschön für die Auskunft
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