Hallo, wie beurteilen Sie folgenden Fall:
Kläger ist eigentlich Pleite, leiht sich im privaten Umfeld Geld, um ein Zivilverfahren vor dem Oberladesgericht durchzuführen. Er verliert den Prozeß, zahlt seine Antwaltskosten, aber nicht die des Beklagten. Er war vor Prozeßführung schon in der Insolvenz und es war klar abzusehen, dass er für den Fall, dass er unterliegt, die Kosten des Beklagten nicht bezahlen kann. Liegt hier irgend ein strafbares Handeln vor oder ist im deutschen Recht dieses Vorgehen legitim.
Wenn er gewinnt, zahlt der Beklagte alles; wenn er verliert, muss der Beklagte seinen Anwalt bezahlen. Da stimmt coh was nicht im "Staate Israel"?? Oder?
Viele Grüße
Miledy
Kosten der Gegenseite
Was denn, so teuer?
Was denn, so teuer?
stimmt so!
Es kann auch im Urteil stehen, das jede Seite seine eigenen Kosten trägt.
--- editiert vom Admin
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Was soll daran gut sein, wenn der Beklagte verliert und auf seinen Kosten sitzen bleibt?
Der Kläger hat einfach hoch gepokert. Gewinnt er ( es war die 1. Instanz ), hat er 40.000 €. Sämtliche Kosten fallen in den Schoß des Beklagten.
Verliert der Kläger, und das war von vornherein zu erwarten, hat der Beklagte noch seine Anwaltskosten am Bein. Na denn Prost Mahlzeit.
Miledy
--- editiert vom Admin
Ja, spreche ich denn hier russisch??
Hätte ich verloren, hätte ich doch auch den gegnerischen Anwalt bezahlt. Der Kläger hat wissentlich einen Prozeß geführt mit der Absicht, im Falle des Unterliegens meine Anwaltskosten nicht zu bezahlen mit Hinweis auf seine Insolvenz.
Aber gut, ich werde mir den Kostenfestsetzungsbeschluss besorgen und ihn 30 Jahre an seine Verpflichtungen erinnern.
Ich habe geglaubt, dass hier sowas wie Eingehungsbetrug vorliegt.
Miledy
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
quote:
Staate Israel
Wenn schon, dann bitte `Dänemark´!
-- Editiert von thosim am 21.04.2006 19:50:39
--- editiert vom Admin
Ich danke Ihnen allen für Ihre Einschätzungen.
Noch verrückter ist es gekommen. Gestern erhielt ich eine Klage. Wieder muss ich mich als Beklagter verteidigen. Der Kläger hat in 2 Instanzen sein Verfahren um Prozeßkostenhilfe verloren. Aber wieder hat er "irgendwo" Geld für die Durchführung seines Prozesses vor dem OL Verden zusammengeliehen. Dasselbe Theater wie oben beschrieben. Ich werde wieder gewinnen, weiss aber schon heute, dass meine Anwaltskosten von ihm bestimmt nicht verkraftet werden.
Na dann auf ein Neues.
Miledy
Woher nehmen Sie denn die Gewißheit, daß irgendein RA, nachdem PKH im PKH-Prüfungsverfahren offenbar wegen mangelnder Erfolgsaussichten abgelehnt worden ist, die Interessen Ihres Bekannten wahrnehmen sollte?
Übrigens ein OLG Verden gibt es nicht. Sie meinen wahrscheinlich das Landgericht Verden.
Na allzu oft kann er das Spielchen nicht durchziehen, denn das geliehene Geld ist ja nach Unterliegen futsch und das muß er ja auch irgendwie zurückzahlen...
Aber ich würde das anders machen: wenn die Kosten aus dem ersten Verfahren per Titel vollstreckbar sind, würde ich der Gegenseite eine EV abnehmen lassen. Wenn er dann wirklich genug Geld zusammenleiht, einen OLG-Prozeß zu finanzieren, ist das ein schöner EV-Verstoß und mit etwas Glück landet er dafür sogar hinter Gittern.
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
Danke für die lebhafte Diskusiion.
Es handelt sich aber um 2 verschiedene Klager. Beide haben nichts vozuweisen, aber die Gelder für die 1. Instanz vor dem LG Verden sich irgendwo zusammengepumpt.
Ich wolle darlegen, das jetzt wieder dieser Unsinn auf mich zukommt. Der Klager hat eigentlich keinen Anspruch und wird definitif unterliegen. Was aber bleibt, es kostet meine Zeit und muss auch noch meinen Anwalt bezahlen, weil die Gegenseite dazu nicht in der Lage ist. Nunja, was solls??
Miledy
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