Klage gegen Rechtsanwalt?

28. Juli 2005 Thema abonnieren
 Von 
Voice 51
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Klage gegen Rechtsanwalt?

Einen schönen guten Tag zusammen,
habe als Laie und zugleich komplett Gelähmter mit viel Mühe über zwei Jahre hinweg mittels Sprach-und Kopfsteuerung am PC für neun Kläger aus meiner Verwandtschaft gegenüber deren RA bis zur exakten Ausarbeitung für die insgesamt 15-seitige Klageschrift einschließlich der finanziellen Auseinandersetzung ziemlich alles gemanagt . Dabei haben die Kläger und ich mit dem RA Unglaubliches erlebt. Bräuchte nun etwas Rat, ob der RA für solche Verfehlungen gebührenmäßig haftbar ist und ob ich dies notfalls gegenüber dem Gericht ausreichend belegen könnte:

Es ging um Bereicherung durch die Schwester bei der Pflege der Mutter.
Anstatt der gewünschten Nachlassklage empfahl der RA Anfang 2004 zunächst einmal eine Klage auf Auskunft zu dem verwendeten Geld der Pflege und dem Nachlass. Dem stimmten die Kläger zu. Die Antwort der Bekl. im schriftlichen Vorverfahren ergab jedoch, dass die Kläger bereits alles wesentliche mittels Erbschein bei Banken usw. erforscht hatten, sodass ein späterer Gerichtstermin keine neuen Erkenntnisse, sondern nur weitere unnötige Kosten bringen würde. Auf Bitten der Kläger hat der RA die Auskunftsklage im Juni 2004 eingestellt, danach wurde in der zweiten Jahreshälfte 2004 die ursprünglich beabsichtigte Nachlassklage eingereicht..

Anfang 2005, während der Rechtsstreit noch lief, fiel ich aus allen Wolken, als ein anderer RA im Internet, bei dem ich mich zu Teilfragen der Nachlassklage zusätzlich beraten ließ beiläufig bemerkte, dass er über die Vorgehensweise unseres Rechtsanwaltes mit zwei getrennten Verfahren schon etwas erstaunt sei. Er sagte, dass man normalerweise sowohl die Auskunft als auch die Nachlassklage aus Zeit- und Kostengründen zusammengefasst in nur einer Klage, einer sogenannten Stufenklage , erledigt.

Erst jetzt gingen uns die Augen auf, dass das Stillschweigen unseres Anwaltes zu zwei getrennten Verfahren ohne jeglichen Hinweis oder Einwand aus dessen Sicht erklärbar wurde, weil neben doppelten Verfahrensgebühren, Terminsgebühren und für neun Kläger enormen Erhöhungsgebühr zusätzlich zum 1.7.2004 die zuvor noch relativ günstigen BRAGO-Gebühren endeten und danach für neue Verfahren ab 1.7. die teilweise stark erhöhten RVG- Gebühren Geltung hatten.
Hätte das Verfahren jedoch Anfang 2004 als Stufenklage nach den BRAGO-Gebühren begonnen, dann hätte anstatt zwei nur ein einziges Verfahren nach dem günstigeren BRAGO-Recht abgerechnet werden können, auch wenn das Verfahren bis Anfang 2005 gedauert hat.

Nachweislich hätten sich dann Einsparungen an Anwalts-und Gerichtskosten von 2400 EUR für die Kläger ergeben.

Ich meine, dass des unbedingt zu den anwaltlichen Pflichten gehört hätte, dass man uns beim beabsichtigten Abbruch der Auskunftsklage zumindest auf die kostenmäßig vorteilhafte Möglichkeit einer Stufenklage und des Fortbestehens der ursprünglichen Auskunftsklage bzw. auf die äußerst nachteiligen Auswirkungen durch einen Abbruch der Auskunftsklage hätte hinweisen müssen. Stattdessen haben wir unserem Anwalt gegenüber in völliger Unkenntnis die Auskunftsklage abgebrochen, weil wir gar nicht wussten, dass es noch eine andere und zudem viel bessere Möglichkeit gab.

Da unser RA nach Abschluss des Verfahrens, das mit einem Vergleich endete, nun plötzlich ganz entschieden behauptet, dass er die Kläger und mich auf die Konsequenzen eines Abbruchs der Auskunftsklage und über die Möglichkeiten einer Stufenklage ausdrücklich aufmerksam gemacht hätte, bin ich echt geschockt und mit meinem Latein am Ende.

Ich würde deshalb gerne von Ihnen wissen, wie Sie die Erfolgsaussichten zu einer eventuellen Klage zwecks Schadenersatz der Gebühren beurteilen. Dazu könnte ich als Zeuge über meine Erfahrungen berichten, da ich immer bei den Besprechungen zwischen Kläger und Anwalt anwesend war. Anhand meines damaligen schriftlichen Kontaktes zu einem Internetanwalt lässt sich auch jetzt noch glaubhaft darlegen, dass ich keinesfalls, wie unser Anwalt jetzt fälschlicherweise behauptet, über eine mögliche Stufenklage informiert sein konnte.
Im übrigen widersprechen die Ausführungen unseres Anwaltes zu seiner angeblichen Aufklärung jeglicher menschlichen Logik und sind schon allein deshalb wenig glaubhaft, denn sowohl die neun Kläger als auch ich müssten von Sinnen gewesen sein, wenn wir angesichts einer solch einleuchtenden Stufenklage uns dennoch für zwei separate Klagen entschieden hätten. Der Abbruch der Auskunftsklage erfolgte doch gerade aus Kostengründen, warum sollten die Kläger sich auf zwei teure Einzelkagen dann einlassen?

