Kosten - Folgetermin

18. Dezember 2018 Thema abonnieren
 Von 
ratkid420
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Kosten - Folgetermin

Hallo,

darf ein Anwalt für einen Folgetermin nach einem Honorar verlangen, wenn er schon eins für den Haupttermin bekommen hat ?

mfg.

-- Editiert von Moderator am 18.12.2018 19:19

-- Thema wurde verschoben am 18.12.2018 19:19

Was denn, so teuer?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119304 Beiträge, 39709x hilfreich)

Ja, kann man.
Verlangen kann man, denn verlangen kann man ja fast alles.

Probleme gibt es meist erst beim "bekommen" bzw. "durchsetzen", denn da spielen eine Vielzahl von Faktoren (kann er, will er, darf er, ist er vertraglich verpflichtet, sind dies vertraglichen Verpflichtungen gültig, ...) mit.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32807 Beiträge, 17242x hilfreich)

Was für ein Termin? Mandantengespräch? Gerichtstermin?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#3
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1587 Beiträge, 976x hilfreich)

Bei Gerichtstermin : Strafverfahren, Zivilverfahren anderes ?

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#4
 Von 
ratkid420
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Eine Zeugin konnte zu dem Gerichtstermin wegen einem Strafverfahren nicht erscheinen und so wurde Folgetermin beschlossen, weil man noch auf ihre Aussage wartet. Nun hab ich einen Brief bekommen, darin steht, dass der Anwalt für diesen Folgetermin noch ein Honorar bekommen möchte, obwohl er schon für den ersten Termin bezahlt wurde. Nun ist meine Frage, ob er für diesen Folgetermin nochmal Geld verlangen darf, da die Verhandlung eigentlich noch nicht abgeschlossen ist.

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#5
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16455 Beiträge, 9277x hilfreich)

Zitat:
Nun ist meine Frage, ob er für diesen Folgetermin nochmal Geld verlangen darf, da die Verhandlung eigentlich noch nicht abgeschlossen ist.

Ja, in Strafverfahren fällt die Terminsgebühr pro Verhandlungstag an. D.h jeder zusätzliche Termin kostet extra.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#6
 Von 
ratkid420
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Alles klar, Dankeschön.

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