Kosten bei Außergerichtliche Einigung.....

18. April 2010 Thema abonnieren
 Von 
Elfensee
Status:
Schüler
(155 Beiträge, 78x hilfreich)
Kosten bei Außergerichtliche Einigung.....

Hallo,

angenommen es gibt ein Streit zwischen A (Kläger mit Anwalt) und B (Angeklagter ohne Anwalt), hierbei geht es um Beispielsweise 70.000,- Euro:

A nimmt sich einen Rechtsanwalt zur Hilfe, um im Streitfall mit B eine sehr schnelle Außergerichtliche Lösung zu finden. A und B einigen sich schon beim ersten gemeinsamen Aufeinandertreffen!

Frage:
Was kann oder muss der Rechtsanwalt der Person jetzt A in Rechnung stellen
(wenn die Problemlösung ohne Gericht - Richter zustande kommt) ?

Danke.

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
firefighter0070
Status:
Schüler
(151 Beiträge, 85x hilfreich)

In außergerichtlichen Angelegenheiten kann der Rechtsanwalt Pauschalvergütungen und Zeitvergütungen vereinbaren, die niedriger sind als die gesetzlichen Gebühren.

Für einen mündlichen oder schriftlichen Rat oder eine Auskunft, die nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit zusammenhängen, erhält der Rechtsanwalt eine Gebühr in Höhe von einem Zehntel bis zehn Zehnteln der vollen Gebühr. Ist die Tätigkeit nach Satz 1 Gegenstand einer ersten Beratung,
so kann der Rechtsanwalt keine höhere Gebühr als 180 Euro fordern. Bezieht sich der Rat oder die Auskunft nur auf strafrechtliche, bußgeldrechtliche oder sonstige Angelegenheiten, in denen die Gebühren nicht nach dem Gegenstandswert berechnet werden, so beträgt die Gebühr 15 bis 180 Euro. 4 Die Gebühr ist auf eine Gebühr anzurechnen, die der Rechtsanwalt für eine sonstige Tätigkeit erhält, die mit der Raterteilung oder Auskunft zusammenhängt.

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#2
 Von 
guest-12320.04.2010 09:51:58
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 4x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
Elfensee
Status:
Schüler
(155 Beiträge, 78x hilfreich)

.....danke, aber was würde im oben genannten Fall/Streitwert das Ganze in etwa kosten?

Dank.

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#4
 Von 
elly85
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

War die Klage schon eingereicht oder nur außergerichtliche Tätigkeit des RA?

Gruß Elly

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#5
 Von 
Elfensee
Status:
Schüler
(155 Beiträge, 78x hilfreich)

Hab mich im Eingangsbeitrag einwenig falsch ausgedrückt(sorry)!

Also, eine Klage ist nicht gelaufen. Es ist ein Streit (ohne Anzeige oder dergleichen) um 70.000 Euro (Streitwert) der mit Hilfe des Rechtsanwalts beigelegt (diplomatisch) wurde.

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
elly85
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

RA kann Geschäftsgebühr nach 2300 VV RVG (0,5 bis 2,5), Einigungsgebühr (1,5), Auslagen 20,00 EUR + Mehrwertsteuer berechnen.

Gruß Elly

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#7
 Von 
Elfensee
Status:
Schüler
(155 Beiträge, 78x hilfreich)

Danke, kannst du es bitte konkret (anhand an meines Beispiels 70.000,00 Euro) in Zahlen (in Euro) verständlich ausdrücken was das ganze insgesamt kosten kann?

-- Editiert am 21.04.2010 21:12

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#8
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2024x hilfreich)

DieAnwaltkosten hätte bei Verhandlung mit Gegner auch festgelegt, gequotelt werden sollen.

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"28c7h49T"

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#9
 Von 
Elfensee
Status:
Schüler
(155 Beiträge, 78x hilfreich)

Ich würde mich sehr darüber freuen, wenn konkreter auf mein Fallbeispiel geantwortet wird - ich tue mir wirklich schwer Gesetzestexte zu verstehen, danke :-)

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#10
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Außergerichtliche Tätigkeit einschließlich Einigung bei Abrecvhnung nach RVG:

Gegenstandswert: 70.000,-
Geschäftsgebühr: 2300 VV RVG x 1,3 --> 1.560,- Euro
Einigungsgebühr Nr. 1000 VV RVG x 1,5 --> 1.800,- Euro
Auslagenpauschale Nr. 7002 VV RVG --> 20,- Euro
Zwischensumme: 3.380,- Euro
zzgl. MwSt 19 % --> 642,20 Euro

Gesamtsumme : 4.022,22 Euro




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"justice"

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#11
 Von 
Elfensee
Status:
Schüler
(155 Beiträge, 78x hilfreich)

lieben Dank :-)

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#12
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2024x hilfreich)

Konkrete Antwort > Bravo ! Justiz 005

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"28c7h49T"

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