Wie beurteilen Sie die Erfolgsaussichten auf Schadenersatz hinsichtlich der Gebühren?


Übrigens, noch zwei unglaublicher Hämmer: Erst auf mein Betreiben hin hat der Anwalt in quasi letzter Sekunde einen Antrag gestellt, die viel zu hoch angesetzte Streitsumme von 50.000 EUR. herabzusetzen. Er beantragte dann 25.000 EUR, nachdem er mir den Beschluss des Landgerichts erst einen Tag vor Ablauf der Widerspruchsfrist zugestellt hatte (Absicht ?). Ich war damit ebenfalls nicht einverstanden und habe zeitgleich auf eigene Faust beim Gericht einen Antrag auf völlige Neubewertung der Streitsumme gestellt, welche dann endgültig auf 12.500 Euro festgelegt wurde.
Der absolute Clou jedoch, der still und unerkannt in die Rechtsgeschichte eingehen wird ist jedoch, dass die Richterin anlässlich des Gütetermins im völligen Gegensatz zum Beschluss der vorausgegangenen Auskunftsklage nachweisbar irrtümlich die allesentscheidende alleinige Beweislast den Klägern anstatt den Bekl. als Auftragnehmer der Pflege zugesprochen hatte (es ging um einen "Auftrag" im juristischen Sinn gemäß BGB § 666 ). Unser RA sprach hierzu am Gericht kein Wort, er war wohl mehr an der Zusatzprämie von 900 EUR für eine gütliche Einigung interessiert. Er schrieb wenige Tage später, als es um eine geplante Anfechtung der gütlichen Einigung ging jedoch "mögen die Ausführungen der Richterin zur Beweislast auch noch so falsch gewesen sein, ich selber teile diese Ausbildung auch nicht,,,,," .
So wird man für gutes Geld und vermutlich wider besseres Wissen vom eigenen Anwalt vor Gericht im Stich gelassen.
Ich bin am Ende, wie soll man mit einem solchen Heuchler einen Krieg gewinnen, dass war der Dank für 7000 EUR Anwaltskosten. Bitte helfen Sie mir mit Ihrer Meinung zur geplanten Klage auf Rückerstattung der teilweisen Anwaltsgebühren.

Vielen Dank
Voice 51

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
RAAkbas
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 2x hilfreich)

Sie gewinnen.

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#2
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Bitte auch noch die Lottozahlen für Samstag, wenn Sie schon dabei sind. :-P

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#3
 Von 
guidice
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Wenn alles so stimmt, wie Sie es beschreiben, wieso klagen Sie dann nicht ?

Die Auskunftsklage haben Sie schon verloren.
Schuld waren nach Ihrem Verständnis aber doch nur Richter und Rechtsanwalt.

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#4
 Von 
josiph
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 14x hilfreich)

Es ist (leider!) heutzutage normal, dass der RA zuerst versucht seine Gebühren, auch wenn dies gegen die Interessen des Mandanten ist, hochzutreiben. Sie finden kaum einen RA, der bereit wäre gegen seinen Kollegen deswegen vorzugehen. Möglicherweise tut er dies auch. Vielleicht zuerst hilfsweise durch die zuständige RA-Kammer die Pflichtverletzungen des RA feststellen lassen. Da muss man aber schon ziemlich hartnäckig sein, weil die RA-Kammern sehr ungern solche Pflichtverletzungen feststellen wollen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Berliner123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Hier gilt : bange machen, gilt nicht.
Ich habe schon mehrfach gegen Rechtsanwälte geklagt und immer gewonnen. Meist geht es um gebühren, die falsch berechnet waren oder nicht zustehen, z. B. wegen schwerer verletzung des Geschäftsbesorgungsvertrages. Rechtsanwälte kennen zwar das Recht -- sollten sie zumindest -- aber sie sind auch nur menschen.
Soviel ich weis, gibt bei jedem OLG einen Anwaltssenat z. B. für standesverstösse; und die haben nicht nur 3 fälle im jahr. Nur Mut und viel erfolg mfg Berliner

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
luDa
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 343x hilfreich)

es kommt darauf an, ob ein rechtsanwalt gegen einen anderen vorgeht. aus eigener erfahrung sind unter derartigen mandaten auch viele total blödsinnige sachen und man weiss genau, dass der mandant nach der eigenen tätigkeit zum nächsten anwalt rennt um einem auf die pelle zu rücken.

grundsätzlich übernehmen aber begründeten fällen so gut wie alle rechtsanwälte fälle auch gegen andere rechtsanwälte.

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