Kosten der Gegenseite

21. April 2006 Thema abonnieren
 Von 
Miledy
Status:
Beginner
(130 Beiträge, 47x hilfreich)
Kosten der Gegenseite

Hallo, wie beurteilen Sie folgenden Fall:

Kläger ist eigentlich Pleite, leiht sich im privaten Umfeld Geld, um ein Zivilverfahren vor dem Oberladesgericht durchzuführen. Er verliert den Prozeß, zahlt seine Antwaltskosten, aber nicht die des Beklagten. Er war vor Prozeßführung schon in der Insolvenz und es war klar abzusehen, dass er für den Fall, dass er unterliegt, die Kosten des Beklagten nicht bezahlen kann. Liegt hier irgend ein strafbares Handeln vor oder ist im deutschen Recht dieses Vorgehen legitim.

Wenn er gewinnt, zahlt der Beklagte alles; wenn er verliert, muss der Beklagte seinen Anwalt bezahlen. Da stimmt coh was nicht im "Staate Israel"?? Oder?

Viele Grüße

Miledy

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

stimmt so!

Es kann auch im Urteil stehen, das jede Seite seine eigenen Kosten trägt.

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#2
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 906x hilfreich)

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#3
 Von 
Miledy
Status:
Beginner
(130 Beiträge, 47x hilfreich)

Was soll daran gut sein, wenn der Beklagte verliert und auf seinen Kosten sitzen bleibt?

Der Kläger hat einfach hoch gepokert. Gewinnt er ( es war die 1. Instanz ), hat er 40.000 €. Sämtliche Kosten fallen in den Schoß des Beklagten.

Verliert der Kläger, und das war von vornherein zu erwarten, hat der Beklagte noch seine Anwaltskosten am Bein. Na denn Prost Mahlzeit.

Miledy

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#4
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 906x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
Miledy
Status:
Beginner
(130 Beiträge, 47x hilfreich)

Ja, spreche ich denn hier russisch??

Hätte ich verloren, hätte ich doch auch den gegnerischen Anwalt bezahlt. Der Kläger hat wissentlich einen Prozeß geführt mit der Absicht, im Falle des Unterliegens meine Anwaltskosten nicht zu bezahlen mit Hinweis auf seine Insolvenz.

Aber gut, ich werde mir den Kostenfestsetzungsbeschluss besorgen und ihn 30 Jahre an seine Verpflichtungen erinnern.

Ich habe geglaubt, dass hier sowas wie Eingehungsbetrug vorliegt.

Miledy

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#6
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 906x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
guest123-1400
Status:
Student
(2642 Beiträge, 617x hilfreich)

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#8
 Von 
thosim
Status:
Student
(2139 Beiträge, 385x hilfreich)

quote:
Staate Israel


Wenn schon, dann bitte `Dänemark´!





-- Editiert von thosim am 21.04.2006 19:50:39

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#9
 Von 
guest123-977
Status:
Lehrling
(1415 Beiträge, 452x hilfreich)

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#10
 Von 
Miledy
Status:
Beginner
(130 Beiträge, 47x hilfreich)

Ich danke Ihnen allen für Ihre Einschätzungen.

Noch verrückter ist es gekommen. Gestern erhielt ich eine Klage. Wieder muss ich mich als Beklagter verteidigen. Der Kläger hat in 2 Instanzen sein Verfahren um Prozeßkostenhilfe verloren. Aber wieder hat er "irgendwo" Geld für die Durchführung seines Prozesses vor dem OL Verden zusammengeliehen. Dasselbe Theater wie oben beschrieben. Ich werde wieder gewinnen, weiss aber schon heute, dass meine Anwaltskosten von ihm bestimmt nicht verkraftet werden.

Na dann auf ein Neues.



Miledy

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#11
 Von 
thosim
Status:
Student
(2139 Beiträge, 385x hilfreich)

Woher nehmen Sie denn die Gewißheit, daß irgendein RA, nachdem PKH im PKH-Prüfungsverfahren offenbar wegen mangelnder Erfolgsaussichten abgelehnt worden ist, die Interessen Ihres Bekannten wahrnehmen sollte?

Übrigens ein OLG Verden gibt es nicht. Sie meinen wahrscheinlich das Landgericht Verden.

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#12
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Na allzu oft kann er das Spielchen nicht durchziehen, denn das geliehene Geld ist ja nach Unterliegen futsch und das muß er ja auch irgendwie zurückzahlen...

Aber ich würde das anders machen: wenn die Kosten aus dem ersten Verfahren per Titel vollstreckbar sind, würde ich der Gegenseite eine EV abnehmen lassen. Wenn er dann wirklich genug Geld zusammenleiht, einen OLG-Prozeß zu finanzieren, ist das ein schöner EV-Verstoß und mit etwas Glück landet er dafür sogar hinter Gittern. :)

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#13
 Von 
guest123-1400
Status:
Student
(2642 Beiträge, 617x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 906x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#15
 Von 
Miledy
Status:
Beginner
(130 Beiträge, 47x hilfreich)

Danke für die lebhafte Diskusiion.

Es handelt sich aber um 2 verschiedene Klager. Beide haben nichts vozuweisen, aber die Gelder für die 1. Instanz vor dem LG Verden sich irgendwo zusammengepumpt.

Ich wolle darlegen, das jetzt wieder dieser Unsinn auf mich zukommt. Der Klager hat eigentlich keinen Anspruch und wird definitif unterliegen. Was aber bleibt, es kostet meine Zeit und muss auch noch meinen Anwalt bezahlen, weil die Gegenseite dazu nicht in der Lage ist. Nunja, was solls??

Miledy

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