Kosten Stellen bei Vergleich

18. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Namtiger
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Kosten Stellen bei Vergleich

Hallo,
Gerichtsurteil: Vergleich.
Nun meine Frage:
Ich konnte damals nicht beim Gericht erscheinen, weil ich im Ausland wohne und wurde durch mein Vater (Rentner) vertreten.
Nun wollte ich wissen, welche Kosten kann ich berechnen?
Gegenpartei:
1,0 Einigungsgebühr 1003 -45€
1,3 Verfahrensgebühr 3100 - 58,50€
1,2 Terminsgebühr 3104 - 54,00
Auslagenpauschale 7002 - 20,00
Gesamt: 177,50 + 19% = 211,23€

Zusatz Frage: Da ich im Ausland (nicht EU) wohne, muß ich auch die 19% bezahlen?

Danke für eure Antworten.

Gruß

Was denn, so teuer?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1587 Beiträge, 976x hilfreich)

Nicht allzuviel. Berechnen kannst du Portokosten. Also Briefmarken, die du bezahlen musstet, um auf die Schriftsätze der Gegenseite zu erwidern.Das kann man erstmal als Einmalbetrag geltend machen, im Zweifel ist es aber besser, das genau geltend zu machen. Also: Klagerwiderung : 1,35 Euro, Stellungnahme zum Schriftsatz vom XX, 1, 35 Euro usw.
Wenn dein Vater nicht im Gerichtsbezirk wohnt, kann man versuchen, dessen Reisekosten geltend zu machen. Zusätzlich oder auch wenn der Vater im Gerichtsbezirk wohnte kann man 3,50 Euro pro Stunde Zeitversäumnis geltend machen (Zeitraum: Verlassen der Wohnung- Ankunft Wohnung). Erforderliche Kopiekosten (ca. 10-15 Ct pro Seite). Persönlicher Zeitaufwand oder externer Zeitaufwand (Vater), um auf die "Angriffe" der Gegenseite zu reagieren, zählt nicht.
Erstmal alles beantragen, wenn es Einwendungen gibt, wird dir das schon (kostenlos) mitgeteilt werden und dann wird man sehen, was haltbar ist und was nicht.
Die 19% Umsatzsteuer auf die Anwaltskosten der Gegenseite wirst Du tragen müssen, weil es bei den Anwaltskosten um eine Art Schadensersatz geht und es nicht darauf ankommt, was Du tragen müsstest, sondern nur darauf, was muss der Gegner tragen. Und der Gegner muss unter den entsprechenden Voraussetzungen die Anwaltskosten einschließlich der Mehrwertsteuer tragen, auch wen du das vielleicht als Auftraggeber nicht müsstest.

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