Kosten des Rechtsanwaltes

31. Juli 2021 Thema abonnieren
 Von 
aspergius
Status:
Praktikant
(922 Beiträge, 224x hilfreich)
Kosten des Rechtsanwaltes

Hallo,
ich hoffe, ich bin hier richtig, sonst bitte verschieben.

Es geht um Folgendes. Wir haben einen privaten Rechtsstreit. Deshalb haben wir einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung unserer Interessen beauftragt. Mit der Kostendeckung der Rechtschutzversicherung war er von vorneherein nicht einverstanden, zum Teil auch, weil diese unseren Streitfall nicht abdecken würde.
Aus diesem Grund hat er uns einen Stundensatz vorgeschlagen, den wir akzeptiert haben. Wahrscheinlich waren wir sehr naiv.
Inzwischen haben wir schon eine größere Rechnung bekommen und diese auch beglichen. Wir fragen uns aber, wie der Nachweis für seinen Aufwand erfolgt. Bis jetzt gab es keinen Nachweis oder eine Aufschlüsselung seiner Leistungen. Es wurden uns nur der Betrag xxx,xx für seine Bemühungen in Rechnung gestellt. Diese Rechtstreitigkeiten ziehen sich nun schon über ein Jahr hin und wir haben das Gefühl dass es noch lange dauern kann und dass wir keinerlei Kostenkontrolle haben.

Hat jemand schon mal mit so einer Situation Erfahrungen gesammelt? Was können wir tun?


-- Editiert von Moderator topic am 31.07.2021 14:12

-- Thema wurde verschoben am 31.07.2021 14:12

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7215 Beiträge, 1515x hilfreich)

Zitat:
Wir fragen uns aber, wie der Nachweis für seinen Aufwand erfolgt. Bis jetzt gab es keinen Nachweis oder eine Aufschlüsselung seiner Leistungen.


Eion Anwalt muss Ihnen auch keinen Stundennachweis liefern. Ich gehe aber davon aus, dass er sich mit der generischen Seite schon einige Male auseinandergesetzt hat. Und auch entsprechende Schreiben vorliegen.

Zitat:
Diese Rechtstreitigkeiten ziehen sich nun schon über ein Jahr hin und wir haben das Gefühl dass es noch lange dauern kann und dass wir keinerlei Kostenkontrolle haben.


Das ist bei Rechtstreitigkeiten normal, dass es dauert. Da kann Ihr Anwalt eventuell auch nichts für

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38440 Beiträge, 14003x hilfreich)

Sehe ich etwas anders. Ein Anwalt muss dann keinen Stundennachweis leisten, wenn nach dem RVG abgerechnet wird. Denn da ist es einerlei, wie lange er an einem Verfahren arbeitet. Wenn eine Abrechnung nach Stunden erfolgt, dann muss m.E. auch eine nachvollziehbare Rechnung ausgestellt werden. Wobei beispielsweise ein Nachweis "Vorbereitung der Hauptverhandlung 2 Stunden" ausreichend sein dürfte, eine weitere Konkretisierung also nicht erforderlich ist und ja auch schwierig wäre. Aber ein pauschales "20 Stunden Tätigkeit" würde ich nicht als ausreichend erachten.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

Zitat (von aspergius):
Bis jetzt gab es keinen Nachweis oder eine Aufschlüsselung seiner Leistungen. Es wurden uns nur der Betrag xxx,xx für seine Bemühungen in Rechnung gestellt.

Das dürfte wie üblich eine Vorschuss / Zwischenrechnung sein.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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