Hallo,
darf ein Anwalt für einen Folgetermin nach einem Honorar verlangen, wenn er schon eins für den Haupttermin bekommen hat ?
mfg.
-- Editiert von Moderator am 18.12.2018 19:19
-- Thema wurde verschoben am 18.12.2018 19:19
Kosten - Folgetermin
Was denn, so teuer?
Was denn, so teuer?
Ja, kann man.
Verlangen kann man, denn verlangen kann man ja fast alles.
Probleme gibt es meist erst beim "bekommen" bzw. "durchsetzen", denn da spielen eine Vielzahl von Faktoren (kann er, will er, darf er, ist er vertraglich verpflichtet, sind dies vertraglichen Verpflichtungen gültig, ...) mit.
Was für ein Termin? Mandantengespräch? Gerichtstermin?
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Bei Gerichtstermin : Strafverfahren, Zivilverfahren anderes ?
Eine Zeugin konnte zu dem Gerichtstermin wegen einem Strafverfahren nicht erscheinen und so wurde Folgetermin beschlossen, weil man noch auf ihre Aussage wartet. Nun hab ich einen Brief bekommen, darin steht, dass der Anwalt für diesen Folgetermin noch ein Honorar bekommen möchte, obwohl er schon für den ersten Termin bezahlt wurde. Nun ist meine Frage, ob er für diesen Folgetermin nochmal Geld verlangen darf, da die Verhandlung eigentlich noch nicht abgeschlossen ist.
Zitat:Nun ist meine Frage, ob er für diesen Folgetermin nochmal Geld verlangen darf, da die Verhandlung eigentlich noch nicht abgeschlossen ist.
Ja, in Strafverfahren fällt die Terminsgebühr pro Verhandlungstag an. D.h jeder zusätzliche Termin kostet extra.
Alles klar, Dankeschön.
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